Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 30. November 2022 die Rechte von Absolventinnen und Absolventen des Zweiten juristischen Staatsexamens bei der Prüfungseinsicht deutlich gestärkt. Im Ausgangsfall hatte ein Prüfling nach bestandenem Examen von dem Landesjustizprüfungsamt Nordrhein-Westfalen verlangt, ihm seine angefertigten Aufsichtsarbeiten und die dazugehörigen Prüfergutachten kostenlos als Kopie zu überlassen. Die Behörde wollte die Unterlagen nur gegen Erstattung von Kopierkosten in Höhe von 69,70 Euro herausgeben. Der Streit erreichte nach Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen und des Oberverwaltungsgerichts Münster das Bundesverwaltungsgericht. »»»
REFERENDARIATNEWS
Vor dem Referendariat zum Deutschen Bundestag

Wie wir im RefBlog des Öfteren berichtet haben, sind die Wartezeiten in vielen Bundesländern lang, sodass sich die Frage stellt, wie man diese Zeit sinnvoll überbrücken kann. Bewirbt man sich beispielsweise in Berlin oder Hamburg, muss man mit einer langen Wartezeit rechnen.
Eine interessante Möglichkeit, diese Zeit zu füllen, ist eine befristete Tätigkeit als Sachbearbeiterin oder Sachbearbeiter zur Aushilfe in der Verwaltung des Deutschen Bundestages.
»»»Traineeprogramm überbrückt Wartezeit auf das Referendariat
Nach dem ersten Staatsexamen beginnt für viele angehende Juristinnen und Juristen eine ungewisse Zwischenphase: Die Bewerbung für den juristischen Vorbereitungsdienst ist erledigt, der Einstellungsmonat aber noch nicht erreicht. Ein neues Angebot des Bundesfinanzministeriums richtet sich genau an diese Zielgruppe. Gesucht werden Juristinnen und Juristen mit erster Prüfung, die die Wartezeit sinnvoll nutzen und zugleich einen Einblick in die Arbeit einer obersten Bundesbehörde gewinnen möchten.
Das einjährige Traineeprogramm startet im Frühjahr 2027 in Berlin. Voraussetzung ist unter anderem ein mindestens befriedigendes Ergebnis von acht Punkten in der ersten Prüfung sowie die bereits erfolgte Anmeldung zum Referendariat. Wie bundesfinanzministerium.de berichtet, können Bewerberinnen und Bewerber in verschiedenen Referaten eingesetzt werden. Die Aufgaben reichen von nationaler, europäischer und internationaler Finanz- und Steuerpolitik über Gesetzgebung bis zu Rechtsfragen der Zollverwaltung sowie des Verfassungs-, Straf- und Zivilrechts. »»»
Rechtsreferendar:in für die Verwaltungsstation
Wir bewerben uns auch bei Ihnen: als Arbeitgebende mit einer modernen Arbeitskultur, die wir u.a. durch flache Hierarchien, einen wertschätzenden Umgang miteinander und flexiblen Arbeitszeitmodellen mit Leben füllen.
Wir entwickeln uns ständig weiter, um als Arbeitgebende für unsere Mitarbeiter:innen attraktiv zu bleiben und dem großen Zusammengehörigkeitsgefühl aller Mitarbeitenden auch weiterhin gerecht zu werden. VG Köln: Alte Kennziffer macht Examensversuch nicht anfechtbar (6 K 4363/19)
Das Verwaltungsgericht Köln hatte über einen ungewöhnlichen Angriff auf das Nichtbestehen des Klausurenblocks der Zweiten Juristischen Staatsprüfung zu entscheiden. Der Kläger war zunächst für einen Prüfungstermin im Dezember 2017 vorgesehen. Wegen längerer Erkrankungen wurde sein Ergänzungsvorbereitungsdienst verlängert und die Ladung aufgehoben. Als er die schriftlichen Arbeiten schließlich im Mai 2018 schrieb, behielt er die ursprünglich vergebene Kennziffer bei. Deren Endung „/17“ verwies damit auf das Jahr des zuerst geplanten Prüfungstermins, während andere Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Durchgangs Kennziffern mit der Endung „/18“ trugen. Nachdem sämtliche acht Klausuren mit „mangelhaft“ bewertet worden waren, machte der Kläger geltend, die Kennziffer habe seine besondere Prüfungssituation erkennbar gemacht und dadurch die gebotene Anonymität verletzt. »»»
VG Köln: Alte Kennziffer macht Examensversuch nicht anfechtbar (6 K 4363/19)
Das Verwaltungsgericht Köln hatte über einen ungewöhnlichen Angriff auf das Nichtbestehen des Klausurenblocks der Zweiten Juristischen Staatsprüfung zu entscheiden. Der Kläger war zunächst für einen Prüfungstermin im Dezember 2017 vorgesehen. Wegen längerer Erkrankungen wurde sein Ergänzungsvorbereitungsdienst verlängert und die Ladung aufgehoben. Als er die schriftlichen Arbeiten schließlich im Mai 2018 schrieb, behielt er die ursprünglich vergebene Kennziffer bei. Deren Endung „/17“ verwies damit auf das Jahr des zuerst geplanten Prüfungstermins, während andere Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Durchgangs Kennziffern mit der Endung „/18“ trugen. Nachdem sämtliche acht Klausuren mit „mangelhaft“ bewertet worden waren, machte der Kläger geltend, die Kennziffer habe seine besondere Prüfungssituation erkennbar gemacht und dadurch die gebotene Anonymität verletzt.
