Herzlichen Glückwunsch, du bist nun Richterin oder Richter auf Probe! Die Ausbildung in dieser Phase ist intensiv und darauf ausgerichtet, dich in drei Jahren zur Ernennung auf Lebenszeit zu führen (§ 10 DRiG). Die Probezeit ist in Berlin sehr flexibel gestaltet. Während deine erste Station oft dort ist, wo gerade „Not am Mann“ herrscht, werden bei den weiteren Stationen deine persönlichen Präferenzen verstärkt berücksichtigt. Du kannst als Beisitzer in einer großen Strafkammer anfangen, dich als Einzelrichter am Amtsgericht im Zivilrecht beweisen oder sogar in hochspezialisierte Materien am Verwaltungsgericht eintauchen.
Während der Probezeit wirst du nicht allein gelassen. Es gibt zahlreiche Unterstützungsangebote sowie Fortbildungen. Ein wichtiger Teil der „Ausbildung“ sind die dienstlichen Beurteilungen. Proberichter werden in der Regel mindestens dreimal beurteilt, meist zu jedem Stationswechsel, wobei die erste Beurteilung nach etwa einem Jahr erfolgt (§ 3 RiStABeurtV). Ein Laufbahnwechsel im Sinne eines Wechsels zwischen den Gerichtszweigen ist während der Probezeit durchaus vorgesehen und sogar erwünscht, um die Flexibilität zu fördern. Nach spätestens dreieinhalb Jahren wird dem Richterwahlausschuss deine Akte erneut vorgelegt, damit dieser der Übernahme in das Lebenszeitverhältnis zustimmen kann (§ 23 RiGBln). Sollte die Leistung nicht passen, kann man nach dem Gesetz auch entlassen werden, aber das Ziel ist klar: die Entwicklung zu einer unabhängigen, fachlich versierten Richterpersönlichkeit.



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