Das Auswahlverfahren erfolgt nach dem Prinzip der Bestenauslese und umfasst im Wesentlichen die folgenden Schritte:
Nach dem Eingang der Bewerbung wird man ggf. zu einem Auswahlgespräch in die Senatsverwaltung eingeladen. Schlägt die Auswahlkommission auch nach dem persönlichen Eindruck aus dem Gespräch dem Präsidenten des Kammergerichts die Einstellung vor, wird man – nach Einholung eines amtsärztlichen Gesundheitszeugnisses und nach Beteiligung des Präsidialrats gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 1 RiG Bln – durch den Senator für Justiz dem Richterwahlausschuss zur Wahl vorgeschlagen. Nach der Wahl zur Richterin oder zum Richter auf Probe erfolgt die zeitnahe Einstellung. Der konkrete Einstellungstermin wird mit Rücksicht auf ggf. vorhandene Kündigungsfristen in enger Absprache festgelegt.
Im Rahmen des dreijährigen Probedienstes wird man bei verschiedenen Gerichten oder der Staatsanwaltschaft eingesetzt. Die Zuweisung zu regelmäßig drei verschiedenen Stellen erfolgt insbesondere bei der ersten Station auf Basis der jeweils aktuellen Personalbedarfe. Im Anschluss an eine erfolgreich verlaufende Probezeit erfolgt – je nach Verwendungswunsch – die Wahl zur Richterin oder zum Richter auf Lebenszeit durch den Richterwahlausschuss oder die Ernennung zur Staatsanwältin oder zum Staatsanwalt auf Lebenszeit.
Wichtig ist noch der Hinweis zur Dauer des Bewerbungsverfahrens: Der Richterwahlausschuss tagt etwa sechs Mal im Jahr. Die ebenfalls etwa alle zwei Monate stattfindenden Auswahlkampagnen sind auf diese Termine abgestimmt. Vom Eingang der Bewerbung bis zur Einstellung vergehen mindestens vier und regelmäßig sechs Monate.