Der Dienst beginnt als Richter/in auf Probe. Diese Probezeit dauert in der Regel etwa 3,5 Jahre. In dieser Zeit bist du aber kein „Azubi“ im klassischen Sinne, sondern trägst vom ersten Tag an hohe Eigenverantwortung – entweder als Einzelrichter/in oder als Mitglied einer Kammer (Kollegialgericht). Damit du nicht ins kalte Wasser geworfen wirst, gibt es eine umfassende Einarbeitung durch erfahrene Kolleginnen und Kollegen. Du durchläufst verschiedene Stationen in unterschiedlichen Rechtsgebieten an den Amtsgerichten oder dem Landgericht, um ein breites Fundament zu bekommen.
Ein Laufbahnwechsel zwischen Gericht und Staatsanwaltschaft ist in der Probezeit durchaus vorgesehen und oft sogar Teil der Ausbildung, um beide Seiten der Justiz kennenzulernen (§ 15 Abs. 3 BremRiG). Nach der Probezeit steht die Wahl durch den Richterwahlausschuss an (§ 15 BremRiG), der über deine Ernennung auf Lebenszeit entscheidet. Das Lernen hört danach aber nicht auf. Bremen bietet ein sattes Fortbildungsprogramm: Das Spektrum reicht von hausinternen Kursen für junge Kollegen über die Deutsche Richterakademie (DRA) in Trier und Wustrau bis hin zum Nordverbund (Kooperation mit anderen norddeutschen Bundesländern). Es gibt sogar Möglichkeiten für internationale Fortbildungen über das European Judicial Training Network (EJTN). Um die Qualität zu sichern, wirst du regelmäßig beurteilt, wobei man bei Proberichtern vor allem schaut, ob sie „geeignet“, „noch nicht geeignet“ oder „nicht geeignet“ sind (§ 3 BeurteilungsVO).



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