Die Begrenzung auf zwei reguläre Versuche prägt das Erste Staatsexamen stärker, als es die reine Prüfungsordnung vermuten lässt. Wer zweimal scheitert, verliert nicht nur die Möglichkeit, den klassischen Weg zur Volljuristin oder zum Volljuristen fortzusetzen, sondern steht oft auch vor erheblichen Fragen zur beruflichen Zukunft. In einem aktuellen Interview wird deshalb erneut ein regulärer Drittversuch als Reformidee in den Mittelpunkt gerückt. Der Vorschlag verbindet die Diskussion über Prüfungsrecht mit der Frage, wie viel Risiko ein Ausbildungssystem seinen Kandidatinnen und Kandidaten zumuten darf.
Wie beck-aktuell.de berichtet, hält die nordrhein-westfälische Justizstaatssekretärin Daniela Brückner zwei Versuche für einen wesentlichen Stressfaktor. Ein zusätzlicher Anlauf könnte den Druck in der Examensvorbereitung senken, ohne die Anforderungen an die juristische Ausbildung grundsätzlich aufzugeben. Rechtlich wäre dafür allerdings eine Änderung des Deutschen Richtergesetzes oder zumindest eine Länderöffnungsklausel nötig. Die staatliche Pflichtfachprüfung darf nach der geltenden bundesrechtlichen Regelung nur einmal wiederholt werden. »»»





Gerade wenn man das erste Mal als Sitzungsvertreter eingeteilt ist, ist man sicherlich nervöser als sonst und beim Plädoyer schlägt der Puls höher. Das sind die „besten Voraussetzungen“ dafür, dass man beim Plädieren Punkte vergisst, auf die man eigentlich eingehen wollte. Dramatisch ist das sicherlich nicht, selbst die Angeklagten, die deutlich mehr Erfahrungen vor Gericht haben, merken davon nichts! 🙂 Im Netz haben wir aber eine hilfreiche Vorlage gefunden, mit der man eigentlich nichts vergessen kann. 
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