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  • RefNews - Der Blog von und für Rechtsreferendare


REFERENDARIATNEWS

REFNEWS
  Ausgabe 33/2026
Donnerstag, der 13.08.2026
     

Spickzettel in der mündlichen Prüfung

„Das Mitführen eines Pfuschzettels während der Vorbereitungszeit für den Aktenvortrag kann damit sanktioniert werden, dass der Aktenvortrag für ungenügend (0 Punkte) erklärt wird“ – so die nicht überraschenden Ausführungen des Verwaltungsgerichts Köln.

Es stellt sich schon die Frage, ob es sich lohnt, sich für den Aktenvortrag einen Spickzettel zu schreiben. Zudem durchaus interessant, wie der Kandidat erwischt wurde:  »»» 

DJFT-Beschlüsse bremsen die Reformdebatte im Staatsexamen

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Wie beck-aktuell.de berichtet, hat der Deutsche Juristen-Fakultätentag erneut Beschlüsse zur Zukunft der juristischen Ausbildung gefasst. Im Mittelpunkt standen Künstliche Intelligenz, die Umsetzung des § 5a DRiG und allgemeine Maßnahmen zur Verbesserung von Studium und Prüfungen. Der Befund fällt jedoch ernüchternd aus: Statt eines klaren Reformprogramms stehen vor allem Bekenntnisse zu bestehenden Strukturen, obwohl gerade Prüfungsdruck und digitale Arbeitsweisen praktische Antworten verlangen.

Für Referendarinnen, Referendare und Examenskandidaten ist das relevant, weil die Debatte um Ausbildungsinhalte, Prüfungsformate und Bewertungstransparenz unmittelbar auf das Staatsexamen zurückwirkt. Der Fakultätentag erkennt zwar an, dass KI das Berufsbild verändert, bleibt aber bei vorsichtigen Formulierungen. Hochschulen sollen ihre Aktivitäten ausbauen, klassische juristische Fähigkeiten sichern und neue Elemente entwickeln, ohne dass konkrete Prüfungs- oder Ausbildungsschritte benannt werden. Damit bleibt offen, wie künftige Klausuren, Arbeitsgemeinschaften und Korrekturen aussehen sollen.  »»» 

VG Wiesbaden: Kein automatischer Notensprung knapp vor dem Prädikat (7 K 298/25.WI)

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Eine Examenskandidatin in Hessen hat vor dem VG Wiesbaden vergeblich versucht, ihre Abschlussnote im Zweiten Juristischen Staatsexamen von 8,95 auf 9,00 Punkte anheben zu lassen. Der Abstand zum Prädikat war minimal: Nur 0,05 Punkte trennten sie von der Note „vollbefriedigend“. Das Gericht stellte jedoch klar, dass eine solche Nähe zur nächsten Notenstufe für sich genommen keinen Anspruch auf eine Notenanhebung begründet. Entscheidend bleibt, ob die Prüfungskommission ihren Beurteilungsspielraum ordnungsgemäß ausgeübt hat.

Der Fall zeigt besonders deutlich, welche praktische Bedeutung die rechnerische Endnote im juristischen Staatsexamen haben kann. Die Klägerin hatte im Vorbereitungsdienst sehr gute Stations- und Arbeitsgemeinschaftsnoten erzielt und auch in der mündlichen Prüfung überwiegend zweistellige Bewertungen erreicht. Gleichwohl ergab die Gesamtberechnung nur 8,95 Punkte. Nach hessischem Prüfungsrecht kann die Kommission die rechnerisch ermittelte Prüfungsnote zwar um bis zu einen Punkt anheben, wenn der Gesamteindruck den Leistungsstand dadurch besser abbildet. Diese Möglichkeit ist aber kein Automatismus.  »»» 

Rechtsreferendar:in (w/m/d)

von CISPA-Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit gGmbH
Über das CISPA Das CISPA Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit ist eine Großforschungseinrichtung des Bundes innerhalb der Helmholtz-Gemeinschaft. Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler erforschen die Informationssicherheit in all ihren Facetten. Sie betreiben modernste Grundlagenforschung sowie innovative anwendungsorientierte Forschung und arbeiten an drängenden Herausforderungen der Cybersicherheit, der Künstlichen Intelligenz und des Datenschutzes. CISPA-Forschungsergebnisse finden Einzug in industrielle Anwendungen und Produkte, die weltweit verfügbar sind. Damit stärkt das CISPA die Konkurrenzfähigkeit Deutschlands und Europas. Es fördert außerdem Talente und ist eine Kaderschmiede für hervorragend ausgebildete Fach- und Führungskräfte für die Wirtschaft. So trägt das CISPA sein Know-how auch in die Zukunft. Zum nächstmöglichen Zeitpunkt suchen wir Dich als Rechtsreferendar:in (w/m/d) für die Wahlstation oder die Anwaltsstation.

