Vorbildlich sind in Niedersachsen auch die Informationen zur Einstellung von Richterinnen und Richter auf Probe in den Fachgerichtsbarkeiten. Diese sind auf einem Merkblatt zusammengefasst, das man auf der Seite des Justizministeriums abrufen kann. Die dort aufgeführten Infos haben wir Euch im Folgenden nach Gerichtsbarkeiten sortiert dargestellt.
Allgemeines zur Richtereinstellung in den Fachgerichtsbarkeiten
Zuständig für die Einstellung ist das Justizministerium sowie die jeweilige Fachgerichtsbarkeit. Grundsätzliche Mindestvoraussetzung, um zu einem Auswahlgespräch eingeladen zu werden, ist ein zweites Staatsexamen mit mindestens 8 Punkten. Die Punktgrenzen werden zum Teil bei den Darstellungen zu den einzelnen Gerichtsbarkeiten weiter konkretisiert (siehe im folgenden).
Arbeitsgerichtsbarkeit
Für die Einstellung sind das Justizministerium und das jeweilige Fachgericht gemeinsam zuständig. Um zum Interview eingeladen zu werden, solltest du im zweiten Staatsexamen grundsätzlich mindestens 8 Punkte haben. Je nach Gericht kann diese Grenze aber noch mal genauer definiert sein.
Arbeitsgerichtsbarkeit
Hier wird eigentlich erwartet, dass du beide Examina mit „vollbefriedigend“ abgeschlossen hast. Wenn du im zweiten Examen die 8 Punkte geknackt hast, kannst du aber auch durch super Leistungen im Referendariat, im ersten Examen oder durch wissenschaftliche Arbeit überzeugen.
Außerdem solltest du schon ein bisschen Berufserfahrung nach dem Studium gesammelt haben, zum Beispiel in einer Kanzlei, als Syndikus oder bei einem Verband. Da nicht ständig Stellen frei sind, ist es gern gesehen, wenn du auch wirklich langfristig Interesse an dem Job hast.
Deine Bewerbung schickst du an das Landesarbeitsgericht in Hannover
Landesarbeitsgericht Niedersachsen
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Deine Ansprechpartnerin ist Frau Schwarz (0511 / 89750801).
Alternativ geht das Ganze auch per E-Mail an LAGH-Bewerbungen-RiSta@justiz.niedersachsen.de. Dafür einfach alle Anlagen einscannen und in ein PDF packen. Du brauchst übrigens dieselben Unterlagen wie für die Zivil- oder Strafgerichte.
So sieht dein Start aus: In deiner Probezeit lernst du verschiedene Arbeitsgerichte kennen. Los geht’s mit einer zweiwöchigen Einweisung an einem größeren Gericht. Sobald du einem Gericht zugewiesen wirst, startest du direkt als Vorsitzende oder Vorsitzender einer Kammer. Damit du am Anfang nicht überrollt wirst, bekommst du erst mal weniger Fälle zugeteilt. Durch die Arbeit an unterschiedlichen Orten und spezielle Events für Proberichter lernst du schnell deine Kollegen kennen, die dir bei Fragen immer zur Seite stehen.
Finanzgerichtsbarkeit
Du willst zum Finanzgericht? Hier kommst du nur rein, wenn du nach deinem zweiten Staatsexamen schon mehrere Jahre Berufserfahrung im Steuerrecht gesammelt hast. Bei der Auswahl zählen also nicht nur deine Noten – idealerweise hast du zweimal ein „vollbefriedigend“ – sondern vor allem dein praktisches Know-how im Steuerrecht. Wenn du als „Richter kraft Auftrags“ einsteigen willst, musst du außerdem bereits im Beamtenverhältnis stehen.
Wenn du das alles mitbringst, schickst du deinen Antrag an das Finanzgericht in Hannover:
Niedersächsisches Finanzgericht
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Dein Ansprechpartner ist Herr Dr. Gercke (Tel.: 0511 – 89750-474).
Digital geht es natürlich auch: Einfach alles einscannen und an FGH-BewerbungenRiSta@justiz.niedersachsen.de senden. Die Unterlagen sind dieselben wie bei den anderen Gerichten. Das Gute beim Finanzgericht: Du arbeitest direkt in einem Senat und bekommst gerade als Neuling super Unterstützung von den erfahrenen Kollegen.
Sozialgerichtsbarkeit

Für die Sozialgerichtsbarkeit gibt es keine speziellen Extrawürste bei den Voraussetzungen – es gelten im Grunde die allgemeinen Regeln für den Richterdienst. In deiner Probezeit wirst du normalerweise erst mal für ein paar Wochen am Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in Celle (oder in der Zweigstelle Bremen) eingearbeitet, bevor es an ein Sozialgericht geht.
Deine Bewerbung adressierst du direkt nach Celle:
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen
Georg-Wilhelm-Str. 1
29223 Celle
Ansprechpartnerin ist Frau Wölfel (Tel.: 05141-962 209).
Per E-Mail erreichst du das Team unter LSGCE-Bewerbungen-RiSta@justiz.niedersachsen.de.
Verwaltungsgerichtsbarkeit
Bewerber für die Verwaltungsgerichtsbarkeit sollten mindestens eines der beiden Examina mit „vollbefriedigend“ abgeschlossen haben. Außerdem musst du nachweisen können, dass du durch deine Ausbildung einen klaren Bezug zum Verwaltungsrecht hast.
Ein wichtiger Punkt: Es kann sein, dass du während deiner Probezeit für bis zu sechs Monate zu einer Behörde (einer Gebietskörperschaft) in Niedersachsen abgeordnet wirst, um die Verwaltungspraxis mal von der anderen Seite zu sehen.
Deine Bewerbung geht nach Lüneburg:
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht
Uelzener Straße 40
21335 Lüneburg
Deine Ansprechpartnerin ist Frau Dr. Fuerst (Tel.: 04131 – 718 154).
E-Mails mit deinen Scans schickst du an OVGLG-Bewerbungen-RiSta@justiz.niedersachsen.de.