In Bremen ist es aktuell erforderlich, in der zweiten Staatsprüfung mindestens 8 Punkte, in der ersten Prüfung mindestens 7 Punkte und zusammen mindestens 16 Punkte erreicht zu haben. Von diesen Notenanforderungen können bei zusätzlichen Qualifikationen wie zB Berufserfahrung, Promotion, Auslandserfahrung o.ä. auch geringfügig nach unten abgewichen werden. Es ist sogar eine Unterschreitung der 7-Punkte-Grenze im 1. Examen möglich, wenn besonders gute Leistungen in der zweiten Staatsprüfung erbracht wurden.
Des Weiteren werden zum Bespiel ein hohes Maß an Engagement, das Beherrschen der aktuellen EDV-Technik, Entschlussfreude, Verständnis für soziale Belange und sicheres Auftreten erwartet.