Der juristische Vorbereitungsdienst ist kein voraussetzungsloser Zugang zu einer beliebigen Ausbildung. Das OVG Sachsen-Anhalt hat mit Beschluss vom 10. September 2026 klargestellt, dass Bewerberinnen und Bewerber ein Mindestmaß an Verfassungstreue gewährleisten müssen. Im Eilverfahren 3 M 70/26 bestätigte der 3. Senat, dass ein Bewerber vorläufig nicht in den zum 1. September 2026 begonnenen Vorbereitungsdienst aufgenommen werden muss, solange gravierende Zweifel an seiner persönlichen Eignung noch weiter aufgeklärt werden. Die Entscheidung betrifft damit eine Frage, die für die Auswahl zum Referendariat und für das Vertrauen in die staatliche Rechtspflege von erheblicher Bedeutung ist.
Ausgangspunkt waren zahlreiche Erkenntnisse zu früheren rechtsextremistischen Aktivitäten, Funktionen und Kontakten des Bewerbers. Nach den vom Gericht ausgewerteten Angaben war er unter anderem aus der Bundeswehr entlassen worden, nachdem seine Teilnahme an einem Treffen ehemaliger SS-Offiziere und an Veranstaltungen einer rechtsextremistischen Organisation bekannt geworden war. Hinzu kamen eingeräumte und durch Zeugenaussagen bestätigte rassistische Äußerungen, Erkenntnisse des Verfassungsschutzes zu einer Funktionärstätigkeit in einer als rechtsextrem eingestuften Organisation sowie weitere Hinweise auf Verbindungen in die rechtsextreme Szene. Der Bewerber bestritt einzelne Vorwürfe und verwies auf eidesstattliche Versicherungen. Nach Ansicht des OVG reichten diese Erklärungen im maßgeblichen Zeitpunkt jedoch nicht aus, um die offenen Fragen abschließend zu klären. »»»




Gerade wenn man das erste Mal als Sitzungsvertreter eingeteilt ist, ist man sicherlich nervöser als sonst und beim Plädoyer schlägt der Puls höher. Das sind die „besten Voraussetzungen“ dafür, dass man beim Plädieren Punkte vergisst, auf die man eigentlich eingehen wollte. Dramatisch ist das sicherlich nicht, selbst die Angeklagten, die deutlich mehr Erfahrungen vor Gericht haben, merken davon nichts! 🙂 Im Netz haben wir aber eine hilfreiche Vorlage gefunden, mit der man eigentlich nichts vergessen kann. 

Wir sind eine wirtschaftsrechtlich orientierte Kanzlei und suchen für unsere Standorte in Hamburg, Berlin, München, Frankfurt und Köln Referendar:innen für die Anwaltstation oder Wahlstation.
Wir haben viel Erfahrung in der Ausbildung von Referendaren und freuen uns, junge Kollegen beim Einstieg in den Beruf des Rechtsanwalts zu begleiten. Da wir auch für den eigenen Bedarf ausbilden, sind einige ehemalige Referendare heute als Anwalt für uns tätig. Darüber hinaus konnten wir weitere junge Rechtsanwält:innen nach dem Referendariat an andere Kanzleien zur Festanstellung vermitteln.
Bei uns erhalten Sie Einblicke in ein modernes, erfolgreiches und einzigartiges Kanzleikonzept. Hierzu gehören ein erstklassiges Marketing im Bereich der hochpreisigen Rechtsberatung für Unternehmen und Private Clients, die Etablierung einer kollegialen Netzwerkstruktur für selbständige Anwälte (Umsatzpartnerschaft) sowie die beste Work-Life Balance mit geringen Arbeitszeiten (36 Wochenstunden, 4-Tage-Woche), hohem Einkommen und maximaler Flexibilität.
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Im Referendariat wird man von Richtern sowie Staats- und Rechtsanwälten in den Arbeitsgemeinschaften unterrichtet. Diese investieren regelmäßig viel Zeit in die Vorbereitung und in den Unterricht selbst.

Hier im RefBlog hatten wir euch schon die 
Wer sich für eine Auslandsstation in Südafrika interessiert, dem seien die Seiten der 
Im Netz findet man einige kostenlose Skripte, die man als Einstieg in die neuen Themen der jeweiligen Station nutzen kann. Zwei kurze Skripte für die Strafrechtsstation hat der Verlag Niederle Media auf seiner Homepage veröffentlicht.
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