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REFERENDARIATNEWS
REFNEWS
  Ausgabe 41/2026
Montag, der 05.10.2026
     

 / Staatsexamen

Dritter Versuch im Staatsexamen bleibt Reformziel trotz politischer Absage

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Die Begrenzung auf zwei reguläre Versuche prägt das Erste Staatsexamen stärker, als es die reine Prüfungsordnung vermuten lässt. Wer zweimal scheitert, verliert nicht nur die Möglichkeit, den klassischen Weg zur Volljuristin oder zum Volljuristen fortzusetzen, sondern steht oft auch vor erheblichen Fragen zur beruflichen Zukunft. In einem aktuellen Interview wird deshalb erneut ein regulärer Drittversuch als Reformidee in den Mittelpunkt gerückt. Der Vorschlag verbindet die Diskussion über Prüfungsrecht mit der Frage, wie viel Risiko ein Ausbildungssystem seinen Kandidatinnen und Kandidaten zumuten darf.

Wie beck-aktuell.de berichtet, hält die nordrhein-westfälische Justizstaatssekretärin Daniela Brückner zwei Versuche für einen wesentlichen Stressfaktor. Ein zusätzlicher Anlauf könnte den Druck in der Examensvorbereitung senken, ohne die Anforderungen an die juristische Ausbildung grundsätzlich aufzugeben. Rechtlich wäre dafür allerdings eine Änderung des Deutschen Richtergesetzes oder zumindest eine Länderöffnungsklausel nötig. Die staatliche Pflichtfachprüfung darf nach der geltenden bundesrechtlichen Regelung nur einmal wiederholt werden.

Auf der Justizministerkonferenz fand der Vorstoß keine Mehrheit. Brückner verweist zugleich auf andere Reformbaustellen: weniger Pflichtstoff, mehr Transparenz, digitale Prüfungen und eine blinde Zweitkorrektur. Für Referendarinnen und Referendare ist besonders interessant, dass Nordrhein-Westfalen neben dem E-Examen auch kostenlose Unterrichtsmaterialien, einen Online-Klausurenkurs und zusätzliche Selbststudientage in der Wahlstation nennt. Die Debatte zeigt damit, dass Verbesserungen nicht allein an der Zahl der Prüfungsversuche hängen.

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Ein regulärer Drittversuch würde die Examensangst nicht automatisch beseitigen. Er könnte aber verhindern, dass ein einzelner schlechter Prüfungsdurchgang den gesamten Bildungsweg beendet. Zugleich bleibt die Gegenfrage berechtigt, ob zusätzliche Versuche zu schlechterer Vorbereitung oder höherem Prüfungsaufkommen führen. Für angehende Referendarinnen und Referendare lohnt es sich daher, die Reformdiskussion weiter zu verfolgen: Sie betrifft nicht nur abstrakte Gesetzgebung, sondern die konkrete Planbarkeit von Studium, Vorbereitungsdienst und Berufseinstieg.

Der Artikel wurde am 5. Oktober 2026 von veröffentlicht. Marcus war Referendar am LG Dortmund in Nordrhein-Westfalen.