Diejenigen Referendare, die gerne im Rahmen des Referendariats eine gewisse Zeit im Ausland verbringen möchten, planen diesen Aufenthalt in der Regel für die Verwaltungs- oder die Wahlstation ein. Was viele nicht wissen: In den meisten Bundesländern kann man auch Teile der Zivil- und Strafrechtsstation im Ausland verbringen!
Dies gilt zum Beispiel für NRW. Gesetzliche Grundlage dafür ist die Vorschrift des § 35 Juristenausbildungsgesetz. »»»