Zuständig für eine Bewerbung als Richter auf Probe für eine der Fachgerichtsbarkeiten ist in Baden-Württemberg auch das Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg . Die obigen Angaben zur Bewerbung gelten also auch für eine Bewerbung für eine andere als die ordentliche Gerichtsbarkeiten. Auf den Internetseiten finden sich aber auch noch zusätzliche Angaben, die wir Euch im Folgenden vorstellen möchten.
Arbeitsgerichtsbarkeit
In Baden-Württemberg werden immer wieder Richter auf Probe bei den Arbeitsgerichten eingestellt und ausgebildet.
Voraussetzung für eine Bewerbung als Richter auf Probe bei einem Arbeitsgericht ist, dass der Bewerber in seinem bisherigen Werdegang einen Schwerpunkt auf das Arbeitsrecht gelegt hat. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass auch eine Tätigkeit als Rechtsanwalt oder als Unternehmensjurist in diesem Bereich dem Bewerber einen Vorsprung vor den anderen Kandidaten verschaffen kann.
Arbeitsgerichte gibt es in Baden-Württemberg in den Städten Freiburg, Heilbronn, Karlsruhe, Mannheim, Pforzheim, Reutlingen, Stuttgart, Ulm und Villingen-Schwenningen.
Sozialgerichtsbarkeit
Die Sozialgerichtsbarkeit ist die „Wachstumsbranche der Justiz“. Es werden also derzeit laufend Richter und Richterinnen für die Sozialgerichte gesucht.
Anders als bei der Arbeitsgerichtsbarkeit werden keine Vorkenntnisse im Sozialrecht erwartet. Wünschenswert sei aber insbesondere die Freude am Öffentlichen Recht sowie am verantwortlichen Umgang mit Menschen.
Das Land Baden-Württemberg hebt die Vorteile einer Tätigkeit am Sozialgericht besonders hervor:
- man ist von Beginn an Vorsitzender einer Kammer
- die eigene Entscheidung kann für einige Menschen existentielle Bedeutung haben
- das Sozialgericht ist jung und dynamisch
- man ist gestaltet die Rechtsprechung in neuen Rechtsgebieten aktiv mit
Sozialgerichte gibt es in Freiburg, Heilbronn, Karlsruhe, Konstanz, Mannheim, Reutlingen, Stuttgart und Ulm.
Verwaltungsgerichtsbarkeit
In der Verwaltungsgerichtsbarkeit steht laut Aussage des Justizministeriums ein Generationenwechsel an. Überdies nehmen die Verfahrenszahlen wieder deutlich zu. Auch in der Verwaltungsgerichtsbarkeit werden daher wieder regelmäßig Einstellungen vorgenommen.
Verwaltungsgerichte gibt es in Freiburg, Karlsruhe, Sigmaringen und Stuttgart.
Finanzgerichtsbarkeit
Eine Bewerbung in die Finanzgerichtsbarkeit ist in Baden-Württemberg grundsätzlich nicht möglich. Das Finanzgericht (Sitz in Stuttgart, Nebenstelle in Freiburg) rekrutiert seinen Nachwuchs aus dem höheren Dienst der Finanzverwaltung sowie aus anderen Gerichtsbarkeiten.
Ausnahmsweise kommt eine Bewerbung berufserfahrener Rechtsanwälte und Anwältinnen dann in Betracht, wenn der Bewerber außergewöhnlich gute Examina hat, über Zusatzqualifikationen wie z. B. Steuerberater-Examen verfügen und mehrere Jahre in einer renommierten Kanzlei steuerrechtsberatend tätig war.
Auf Lebenszeit ernannte Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie Richterinnen und Richter aus den anderen Gerichtsbarkeiten können sich ebenfalls zum Finanzgericht abordnen lassen, wenn sie über vertiefte Kenntnisse des Steuerrechts verfügen.