Das E-Examen setzt sich in Bayern im Zweiten Staatsexamen fast vollständig durch. Für den Prüfungstermin im November 2026 haben sich, wie justiz.bayern.de berichtet, 99 Prozent der insgesamt 938 Kandidatinnen und Kandidaten für die elektronische Anfertigung ihrer Klausuren entschieden. Die Entwicklung zeigt, dass digitale Prüfungen im juristischen Vorbereitungsdienst nicht mehr als Ausnahme wahrgenommen werden, sondern innerhalb kurzer Zeit zum Regelfall werden können.
Der Trend beschränkt sich nicht auf das Zweite Staatsexamen. Bereits im September wählten mehr als 85 Prozent von rund 1.700 Prüflingen im Ersten Staatsexamen die elektronische Variante. Zugleich wurden im Oktober mehr als 1.000 Referendarinnen und Referendare neu in den juristischen Vorbereitungsdienst aufgenommen. Bayern verbindet die hohen Nutzungszahlen deshalb mit dem Anspruch, den Justizstandort durch moderne Prüfungsbedingungen attraktiver zu machen.
Für Referendarinnen und Referendare verändert sich damit vor allem die praktische Prüfungsvorbereitung. Wer Klausuren regelmäßig am Laptop schreibt, muss nicht nur juristisch sauber arbeiten, sondern auch mit Dateiverwaltung, Tastatur, Zeitkontrolle und der jeweiligen Prüfungssoftware sicher umgehen. Der Medienwechsel kann handschriftliche Ermüdung reduzieren, nimmt aber zugleich die Verantwortung für technische Routinen und konzentriertes digitales Arbeiten in den Blick. Die elektronische Prüfung ersetzt daher keine Vorbereitung, sondern verschiebt einen Teil ihrer Anforderungen.
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Die bayerische Entwicklung fügt sich in einen bundesweiten Wandel ein, der je nach Land unterschiedlich schnell voranschreitet. Entscheidend bleiben verlässliche Geräte, klare Regeln für technische Störungen und einheitliche Informationen vor dem Prüfungstag. Für angehende Volljuristinnen und Volljuristen lohnt es sich deshalb, die eigene Klausurroutine frühzeitig auf das digitale Format auszurichten und die offiziellen Vorgaben des zuständigen Prüfungsamts zu prüfen. Der E-Examen-Rekord macht deutlich: Die Frage ist zunehmend nicht mehr, ob digital geprüft wird, sondern wie fair und praxistauglich die Umsetzung gelingt.








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