Auch in Berlin werden die Einstellungsvoraussetzungen zunächst allgemein formuliert. So wird erwartet, dass der Bewerber flexibel und belastbar ist sowie Verhandlungsgeschick und Entschlusskraft besitzt. Außerdem sollte der Kandidat die Fähigkeit besitzen, sich schnell in für ihn fremde Rechtsgebiete einzuarbeiten.
Was die Staatsexamina angeht, so werden in Berlin im Bewerbungsverfahren die Ergebnisse beider Examen berücksichtigt. Voraussetzungen für die Bewerbung sind grundsätzlich im Ersten Staatsexamen mindestens 7,0 Punkte, im Zweiten Staatsexamen mindestens 7,5 Punkte und in beiden Staatsexamina zusammen mindestens 15 Punkte.
Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht. Bevorzugt berücksichtigt werden bei gleicher Eignung Schwerbehinderte und ihnen Gleichgestellte.