Wenn du dich bereit fühlst, die Robe überzustreifen, ist der erste Schritt in Berlin angenehm unbürokratisch: Eine Bewerbung ist jederzeit möglich, da es keine festen Fristen gibt. Du kannst dein Paket entweder per Post an
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Referat I A
Salzburger Straße 21-25
10825 Berlin
oder – was heutzutage der Standard ist – per E-Mail in einer einzigen PDF-Datei an das zuständige Referat der Senatsverwaltung (bewerbung.richterschaft@senjustv.berlin.de) schicken. Sogar wenn du dein zweites Examen noch nicht ganz in der Tasche hast, aber die schriftlichen Ergebnisse bereits die Mindestanforderungen erfüllen, darfst du deinen Hut schon in den Ring werfen.
Für eine vollständige Bewerbung musst du folgende Unterlagen in dieser Reihenfolge einreichen:
- Einen vollständig ausgefüllten Fragebogen für Interessentinnen und Interessenten des Probedienstes (hier werden auch Daten zum Migrationshintergrund auf freiwilliger Basis erhoben).
- Eine formelle Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in deine Personalakten.
- Einen maschinenschriftlichen tabellarischen Lebenslauf, der deinen bisherigen Werdegang klar strukturiert.
- Ein aussagekräftiges Motivationsschreiben, in dem du erklärst, warum gerade du für das Richteramt brennst.
- Ablichtungen deiner Zeugnisse: Das umfasst das erste und zweite Staatsexamen (inklusive der Einzelübersicht deiner Noten aus der zweiten Prüfung), Zeugnisse über deine Ausbildungsstationen im Referendariat sowie Nachweise über Arbeitsgemeinschaften.
- Falls vorhanden, Nachweise über sonstige Tätigkeiten oder Prüfungen, wie etwa eine Promotion, ein LL.M. oder relevante Berufserfahrung.
Diese Unterlagen bilden die Basis für die erste Sichtung, nach der entschieden wird, ob du zum persönlichen Kennenlernen eingeladen wirst.



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