Das Gericht wies die Klage ab. Nach seiner Bewertung begründet die verwendete Kennziffer keinen Verfahrensfehler, der einen weiteren Prüfungsversuch rechtfertigen könnte. Zwar soll die Anonymisierung verhindern, dass Korrektorinnen und Korrektoren Informationen über die Person oder die konkrete Prüfungssituation erhalten, die für die Bewertung nicht erforderlich sind. Aus der Jahreszahl am Ende der Kennziffer lasse sich hier aber nicht zuverlässig ableiten, ob jemand krankheitsbedingt später antritt, einen Wiederholungsversuch absolviert, die Note verbessern möchte oder aus einem anderen organisatorischen Grund an einem späteren Termin teilnimmt. Die Kennziffer habe daher keinen eindeutigen Aussagegehalt, der den Kläger gegenüber der Vergleichsgruppe stigmatisieren konnte. »»»
Bayern meldet Rekord für E-Examen im Zweiten Staatsexamen
Das E-Examen setzt sich in Bayern im Zweiten Staatsexamen fast vollständig durch. Für den Prüfungstermin im November 2026 haben sich, wie justiz.bayern.de berichtet, 99 Prozent der insgesamt 938 Kandidatinnen und Kandidaten für die elektronische Anfertigung ihrer Klausuren entschieden. Die Entwicklung zeigt, dass digitale Prüfungen im juristischen Vorbereitungsdienst nicht mehr als Ausnahme wahrgenommen werden, sondern innerhalb kurzer Zeit zum Regelfall werden können.
Der Trend beschränkt sich nicht auf das Zweite Staatsexamen. Bereits im September wählten mehr als 85 Prozent von rund 1.700 Prüflingen im Ersten Staatsexamen die elektronische Variante. Zugleich wurden im Oktober mehr als 1.000 Referendarinnen und Referendare neu in den juristischen Vorbereitungsdienst aufgenommen. Bayern verbindet die hohen Nutzungszahlen deshalb mit dem Anspruch, den Justizstandort durch moderne Prüfungsbedingungen attraktiver zu machen. »»»
Heinz Thomas und Hans Putzo, besser bekannt als Thomas/Putzo
Es ist an der Zeit, sich mal mit den Namensgebern des wichtigen ZPO-Kommentars zu beschäftigen.
Zugegeben … ich musste zunächst nach den Vornamen suchen! Geläufig sind sie nicht jedem, denn man wirft schließlich nur mit dem Verbund beider Namen – dem Thomas/Putzo – um sich, wenn man von ihrem bekanntesten Werk spricht. »»»
Auslandsstation bei der Deutsch-Amerikanischen Handelskammer
Einen Teil des Referendariats im Ausland zu verbringen, ist sehr beliebt. Wie wäre es da mal mit einer Station für drei bis vier Monate bei der Deutsch-Amerikanischen Handelskammer in New York (Infos dort unter dem Punkt „Karriere – Juristischer Vorbereitungsdienst“)? Ihr erhaltet Einblick in das deutsche und US-amerikanische Wirtschaftsrecht mit den verschiedensten Rechtsgebieten, wie Steuer-, Zoll-, Arbeits- und Aufenthaltsrecht, lernt das Vorgehen bei einer Firmengründung in den USA kennen und unterstützt sogar den Inkasso-Service der AHK USA – New York. »»»
Dritter Versuch im Staatsexamen bleibt Reformziel trotz politischer Absage
Die Begrenzung auf zwei reguläre Versuche prägt das Erste Staatsexamen stärker, als es die reine Prüfungsordnung vermuten lässt. Wer zweimal scheitert, verliert nicht nur die Möglichkeit, den klassischen Weg zur Volljuristin oder zum Volljuristen fortzusetzen, sondern steht oft auch vor erheblichen Fragen zur beruflichen Zukunft. In einem aktuellen Interview wird deshalb erneut ein regulärer Drittversuch als Reformidee in den Mittelpunkt gerückt. Der Vorschlag verbindet die Diskussion über Prüfungsrecht mit der Frage, wie viel Risiko ein Ausbildungssystem seinen Kandidatinnen und Kandidaten zumuten darf.
