In Berlin ist die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, die für die Einstellung in den höheren Justizdienst zuständige Stelle. Die relevanten Informationen sind daher auf den Internetseiten dieser Senatsverwaltung zu finden.
Es bestehen keine Bewerbungsfristen, da Auswahlgespräche ca. alle 2 Monate stattfinden.