Das Bundesverwaltungsgericht hat sich mit der Frage befasst, wann die nachträgliche Aberkennung eines bestandenen Zweiten Juristischen Staatsexamens wegen eines Täuschungsversuchs gerechtfertigt sein kann. Anlass war der Fall einer Volljuristin, die ihre Prüfung mit der Gesamtnote „vollbefriedigend“ und 10,89 Punkten bestanden hatte. Einige Jahre später erklärte das niedersächsische Landesjustizprüfungsamt die Prüfung für nicht bestanden. Hintergrund war der Verdacht, ein am Prüfungsamt tätiger Richter habe über einen Repetitor vorab Klausurtexte und Lösungshinweise an Prüflinge weitergegeben. Die Behörde leitete aus auffälligen Übereinstimmungen zwischen den Klausuren und den internen Lösungsskizzen sowie aus der deutlichen Verbesserung gegenüber dem Ersten Staatsexamen einen sogenannten Anscheinsbeweis für eine Täuschung her. Die Betroffene bestritt, von den Unterlagen vor der Prüfung Kenntnis gehabt zu haben. »»»
REFERENDARIATNEWS
Wieviel verdienen eigentlich unsere AG-Leiter?
Im Referendariat wird man von Richtern sowie Staats- und Rechtsanwälten in den Arbeitsgemeinschaften unterrichtet. Diese investieren regelmäßig viel Zeit in die Vorbereitung und in den Unterricht selbst.
Diese Zusatzbelastung „Arbeitsgemeinschaft“ rechtfertigt es, dass die Richter und Anwälte auch eine zusätzliche Vergütung erhalten. Auf den Seiten des Justizministeriums Mecklenburg-Vorpommern ist derzeit ein Dokument abrufbar, aus dem die Höhe der Vergütung von AG-Leitern ablesbar ist. »»»
Juristentag verlangt Neustart für das Staatsexamen
Der Deutsche Juristentag hat in Erfurt ein deutliches Signal an die Länder und Fakultäten gesendet: Die juristische Ausbildung soll nicht nur punktuell modernisiert, sondern grundlegend neu ausgerichtet werden. Wie beck-aktuell.de berichtet, sprachen sich die Delegierten für weniger Prüfungsstoff, mehr Kompetenzorientierung, stärkeren Praxisbezug und eine bessere Fachdidaktik aus. Für Examenskandidaten ist das vor allem deshalb interessant, weil die staatlichen Prüfungen künftig stärker Systemverständnis statt bloßes Auswendiglernen abfragen sollen.
Besonders relevant ist die Forderung, den Pflichtstoff erheblich zu reduzieren und einzelne Inhalte möglicherweise schon studienbegleitend zu prüfen. Damit würde der Druck auf die großen Staatsprüfungen zumindest teilweise anders verteilt. Zugleich sollen Falllösungen mit professionellem Feedback, kritisch-reflexive Kompetenzen, juristische Argumentation, Verantwortungsbewusstsein und Resilienz stärker verankert werden. Das zielt auf ein Ausbildungssystem, das nicht nur Wissen anhäuft, sondern die spätere Berufspraxis früher mitdenkt. »»»
Referendar (m/w/d) in der Anwalts- oder Wahlstation
STRECK MACK SCHWEDHELM ist eine führende deutsche Rechtsanwaltskanzlei mit Standorten in Köln, Berlin und München, die sich auf Steuerrecht und Steuerstrafrecht spezialisiert hat.
Wir sind Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, genaür Steueranwältinnen und Steueranwälte, und das mit Leidenschaft.
Unsere Kanzlei verbindet Steuergestaltung, Steuerstreit und Steuerstrafrecht zu einem ganzheitlichen Beratungsansatz.
Wir vertreten unsere Mandant:innen bundesweit vor Finanz-, Straf- und Zivilgerichten und führen Auseinandersetzungen mit Finanzverwaltungen und Verhandlungspartnern konsequent in der Sache, verbindlich im Ton und fachlich exzellent.
Sprache ist unser Kerninstrument: präzise Schriftsätze, klare Plädoyers und konzentrierte Vorträge prägen unser Auftreten.
Wir beraten Familienbetriebe und DAX-Konzerne, Privatpersonen und Personen des öffentlichen Lebens, Vereine, Verbände und Banken; die steuerliche Relevanz vielfältiger Lebenssachverhalte macht unsere Arbeit abwechslungsreich und intellektüll anspruchsvoll.
