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REFERENDARIATNEWS

Ausgabe 44/2026 Montag, der 26.10.2026

Strafrechtsstation

Polizeifahrt während der Strafrechtsstation

von

Symbolbild PolizeifahrtEin älterer Erfahrungsbericht

Es ist nicht erstaunlich, dass gerade die Strafrechtsstation wie im Fluge vergeht. Denn anders als die Verwaltungsstation, von der man oft hört, sie sei weniger abwechslungsreich, gibt es in der Strafrechtsstation richtig viele Highlights: Nicht nur, dass man das erste Mal offiziell als Jurist vor Gericht auftritt und plädiert, je nach AG und Bezirk hat man auch die Möglichkeit, mit den AG-Kollegen einen „Trinktest“ zu machen, eine JVA auch mal von innen zu sehen, sich eine Obduktion anzuschauen und schließlich bei einer Polizeifahrt mitzumachen!

In der AG wurde eine Liste herumgereicht, in der man sich für bestimmte Zeiten für die Teilnahme an einer Polizeifahrt eintragen konnte. Die Pflicht dazu, eine solche mal mitzumachen, besteht natürlich nicht, aber aus unserer AG haben sich – bis auf ein paar Pendler – alle für eine solche Fahrt eingetragen. Dementsprechend wurde es bei der Vergabe der Wunschtermine eng. Ich habe schließlich eine Nachtschicht zugeteilt bekommen und bin dann gegen 22.00 Uhr an einem Samstag zur Polizeiwache gefahren. Dort ist die Mitnahme von Referendaren wohl absolute Routine, so dass die Atmosphäre sehr locker war. Wenig später ging es dann auch schon los.

Das einzig „Spektakuläre“ auf meiner Fahrt war die Meldung einer Fahrerflucht (juristisch: unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB), wo wir dann mit Sirene und Höchsttempo zum Unfallort gefahren sind. Der vermeintliche Unfallflüchtige stand aber noch bei der Unfallstelle, so dass sich die Meldung dann doch als falsch herausstellte. Ansonsten ging es in meiner Schicht ausschließlich um Ruhestörungen von zu lauten Privatpartys. Also klingeln, ermahnen und wieder zurückfahren. Insgesamt war das mal ganz interessant, eine solche Polizeifahrt mitzumachen. Ich kann es nur jedem empfehlen. Man sollte aber nicht glauben, dass man dann am laufenden Band Fälle wie in Polizei-Doku-Soaps à la „Toto & Harry“ zu lösen hat ;-)

Wie kommst Du zu einer Polizeifahrt?

Polizeifahrten sind kein landesweit geregelter Ausbildungsbestandteil. Der Ausbildungsplan für die strafrechtlichen Arbeitsgemeinschaften in NRW (Stand Mai 2022) erwähnt sie zum Beispiel gar nicht und nennt nur den Besuch einer Einrichtung des Strafvollzugs als Möglichkeit. Ob und in welcher Form Mitfahrten angeboten werden, hängt also vom jeweiligen AG-Leiter bzw. Bezirk ab – am besten fragst Du gleich zu Beginn der Station nach. Was Du während der Schicht erlebst, solltest Du vertraulich behandeln; Fotos und Details zu Einsätzen gehören nicht in soziale Medien.

Was Du juristisch mitnehmen kannst

Eine Polizeifahrt ist auch eine gute Gelegenheit, examensrelevante Befugnisse einmal in der Praxis zu erleben: die Ermittlungstätigkeit der Polizei nach § 163 StPO, die vorläufige Festnahme nach § 127 StPO oder die Blutprobe nach § 81a StPO. Bei bestimmten Verkehrsstraftaten ist für die Anordnung der Blutprobe seit August 2017 übrigens kein Richter mehr nötig (§ 81a Abs. 2 Satz 2 StPO) – auch das kann man bei einer Nachtschicht durchaus miterleben.

Weitere Highlights der Strafrechtsstation

Viel Spaß bei Deiner eigenen Schicht – und keine Sorge, wenn sie ruhiger verläuft als im Fernsehen.

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