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Das Blog zum Rechtsreferendariat

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REFERENDARIATNEWS
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  Ausgabe 16/2024
Samstag, der 20.04.2024
     

Revision oder Urteil im 2. Examen?

Die Gretchenfrage im 2. Examen: Soll man sich im Strafrecht auf eine Revisionsklausur vorbereiten oder muss man mit einer Urteilsklausur als S2-Klausur rechnen? Diese Frage stellt sich insbesondere für alle Referendare in NRW.

Wir haben wieder einmal geschaut, in welchen Monaten im vergangenen Jahr eine Revision bzw. ein Strafurteil liefen. Unsere bisherige Übersicht haben wir um diese Daten angepasst. So ist ein Vergleich der vergangenen fünf Jahre möglich.  »»» 

Dinter/Jakob – Die Staatsanwaltsklausur: Prüfungswissen für das Assessorexamen

Die Vorbereitung auf die Prüfungen im Assessorexamen sollte möglichst früh beginnen. Schon zu Beginn des Referendariats empfiehlt es sich, über die Anforderungen Bescheid zu wissen und sich den Stoff anzueignen. Das hier vorgestellte Buch soll typisches Klausurwissen behandeln. Grundlage ist die von den Autoren vorgenommene Auswertung bereits gelaufener Examensklausuren im Strafrecht.

Geeignet ist das Buch für Referendare in allen Bundesländern, da auf regionale Besonderheiten Rücksicht genommen wurde. So wird beispielsweise in der Einführung bereits zwischen dem süddeutschen Klausurtyp und dem Nord- und Mitteldeutschen Klausurtyp unterschieden.  »»» 

Arbeitslosmeldung nach dem Referendariat

Ein wichtiges Urteil für Referendare wurde vom Landessozialgericht Bayern gesprochen. Gegenstand der Entscheidung war die Frage, wann man sich als Referendar spätestens bei der Arbeitsagentur melden muss, um Arbeitslosengeld zu erhalten, ohne dass zuvor eine Sperrfrist verhängt wurde.

Ausgangspunkt für die rechtliche Bewertung dieser Frage ist § 38 Abs. 1 S. 2 SGB III.  »»» 

von Fieldfisher
Fieldfisher ist eine internationale Wirtschaftskanzlei mit marktführender Praxis in den dynamischsten Sektoren der Welt. Bei uns findest Du eine einzigartige Gemeinschaft: von Hamburg über Berlin, Düsseldorf und Frankfurt am Main bis nach München – und in unseren Büros weltweit. Gemeinsam beraten wir unsere Mandant:innen klar, auf den Punkt und oft an der Schnittstelle zu neuen Entwicklungen und Technologien. Wir suchen die Herausforderung. Wir kämpfen für das richtige Ergebnis und pflegen dabei unseren Fieldfisher-Spirit – geprägt durch Offenheit, Wertschätzung und Zusammenhalt. Was wir Dir bieten - Eine aufgeschlossene Gemeinschaft, in der Du Dich mit Deinen Stärken einbringen und entfalten kannst - Eigenverantwortliches Arbeiten und Einbindung in die Mandate ab Tag eins - Enge Betreuung durch eine:n persönliche:n Mentor:in und regelmäßige Feedbackgespräche - Vorbereitung auf Dein Examen: vom Klausurentraining und Repetitorium bis zum Aktenvortrag - Einen tiefen Einblick in unsere Kanzlei mit Vorträgen zu verschiedenen Rechtsgebieten, Business Development, Anwaltliche Fristen oder Law Firm Economics - Legal-English-Training - Referendar-Event in Hamburg mit Karrierecoaching, Soft Skill-Training und interessanten Gesprächen
Gute Stationszeugnisse ersetzen nicht das 2. Examen!