Unser Berliner Standort am Kurfürstendamm bietet ein repräsentatives Arbeitsumfeld mit exzellenter Infrastruktur. In unserem historischen Gebäude erwarten Sie moderne, hervorragend ausgestattete Büroräume. Dank der ausgezeichneten ÖPNV-Anbindung ist der Standort aus ganz Berlin schnell und bequem zu erreichen. Prüfungsangst rechtfertigt keinen 3. Versuch
Hier im RefBlog hatten wir euch schon mal die Vorschriften der Länder zum sogenannten „Gnadenversuch“ vorgestellt. Das Problem an diesen Regelungen ist, dass sie alle generalklauselartig formuliert sind und auf das Vorliegen eines „Härtefalls“ abstellen. Das OVG Rheinland-Pfalz musste sich – im Zusammenhang mit dem 3. Versuch im ersten juristischen Staatsexamen – mit der Frage beschäftigen, ob Prüfungsangst ein solcher Härtefall sein kann. »»»
VG Düsseldorf: Offene Zweitkorrektur gilt auch im Überdenkensverfahren (15 K 555/24)
Wer eine juristische Staatsprüfung angreift, setzt oft große Hoffnung in das Überdenkensverfahren. Dort müssen Prüferinnen und Prüfer die substantiierten Einwände des Prüflings erneut zur Kenntnis nehmen und ihren Bewertungsspielraum noch einmal ausüben. Das VG Düsseldorf hat nun klargestellt, dass dieses Verfahren nicht zu einer verdeckten Zweitkorrektur wird. Auch beim späteren Überdenken darf der Zweitgutachter wissen, wie der Erstgutachter die Arbeit bewertet hat und wie dieser mit den Einwendungen umgeht.
Der Fall betraf eine Jurastudentin, die im Wiederholungsversuch der staatlichen Pflichtfachprüfung gescheitert war. Vier ihrer sechs Aufsichtsarbeiten waren mit „mangelhaft“ bewertet worden, sodass das Justizprüfungsamt die Prüfung für nicht bestanden erklärte. Die Kandidatin griff vor allem eine zivilrechtliche und eine strafrechtliche Klausur an. Nachdem der Widerspruch erfolglos geblieben war, verlangte sie vor Gericht eine Neubewertung und rügte unter anderem, der Zweitgutachter habe sich im Überdenkensverfahren nicht eigenständig genug mit ihren Beanstandungen befasst. »»»
Deutsch-Südafrikanische Juristenvereinigung
Wer sich für eine Auslandsstation in Südafrika interessiert, dem seien die Seiten der Deutsch-Südafrikanischen Juristenvereinigung ans Herz gelegt: Hier finden sich aktuelle Aufstellungen über Ausbildungsstellen, Erfahrungsberichte und Infos als Linksammlung, die man für diesen Aufenthalt benötigt. Angefangen mit Einreisebestimmungen über Reiseführer bis hin zu einem Verzeichnis von Backpacker-Hotels in Südafrika bleiben kaum Fragen offen. »»»
OVG Berlin-Brandenburg: Prüfungsstörungen müssen im Staatsexamen sofort gerügt werden (6 N 33/26)
Wer in einer juristischen Staatsprüfung erhebliche Störungen erlebt, darf damit regelmäßig nicht bis zum späteren Klageverfahren warten. Das hat das OVG Berlin-Brandenburg in einem Beschluss zur staatlichen Pflichtfachprüfung des ersten juristischen Staatsexamens erneut deutlich gemacht. Eine Examenskandidatin wollte die Wiederholung ihrer schriftlichen Prüfung erreichen und stützte sich auf mehrere Vorgänge während der Klausuren: unter anderem auf Raumklima, ein klingelndes Mobiltelefon, einen Rettungseinsatz nach dem Zusammenbruch eines Mitprüflings, zeitweise Aufsichtsfragen und weitere organisatorische Beanstandungen. Der Antrag auf Zulassung der Berufung blieb ohne Erfolg.
Für Prüflinge ist die Entscheidung vor allem deshalb wichtig, weil sie die Rügeobliegenheit im Prüfungsrecht sehr praktisch beschreibt. Nach Auffassung des Gerichts genügt es grundsätzlich nicht, dass andere Kandidaten eine Störung angesprochen haben oder dass die Aufsicht allgemein von Problemen im Raum wusste. Maßgeblich bleibt, ob der konkrete Prüfling die eigene Beeinträchtigung unverzüglich und hinreichend deutlich geltend gemacht hat. Nur dann kann die Prüfungsbehörde die Situation noch während der laufenden Klausur prüfen, Abhilfe schaffen und dokumentieren, ob die Chancengleichheit tatsächlich betroffen ist. »»»
Kostenlose Skripte zu den Abschlussentscheidungen der StA
Im Netz findet man einige kostenlose Skripte, die man als Einstieg in die neuen Themen der jeweiligen Station nutzen kann. Zwei kurze Skripte für die Strafrechtsstation hat der Verlag Niederle Media auf seiner Homepage veröffentlicht.
