In den meisten Ländern ist die Strafstation – meist bei der Staatsanwaltschaft – die zweite Pflichtstation im juristischen Referendariat; Reihenfolge und Dauer regelt das jeweilige Landesrecht. In Nordrhein-Westfalen etwa dauert die Strafstation drei Monate; reichen die Ausbildungsplätze bei den Staatsanwaltschaften des Bezirks nicht aus, kann sie bei einem Strafgericht abgeleistet werden (§ 35 Abs. 2 Nr. 2 JAG NRW). Normalfall bleibt aber die Ausbildung bei einem Staatsanwalt. Dies bietet sich in der Praxis natürlich auch an, da die strafrechtlichen Klausuren im zweiten Staatsexamen zumeist auch aus der Perspektive der Staatsanwaltschaft gestellt werden.
Das Buch „Sitzungsdienst des Staatsanwalts“ ist beim C.H.Beck-Verlag erschienen, aktuell in der 14. Auflage 2025 (14,90 €, Stand: Oktober 2026); die folgende Rezension beruht auf einer Vorauflage. Es handelt sich nach eigener Beschreibung um ein Kompaktwerk, das eine Einführung in den staatsanwaltschaftlichen Sitzungsdienst geben will. Dieser selbst gestellten Anforderung wird das Buch durchaus gerecht.
Der Autor Dr. Christian Theiß ist Richter am Amtsgericht und mit der Materie gut vertraut. Das Werk wird regelmäßig neu aufgelegt und berücksichtigt aktuelle Gesetzesänderungen; zudem verweist der Autor auf viele vertiefende Kommentare. Dadurch ist es möglich, bei Bedarf bestimmte Themen anhand der angegebenen Kommentarliteratur genauer unter die Lupe zu nehmen.
Die RefNews sind das Blog von Juristenkoffer.de - einem der ersten und mit weit mehr als 35.000 zufriedenen Kunden einem der größten Vermieter von Kommentaren in Deutschland. Bist Du bereits Rechtsreferendar, hast Dir aber noch keinen Juristenkoffer reserviert? Dann informiere Dich jetzt über unser Angebot und sichere Dir schnell Deine Examenskommentare!
Nach einer kurzen Einführung zur Vorbereitung staatsanwaltschaftlicher Akten wird im Basisteil des Kompaktwerks die Hauptverhandlung dargestellt. Dies ist besonders hilfreich für Referendare, die sich bisher mit den Aufgaben der Staatsanwaltschaft nur oberflächlich beschäftigt haben. Zumeist hatte man bisher kaum die Gelegenheit, eine solche strafrechtliche Verhandlung näher kennenzulernen. Daher bietet es sich an, dieses Kapitel heranzuziehen, bevor man das erste Mal bei seinem Praxisausbilder arbeitet. So ist man zumindest auf die Grundlagen vorbereitet und kennt den Ablauf des Verfahrens. Der Schwerpunkt der Darstellung liegt hier zunächst auf der Beweisaufnahme. Besonders wichtig ist es hier, die Abgrenzung zum zivilrechtlichen Verfahren zu kennen und sich auf die strafrechtlichen Besonderheiten einzustellen.
Besonders ausführlich wird das Plädoyer als solches dargestellt. Auch dies ist sachgerecht, da man im Referendariat dann auch plötzlich selbst Sitzungsvertretungen der Staatsanwaltschaft übernehmen muss. Da sich dies als völlig neue Aufgabe darstellt, bietet es sich auch hier an, sich entsprechend vorzubereiten. Auch wenn man das erste Mal ein Plädoyer selbst verfassen muss, kann man sich hier entsprechende Anleitungen holen. Zwischendurch finden sich auch immer wieder passende Praxistipps, die im Referendariat die Arbeit erleichtern können.
Kurz eingegangen wird auch auf die Besonderheiten des Verfahrens vor dem Jugendgericht und auf das Berufungsverfahren. Diese beiden Themen sind besonders examensrelevant, sodass hier gute Kenntnisse aufgebaut werden müssen.