Immer wieder diskutiert wird im Netz die Bedeutung guter AG- und Stationszeugnisse. Dabei darf man zwar den Wert dieser Zeugnisse nicht überschätzen. Denn es hängt oftmals vom jeweiligen AG-Leiter / Ausbilder ab, wie gut das Zeugnis letztlich ausfällt. Dennoch haben diese Zeugnisse sicherlich ihre Bedeutung, wenn man sich später auf den ersten Job bewirbt. Der BGH musste aber tatsächlich dazu Stellung nehmen, ob gute Stationszeugnisse ausreichen, um eine Anwaltszulassung zu bekommen, wenn man endgültig durch das zweite Staatsexamen gefallen ist!  »»» 

Zu viele Kompetenzen für Rechtsreferendar in der Kanzlei

Den Rechtsreferendar intensiv in die Kanzleiarbeit während der Anwaltsstation mit einzubinden, ist vom Anwalt sehr löblich. Denn oftmals beschränkt sich das Tätigwerden des Referendars auf das Mitnehmen, Bearbeiten und Zurückgeben von einzelnen Akten. Dass man es aber auch übertreiben kann mit der Einbindung des Referendars zeigt der Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 11.02.2017.

Sachverhalt

Ein in erster Instanz ergangenes Urteil wurde in der Kanzlei gegen Empfangsbekenntnis am 23.08.2016 zugestellt. Unterschrieben hatte dieses Empfangsbekenntnis der Rechtsreferendar, der zu dieser Zeit seine Anwaltsstation in der Kanzlei ableistet. Um das Urteil anzufechten, stellte der Kläger einen Antrag auf Zulassung der Berufung. Der innerhalb dieser Frist mit Schriftsatz vom 13. September 2016 übersandte Berufungszulassungsantrag war zwar laut Angaben des Anwalts des Klägers von ihm – dem Anwalt – entworfen worden; unterschrieben wurde dieser Schriftsatz aber wiederum vom Rechtsreferendar. Ein weiterer Schriftsatz vom 26. September 2016, der vom Verfahrensbevollmächtigten des Klägers unterzeichnet wurde und einen weiteren Antrag auf Zulassung der Berufung enthielt, ging am 28. September 2016 und damit – zudem entgegen § 124 a Abs. 4 Satz 2 VwGO beim Oberverwaltungsgericht – erst nach Fristablauf ein.  »»» 

Wahlstation bei der Deutsch-Indischen Handelskammer
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Wer auf der Suche nach einer wirklich spannenden Wahlstation ist, für den ist das Folgende vielleicht etwas:

Die Deutsch-Indische Handelskammer sucht laufend Rechtsreferendare, die für mindestens 3 Monate in Mumbai oder einer der weiteren Standorte, beispielsweise Delhi, tätig sind.  »»» 

JVA-Besuch während der Strafrechtsstation
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Während der Strafrechtsstation kann man schon viele interessante Angebote wahrnehmen, die Polizeifahrt ist natürlich fast schon Pflicht. Zum Standardrepertoir gehört aber auch der Besuch einer Justizvollzugsanstalt.

Dieser eintäge Aufenthalt wird von dem jeweiligen Ausbildungsgericht organisiert, man muss sich nur in die vorbereiteten Listen eintragen und los geht´s!  »»» 

Kein Anspruch auf einen bestimmten Prüfungstermin

Juristische Referendare können gegenüber dem Prüfungsamt keinen bestimmten Termin auf Abhaltung der mündlichen Prüfung beanspruchen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden.

Ein Referendar im juristischen Vorbereitungsdienst des Landes Berlin beabsichtigt seine mündliche Prüfung vor dem GJPA der Länder Berlin und Brandenburg Anfang des Jahres 2016 abzulegen.  »»» 

Vor dem Referendariat zum Deutschen Bundestag

Wie wir desöfteren bereits im RefBlog berichteten, sind die Wartezeiten in vielen Bundesländern in der letzten Zeit deutlich zurückgegangen, sodass sich das Problem, wie man diese Wartezeit überbrücken kann, entschärft hat. Bewirbt man sich aber beispielsweise in Berlin oder Hamburg, muss man durchaus noch mit einer Wartezeit rechnen.

Eine interessante Möglichkeit, diese Zeit zu füllen, ist die Tätigkeit als Referent beim Deutschen Bundestag.  »»» 

Wer war eigentlich… Dr. Carl Sartorius
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In unserer Reihe „Wer war eigentlich…“ befassen wir uns heute mit dem Leben und dem Werk von Carl Friedrich Sartorius, dem Namensgeber des zweitwichtigsten „Ziegels“ in unserer Heimbibliothek. Sartorius wurde 1865 in Bayreuth geboren und studierte die Rechtswissenschaften in Erlangen, München und Berlin. Es folgte die Promotion in Erlangen zum Thema „Die religiöse Erziehung der Kinder aus gemischten Ehen nach bayrischem Recht“.  »»»