Autor der Skripte ist Staatsanwalt Dr. Michael Schmitz, der auch Autor anderer Referendarliteratur ist, wie zum Beispiel des Buches „Der Aktenvortrag im Strafrecht“. »»»
Thüringen bindet Referendare früher an die Justiz
Thüringen will Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare schon während der Ausbildung enger an die Justiz binden. Wie www.lto.de berichtet, sollen ab September zunächst acht Stellen für sogenannte Justizassistentinnen und Justizassistenten am Landgericht Erfurt und bei der dortigen Staatsanwaltschaft ausgeschrieben werden. Der Start des Modellprojekts ist für November geplant. Bezahlt werden soll die Nebentätigkeit mit rund 30 Euro brutto pro Stunde.
Für angehende Volljuristinnen und Volljuristen ist das mehr als ein Nebenjob. Die Tätigkeit soll juristische Recherchen, Entwürfe, Entscheidungsvorschläge und Fallsammlungen umfassen. Damit bekommen Referendare zusätzlichen Praxiskontakt, ohne dass die eigentliche Ausbildung ersetzt wird. Vorgesehen sind höchstens 32 Stunden im Monat, also typischerweise vier bis acht Stunden pro Woche. Gerade in einer Phase, in der Stationen, Arbeitsgemeinschaften und Examensvorbereitung eng getaktet sind, bleibt diese Begrenzung wichtig. »»»
OVG Berlin-Brandenburg: Berliner Vorbereitungsdienst darf vollständiges Examenszeugnis verlangen (4 A 1/25)
Wer in Berlin in den juristischen Vorbereitungsdienst aufgenommen werden will, muss sich auf strengere formale Anforderungen einstellen. Das OVG Berlin-Brandenburg hat einem Bewerber keine Prozesskostenhilfe für eine geplante Normenkontrolle gegen die neue Justizkapazitätsvergabeverordnung bewilligt. Im Kern ging es um die Frage, ob Berlin verlangen darf, dass Bewerberinnen und Bewerber bereits mit ihrem Aufnahmeantrag das vollständige Zeugnis der ersten juristischen Prüfung vorlegen. Dieses Zeugnis umfasst nicht nur die staatliche Pflichtfachprüfung, sondern auch den universitären Schwerpunktbereich. Der Antragsteller hatte die Pflichtfachprüfung zwar bestanden, den Schwerpunktbereich aber noch nicht abgeschlossen und sah sich durch die Neuregelung benachteiligt.
Nach der früheren Praxis konnte offenbar schon die bestandene Pflichtfachprüfung genügen, um den Bewerbungsprozess anzustoßen. Die neue Berliner Regelung knüpft die Berücksichtigung im Auswahlverfahren dagegen an vollständig eingereichte Unterlagen. Das Gericht ordnet diese Änderung nicht als unzulässigen Eingriff in abgeschlossene Rechtspositionen ein. Wer vor Inkrafttreten der Neuregelung noch keinen vollständigen Antrag gestellt hatte, könne grundsätzlich nicht darauf vertrauen, dass eine günstigere alte Verfahrenslage unverändert bleibt. »»»
Wie wichtig sind gute Stations- und AG-Zeugnisse?
Schon nach ca. einem Monat Referendariat geht´s los: Klausuren werden geschrieben, man wird vom Einzelausbilder bewertet und man erhält Bewertungen für mündliche Leistungen wie das Halten von Aktenvorträgen.
All das soll uns natürlich auf das 2. Staatsexamen und die Berufswelt vorbereiten, die Noten sollte man aber trotzdem nicht unterschätzen: »»»
Strafstation: Sitzungsdienst wird planbarer mit guter Vorbereitung
Der erste Sitzungsdienst in der Strafstation gehört für viele Referendarinnen und Referendare zu den Momenten, vor denen die Anspannung besonders groß ist. Plötzlich steht nicht mehr nur eine Akte auf dem Schreibtisch, sondern eine echte Hauptverhandlung mit Publikum, Angeklagten, Gericht und der eigenen Rolle als Vertreterin oder Vertreter der Staatsanwaltschaft. Wie beck-aktuell.de berichtet, rät Christian Walz dazu, diese Angst zunächst als normale Reaktion einzuordnen.
Im Mittelpunkt steht dabei weniger der Termin selbst als die eigene Bewertung der Situation. Walz greift das aus der Psychotherapie bekannte ABC-Modell auf: Nicht das Ereignis löst unmittelbar das Gefühl aus, sondern die gedankliche Einordnung dazwischen. Wer den Sitzungsdienst nur mit Kontrollverlust, Fehlerangst und Überforderung verbindet, steigert die innere Hürde. Wer die Lage realistischer bewertet, kann aus Nervosität eher Arbeitsruhe machen. »»»












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