Die Einladung zu einem Bewerbungsgespräch setzt grundsätzlich voraus, dass der Bewerber die zweite juristische Staatsprüfung mit mindestens 8,0 Punkten bestanden hat. Man kann sich aber ausdrücklich bereits dann schon für die Einstellung als Richter in Rheinland-Pfalz bewerben, wenn „das schriftliche Ergebnis im 2. Examen erwarten lässt, dass 8,0 Punkte aller Voraussicht nach erreicht werden“. Juristen mit sehr guten Vorpunkten, die sich auch keine große Pause nach dem Examen gönnen wollen, können also sogar schon vor der mündlichen Prüfung ihre Unterlagen beim Justizministerium einreichen.
Die Grenze von 8 Punkten dient lediglich als Orientierung, nicht als Ausschlusskriterium. Ob eine Einladung erfolgt, hängt vielmehr dann von der konkreten Anzahl an Stellen, die besetzt werden sollen, sowie von der Anzahl qualifizierter Bewerber ab.
Außerdem finden im Bewerbungsverfahren dann auch Zusatzqualifikationen der Bewerber Berücksichtigung. Genannt werden auf der Internetseite des Justizministeriums beispielsweise: ein Zweitstudium oder eine Zusatzausbildung, berufsbezogene Auslandserfahrung, Anwaltstätigkeit vor der Bewerbung sowie die Tätigkeit an einer Universität oder eine sonstige Lehrtätigkeit.
Ebenso wird ein hohes Maß an Belastbarkeit, Flexibilität, Engagement und Entschlussfreude gefordert. Soziale Kompetenz, ein Verständnis für wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge und die Fähigkeit der schnellen Einarbeitung in neue Rechtsgebiete sind wichtig.