Zur Bewerbung für die Fachgerichtsbarkeiten finden sich folgende Infos:
Arbeitsgerichtsbarkeit
Für Einstellungen von Richtern auf Probe bei den Arbeitsgerichten ist nicht das Justizministerium zuständig, sondern die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Soziales.
Aufgrund der Bedeutung der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung für das Arbeitsleben erfolgt die Ernennung von Richterinnen bzw. Richtern auf Probe für das Arbeitsgericht Berlin nach einem besonderen Verfahren. Im Auswahlverfahren ist neben der Frauenvertreterin, gegebenenfalls der Vertretung der Schwerbehinderten und dem Präsidialrat auch der Beratende Ausschuss nach § 18 Arbeitsgerichtsgesetz als Gremium für die Beratung mit den Sozialpartnern zu beteiligen. Im Anschluss an das Auswahlverfahren entscheidet auf Vorschlag der Präsidentin des Landesarbeitsgerichts die Arbeitssenatorin gemeinsam mit dem Richterwahlausschuss des Landes Berlin über die Einstellung von Richterinnen und Richtern in die Arbeitsgerichtsbarkeit.
Ausschreibungen freier Stellen für Richterinnen und Richter in der Arbeitsgerichtsbarkeit werden bei Bedarf im Amtsblatt für Berlin und über das Stellenportal der Berliner Verwaltung veröffentlicht. Hinsichtlich der Anforderungen hieß es zuletzt: „Die Bewerberinnen und Bewerber müssen die Befähigung zum Richteramt besitzen. Sie haben vorzugsweise Prädikatsexamen sowie vertiefte arbeitsrechtliche Kenntnisse und Erfahrungen im Berufsleben.“
Die anderen Gerichtsbarkeiten
Für Einstellungen in die Verwaltungs-, Sozial- und Finanzgerichtsbarkeit ist auch die Senatsverwaltung für Justiz zuständig. Gesonderte Infos dazu sind jedoch nicht zu finden, sodass die obigen Ausführungen für die Bewerbung bezüglich der ordentlichen Gerichtsbarkeit auch hier gelten.