Podcast für die Zivilrechtsstation

Im Netz findet man auf der Seite ag-zivilrecht.de einen interessanten Podcast. Zielgruppe des Podcasts sind Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare, die sich in der Zivilrechtsstation befinden oder den Podcast zur Wiederholung und Examensvorbereitung nutzen möchten. In den vielen abrufbaren Folgen werden zahlreiche zivilrechtliche Themen ausführlich behandelt.

Der Autor heißt Christian Konert. Er ist Richter am Amtsgericht Aschersleben und nebenamtlicher Arbeitsgemeinschaftsleiter für Rechtsreferendare für die Einführungs-AG und den Ergänzungsvorbereitungsdienst.  »»» 

Länderpläne bringen Bewegung in Referendariat und Jurastudium

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Mehrere neue Koalitionsverträge zeigen, dass die juristische Ausbildung in den Ländern nicht mehr nur als Hochschulthema behandelt wird. Wie www.beck-aktuell.de berichtet, reichen die Vorhaben von einem leichter zugänglichen Teilzeitreferendariat über höhere Unterhaltsbeihilfen bis zu Reformen bei Prüfungsstoff, Digitalisierung und Zusammensetzung der Prüfungskommissionen. Für angehende Referendarinnen und Referendare ist das relevant, weil politische Programmsätze später über Stationsorte, Prüfungsformate und finanzielle Rahmenbedingungen entscheiden können.

Baden-Württemberg stellt vor allem Praxisnähe, Digitalisierung und eine mögliche Verschlankung der Prüfungsinhalte in den Mittelpunkt. Für den Vorbereitungsdienst werden eine weitere Professionalisierung, ein besser zugängliches Teilzeitmodell und eine höhere Unterhaltsbeihilfe angekündigt. Auch die Besetzung von Prüfungskommissionen soll gleichstellungspolitisch stärker in den Blick kommen. Konkrete Umsetzungsschritte bleiben allerdings noch offen, sodass Referendarinnen und Referendare zunächst vor allem ein Reformsignal sehen.  »»» 

LG Stuttgart: Kein Schadensersatz wegen Rückenschmerzen im Zweiten Staatsexamen (7 O 212/25)

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Wer im Zweiten Staatsexamen knapp an der Zulassung zur mündlichen Prüfung scheitert, sucht naturgemäß nach jedem möglichen Ansatzpunkt. Das LG Stuttgart hatte nun über Prozesskostenhilfe für eine Amtshaftungsklage zu entscheiden, mit der eine ehemalige Referendarin Schadensersatz wegen ihrer Prüfungsbedingungen verlangte. Sie hatte in den schriftlichen Arbeiten durchschnittlich 3,72 Punkte erreicht; für die mündliche Prüfung wären 3,75 Punkte nötig gewesen. Im Zentrum stand damit eine denkbar knappe Grenze zwischen Fortsetzung des Examens und Nichtbestehen.

Die Antragstellerin machte geltend, das Land Baden-Württemberg habe sie rechtswidrig benachteiligt. Während der Klausuren habe sie unter erheblichen Rückenschmerzen gelitten, die sich altersbedingt stärker ausgewirkt hätten. Hinzu seien familiäre Pflege- und Betreuungsaufgaben gekommen. Außerdem beanstandete sie eine Zivilrechtsklausur, in der zunächst die Notenstufe „befriedigend“ vermerkt, später aber durch „ausreichend“ ersetzt worden war. Aus ihrer Sicht hätte eine höhere Bewertung zur Zulassung zur mündlichen Prüfung geführt und ihr ein früheres Einkommen als Volljuristin ermöglicht.  »»» 

Sitzungsvertretung: Rückfragen beim Ausbilder notwendig?

Zweifellos hat man gerade in der Strafrechtsstation eine große Verantwortung, wenn man als Sitzungsvertreter erstmals allein im Gerichtssaal auftritt. Intensiv diskutiert wird die Frage, inwieweit man von dem im Vorfeld mit dem Staatsanwalt besprochenen Strafrahmen abweichen darf, wenn sich die Situation in der mündlichen Verhandlung anders darstellt als erwartet. Darf man zum Beispiel dennoch auf Freispruch plädieren? Und was sind mögliche Konsequenzen einer Überschreitung der Kompetenzen?  »»» 

Zivilrechtsklausur: Prüfertipps rücken sauberes Arbeiten in den Fokus

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Ein aktueller Karrierebeitrag nimmt die Zivilrechtsklausur im Zweiten Staatsexamen aus Prüfersicht in den Blick. Wie www.lto.de berichtet, spricht Katja Fambach, Vizepräsidentin des Amtsgerichts Offenbach und erfahrene Prüferin, im Podcast „Irgendwas mit Recht“ über typische Klausurtypen und Fehlerbilder. Für Referendarinnen und Referendare ist das weniger ein Geheimtipp als eine Erinnerung an das Handwerk: Wer den Sachverhalt nicht präzise auswertet, den Streitstoff unklar sortiert oder bei der Subsumtion ausweicht, verliert Punkte, bevor es um besondere Rechtskenntnisse geht.

