Während der mehrjährigen Probezeit, die in der Regel 3,5 Jahre, maximal 5 Jahre dauert, werden die Richter auf Probe an unterschiedlichen Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit eingesetzt. Sie werden einem Landgerichtsbezirk zugeordnet und mehr oder weniger nach Bedarf eingesetzt. Hierdurch lernen die Richter auf Probe unterschiedliche Rechtsgebiete, Gerichte und Kammern kennen, müssen aber auch ein hohes Maß an Flexibilität aufweisen. Der Vorteil ist aber, dass die Wahl des Gerichts, bei dem sich später um eine Stelle auf Lebenszeit beworben wird, leichter fällt.
Wir wurden von jemandem, der inzwischen als Richter in der Hessischen Justiz arbeitet, darauf hingewiesen, dass ein Laufbahnwechsel und Wechsel der Gerichtsbarkeiten eher die Ausnahme ist.
„Jemand der den Berufswunsch Staatsanwalt äußert, wird niemals als Richter eingesetzt, umgekehrt gibt es evtl. ein paar Ausnahmefälle, aber in aller Regel bleibt derjenige, der Richter werden will, auch während der Probezeit Richter. Formal darf man seine Bewerbung zwar nicht auf ein Richteramt beschränken, aber wer klar seine Präferenzen äußert, dem wird auch schon im Einstellungsgespräch geäußert, dass dies i.a.R. berücksichtigt wird.“