Hervorzuheben ist der Anhang des Kompaktwerks. Hier befinden sich verschiedene Checklisten zur Sitzungsvorbereitung, zum Plädoyer und zu weiteren praxisnahen Aufgabenstellungen. Diese Listen sind besonders empfehlenswert, wenn man die ersten Sitzungsvertretungen vorbereiten soll und sich erst einmal in die Materie einarbeiten muss. Auch findet sich in diesem Anhang ein Prüfschema zur Strafzumessung. Dieses Gebiet wird im Studium meist nur am Rande behandelt, sodass hier eine vertiefte Beschäftigung vonnöten ist.
Zum Schluss findet sich noch eine vergleichende Übersicht von einem Praxisplädoyer und einem Klausurplädoyer.
Die Darstellung im Buch selbst ist übersichtlich. Aufgrund der geringen Buchgröße ist die Schrift jedoch sehr klein. Ob man damit gut arbeiten kann, ist sicherlich Geschmackssache. Es gibt wenig Übersichten und Darstellungen, sodass der Lesefluss recht gut ist. Wer allerdings gerne mit Übersichten und Tabellen arbeitet, wird hier enttäuscht sein.
Grau schattiert hervorgehoben werden zwischendurch immer wieder Formulierungshilfen, damit man sich bei der praktischen Arbeit hieran orientieren kann. Dies ist sehr förderlich, weil man zu bestimmten Themen einfach nachschlagen kann und gute Empfehlungen parat hat.
Das Werk ist, wie oben bereits erläutert, in der Reihe „Jura kompakt“ bei C.H.Beck erschienen. In diesem Rahmen ist das Buch auch zu verstehen. Es gibt kurze, grobe Einblicke in den Sitzungsdienst der Staatsanwaltschaft und die dort geforderten Aufgabenstellungen. Mehr kann man aber auch nicht erwarten, da bei knapp 200 Seiten im Taschenbuchformat nicht viel Platz für tiefgehende Ausführungen ist. Wer also ein Werk sucht, das die Thematik vertieft behandelt und eine Basisgrundlage für strafrechtliches Wissen darstellt, sollte lieber zu einem Standardwerk in diesem Bereich greifen.
Empfehlenswert ist das Buch aber über die Verschaffung von Grundkenntnissen hinaus zur konkreten Vorbereitung auf das zweite Staatsexamen. In der besprochenen Auflage waren alle examensrelevanten Themen bereits im Inhaltsverzeichnis mit einem Sternchen gekennzeichnet. So ist es möglich, kurz vor der mündlichen Prüfung beispielsweise konkrete Themen kurz zu wiederholen. Diese lassen sich auch anhand des übersichtlichen Stichwortverzeichnisses zum Schluss leicht auffinden. Wer für diesen Zweck Bedarf hat, kann das Buch mit gutem Gewissen kaufen.
Sitzungsvertretung, Neuauflagen und Aktenvortrag
Warum sich das Buch schon in der ersten Stationswoche lohnt: Nach § 142 Abs. 3 GVG können Referendaren die Aufgaben eines Amtsanwalts und im Einzelfall die eines Staatsanwalts unter dessen Aufsicht übertragen werden. In der Praxis bedeutet das vor allem Sitzungsvertretungen vor dem Amtsgericht. Wie viele Sitzungsdienste Du übernimmst, richtet sich nach dem Ausbildungsplan Deines Landes und den Vorgaben Deines Ausbilders.
Weil das Buch praktisch jährlich neu aufgelegt wird, fließen Reformen zügig ein, etwa die Neufassung des § 64 StGB (Unterbringung in einer Entziehungsanstalt) zum 1. Oktober 2023. Gebrauchte ältere Auflagen sind deshalb nur eingeschränkt zu empfehlen.
Das Plädoyer-Training aus dem Buch hilft Dir übrigens auch beim strafrechtlichen Aktenvortrag in der mündlichen Prüfung: freie Rede, klarer Aufbau, präzise Anträge. Typische Aktenvortragsthemen findest Du in den Prüfungsprotokollen zum Assessorexamen.
Das Buch ist im Referendarbuchladen erhältlich. Wer einen Überblick über die Thematik bekommen möchte oder kurz vor den Prüfungen zum Zweiten Staatsexamen den Stoff kompakt wiederholen möchte, macht mit dem vorgestellten Buch sicherlich nichts falsch. [RefN]







Juristenkoffer.de ist einer der ersten und mit weit mehr als 35.000 zufriedenen Kunden einer der größten