Wie beck-aktuell.de berichtet, hält die nordrhein-westfälische Justizstaatssekretärin Daniela Brückner zwei Versuche für einen wesentlichen Stressfaktor. Ein zusätzlicher Anlauf könnte den Druck in der Examensvorbereitung senken, ohne die Anforderungen an die juristische Ausbildung grundsätzlich aufzugeben. Rechtlich wäre dafür allerdings eine Änderung des Deutschen Richtergesetzes oder zumindest eine Länderöffnungsklausel nötig. Die staatliche Pflichtfachprüfung darf nach der geltenden bundesrechtlichen Regelung nur einmal wiederholt werden. »»»
OVG Sachsen-Anhalt: Zweifel an der Verfassungstreue blockieren den Start ins Referendariat (3 M 70/26)
Der juristische Vorbereitungsdienst ist kein voraussetzungsloser Zugang zu einer beliebigen Ausbildung. Das OVG Sachsen-Anhalt hat mit Beschluss vom 10. September 2026 klargestellt, dass Bewerberinnen und Bewerber ein Mindestmaß an Verfassungstreue gewährleisten müssen. Im Eilverfahren 3 M 70/26 bestätigte der 3. Senat, dass ein Bewerber vorläufig nicht in den zum 1. September 2026 begonnenen Vorbereitungsdienst aufgenommen werden muss, solange gravierende Zweifel an seiner persönlichen Eignung noch weiter aufgeklärt werden. Die Entscheidung betrifft damit eine Frage, die für die Auswahl zum Referendariat und für das Vertrauen in die staatliche Rechtspflege von erheblicher Bedeutung ist.
Ausgangspunkt waren zahlreiche Erkenntnisse zu früheren rechtsextremistischen Aktivitäten, Funktionen und Kontakten des Bewerbers. Nach den vom Gericht ausgewerteten Angaben war er unter anderem aus der Bundeswehr entlassen worden, nachdem seine Teilnahme an einem Treffen ehemaliger SS-Offiziere und an Veranstaltungen einer rechtsextremistischen Organisation bekannt geworden war. Hinzu kamen eingeräumte und durch Zeugenaussagen bestätigte rassistische Äußerungen, Erkenntnisse des Verfassungsschutzes zu einer Funktionärstätigkeit in einer als rechtsextrem eingestuften Organisation sowie weitere Hinweise auf Verbindungen in die rechtsextreme Szene. Der Bewerber bestritt einzelne Vorwürfe und verwies auf eidesstattliche Versicherungen. Nach Ansicht des OVG reichten diese Erklärungen im maßgeblichen Zeitpunkt jedoch nicht aus, um die offenen Fragen abschließend zu klären. »»»
Hilfreicher Vordruck für das Plädoyer in der Sitzungsvertretung
Gerade wenn man das erste Mal als Sitzungsvertreter eingeteilt ist, ist man sicherlich nervöser als sonst und beim Plädoyer schlägt der Puls höher. Das sind die „besten Voraussetzungen“ dafür, dass man beim Plädieren Punkte vergisst, auf die man eigentlich eingehen wollte. Dramatisch ist das sicherlich nicht, selbst die Angeklagten, die deutlich mehr Erfahrungen vor Gericht haben, merken davon nichts! 🙂 Im Netz haben wir aber eine hilfreiche Vorlage gefunden, mit der man eigentlich nichts vergessen kann. »»»
Referendariat braucht klare Wege für internationale Juristinnen
Der Weg ins deutsche Referendariat kann für ausländische Juristinnen und Juristen an einer bürokratischen Pattsituation scheitern. Für die Aufenthaltserlaubnis wird die Zulassung zum Vorbereitungsdienst verlangt, für die Zulassung wiederum ein gesicherter aufenthaltsrechtlicher Status. Wie lto.de berichtet, hat Andrea Carolina Páez Badel diese widersprüchlichen Anforderungen selbst erlebt. Die in Kolumbien geborene Juristin kam mit 17 Jahren nach Deutschland, absolvierte zunächst ein Studienkolleg und studierte anschließend Jura in Marburg.
Schon während des Studiums erhöhte der Aufenthaltsstatus den Druck: Fortschritte mussten jährlich nachgewiesen und ein konkreter Plan vorgelegt werden. Nach dem Ersten Staatsexamen verlangte die Ausländerbehörde einen Nachweis für die gesamte Dauer des Referendariats, während das Justizprüfungsamt vor der Zulassung keine entsprechende Bestätigung ausstellen wollte. Nach der Zulassung blieben nur drei Wochen für den Nachweis; der früheste Termin bei der Behörde lag jedoch Monate später. Erst intensive Abstimmungen und eine vertragliche Auflage ermöglichten den Start. »»»













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