Besonders wichtig ist die Botschaft, dass Examensklausuren nicht nach möglichst originellen Einfällen suchen. Entscheidend ist, ob die Bearbeitung den Fall vollständig erfasst, die Anspruchsgrundlagen sauber auswählt und die problematischen Stellen nachvollziehbar gewichtet. Gerade im Zivilrecht zeigt sich Prüfungsreife oft daran, dass Kandidatinnen und Kandidaten scheinbar einfache Weichenstellungen nicht überspringen: Zuständigkeit, Zulässigkeit, Anspruch entstanden, erloschen oder durchsetzbar, Beweislast und Tenorierung müssen in eine klare Struktur gebracht werden.  »»» 

Thüringer VerfGH: Verfassungsfeinde dürfen vom Referendariat ausgeschlossen werden (VerfGH 9/25)

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Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat eine zentrale Zugangsregel zum juristischen Vorbereitungsdienst bestätigt: Bewerberinnen und Bewerbern darf die Aufnahme in das Referendariat verweigert werden, wenn sie gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung tätig sind. Hintergrund war ein abstraktes Normenkontrollverfahren gegen § 8 Abs. 1 Nr. 3 ThürJAG. Die angegriffene Vorschrift knüpft nicht an einzelne Examensleistungen an, sondern an die persönliche Eignung für eine Ausbildung, die in Thüringen wie in anderen Ländern eng mit staatlicher Rechtspflege verbunden ist.

Das Gericht sieht in der Regelung zwar einen Eingriff in die Berufsfreiheit. Wer nicht in den Vorbereitungsdienst aufgenommen wird, kann regelmäßig auch das zweite Staatsexamen nicht ablegen und damit klassische volljuristische Berufe nicht erreichen. Dieser Eingriff ist nach Auffassung des Verfassungsgerichtshofs aber gerechtfertigt. Die Rechtspflege sei auf Vertrauen angewiesen, und dieses Vertrauen betreffe nicht nur einzelne Richterinnen, Staatsanwälte oder Referendare, sondern die Justiz als Institution. Wer aktiv gegen die tragenden Prinzipien der Verfassung handelt, darf deshalb von einer Ausbildung ausgeschlossen werden, die später auch hoheitliche Aufgaben eröffnen kann.  »»» 

OVG-Urteil: Gewisse Wahrscheinlichkeit der Täuschung bei mündlicher Prüfung

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Das OVG Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 03.02.2012 (Az.: 10 A 11083/11)  entschieden, dass eine gewisse Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer Täuschungshandlung nicht ausreicht, um die Aufhebung der Bewertung der mündlichen Prüfung und die Wiederholung der Prüfung anzuordnen. Geklagt hatte eine Rechtsreferendarin, deren Prüfungsleistung in der mündlichen Prüfung zum 2.Staatsexamen durch das Landesprüfungsamt vollständig aufgehoben wurde.  »»» 

OLG München: Rechtsreferendar ersetzt keine anwaltliche Signatur bei fristgebundenem Schriftsatz (7 U 681/26 e)

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Das OLG München hat in einer aktuellen Entscheidung die Grenzen anwaltlicher Delegation bei der elektronischen Einreichung fristgebundener Schriftsätze deutlich gemacht. Im Ausgangspunkt ging es nicht um die fachliche Leistungsfähigkeit eines Rechtsreferendars, sondern um die prozessuale Verantwortung des Rechtsanwalts: Eine Berufungsbegründung muss wirksam innerhalb der Frist bei Gericht eingehen. Wird sie elektronisch eingereicht, reicht es nicht, dass ein zuverlässiger Referendar mit dem Versand betraut wird. Entscheidend bleibt, ob die formellen Anforderungen des elektronischen Rechtsverkehrs erfüllt sind und ob der verantwortliche Anwalt die für den konkreten Übermittlungsweg erforderliche Signatur- und Versandverantwortung selbst trägt.

Der Fall ist gerade für Referendarinnen und Referendare in der Anwaltsstation interessant, weil er einen typischen Ausbildungskonflikt sichtbar macht. In Kanzleien sollen Referendare praxisnah arbeiten, Fristen kennenlernen, Schriftsätze vorbereiten und organisatorische Abläufe übernehmen. Das entlastet die Ausbilder und ist für die Ausbildung wertvoll. Bei prozessualen Fristen bleibt die Verantwortung aber nicht beim Referendar hängen. Das Gericht prüft im Wiedereinsetzungsverfahren nicht nur, ob eine Hilfsperson zuverlässig war oder ob ihr erstmals ein Fehler unterlaufen ist. Es fragt vor allem, ob der Rechtsanwalt die zwingenden Vorgaben für die Einreichung fristwahrender Schriftsätze eingehalten hat.  »»» 

Wer besteht das Zweite Staatsexamen — und wo?

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Die Statistiken für das 2024 wurden veröffentlicht – wir werfen einen Blick drauf! Von den 9.242 Kandidatinnen und Kandidaten, die 2024 zur Zweiten Juristischen Staatsprüfung antraten, war mehr als die Hälfte weiblich. Am Ende bestanden 1.158 Prüflinge nicht — das entspricht einer bundesweiten Durchfallquote von 12,5 Prozent.  »»»