In Berlin ist die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz die für die Einstellung in den höheren Justizdienst zuständige Stelle.
Im Land Berlin gibt es einen einheitlichen Probedienst für Richter der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der Verwaltungsgerichtsbarkeit und der Sozialgerichtsbarkeit sowie für die Staatsanwaltschaft.
Alternativ besteht für diejenigen, deren Berufsziel Staatsanwalt bzw. Staatsanwältin bereits sicher feststeht, auch die Möglichkeit sich direkt bei der Generalstaatsanwaltschaft um eine Tätigkeit in der Staatsanwaltschaft zu bewerben.
Es bestehen keine Bewerbungsfristen, da Auswahlgespräche ca. alle 2 Monate stattfinden.