KOMMENTARE MIETEN STATT KAUFEN
  • RefNews - Der Blog von und für Rechtsreferendare


REFERENDARIATNEWS
REFNEWS
  Ausgabe 36/2026
Samstag, der 05.09.2026
     

 / Rechtsprechung

VG Hamburg: Kein Wunschtermin für Klausuren im Verbesserungsversuch (2 E 3570/26)

von

Wer den Verbesserungsversuch im Zweiten Juristischen Staatsexamen nutzt, kann daraus kein freies Wahlrecht für eine spätere Klausurkampagne ableiten. Das hat das Verwaltungsgericht Hamburg in einem Eilverfahren entschieden. Ein Rechtsreferendar wollte erreichen, dass seine für Juni 2026 vorgesehenen Aufsichtsarbeiten nicht zu diesem Termin, sondern erst in der Oktoberkampagne 2026 geschrieben werden müssen. Zur Begründung verwies er darauf, dass die einschlägigen Regelungen zum Verbesserungsversuch zwar Anmeldefristen enthielten, aber keine ausdrückliche Bestimmung, welche konkrete Klausurkampagne nach der Anmeldung verbindlich sei. Daraus leitete er ein Recht ab, den Termin selbst zu bestimmen oder jedenfalls eine spätere Kampagne zu wählen.

Das Gericht folgte dieser Sichtweise nicht. Schon prozessual sah es erhebliche Hürden, weil die Festsetzung eines Prüfungstermins als Verfahrenshandlung innerhalb eines laufenden Prüfungsverfahrens grundsätzlich nicht isoliert angegriffen werden kann. Solche Einwände sind regelmäßig erst zusammen mit einem Rechtsbehelf gegen die abschließende Prüfungsentscheidung geltend zu machen. Das ist für Prüflinge unbequem, aber prüfungsrechtlich konsequent: Nicht jede organisatorische Einzelentscheidung wird sofort zu einem selbstständigen Streitgegenstand. Andernfalls könnten laufende Prüfungsverfahren durch Eilverfahren über einzelne Vorbereitungsschritte, Raumfragen oder Terminfragen blockiert werden.

Auch inhaltlich erkannte das VG Hamburg keinen Anspruch des Referendars. Dass die Prüfungsordnung die konkrete Terminfestlegung nicht bis ins Detail regelt, bedeutet nach Auffassung des Gerichts nicht, dass Prüflinge ein eigenes Bestimmungsrecht erhalten. Die Festlegung der Klausurtermine gehört vielmehr zum organisatorischen Gestaltungsspielraum der Prüfungsbehörde. Gerade bei landesweit oder länderübergreifend koordinierten Examenskampagnen braucht das Prüfungsamt planbare Abläufe, veröffentlichte Termine und gleiche Bedingungen für alle Teilnehmenden. Im konkreten Fall waren die Termine für 2026 und 2027 bereits lange im Voraus bekannt gemacht worden.

Die RefNews sind das Blog von Juristenkoffer.de - einem der ersten und mit weit mehr als 35.000 zufriedenen Kunden einem der größten Vermieter von Kommentaren in Deutschland. Bist Du bereits Rechtsreferendar, hast Dir aber noch keinen Juristenkoffer reserviert? Dann informiere Dich jetzt über unser Angebot und sichere Dir schnell Deine Examenskommentare!

Wichtig ist außerdem der Zweck des Verbesserungsversuchs. Er soll Kandidatinnen und Kandidaten eine zusätzliche Chance geben, ein bereits erzieltes Ergebnis zu verbessern, wenn dieses ihren Leistungsstand am Ende des Referendariats aus ihrer Sicht nicht angemessen widerspiegelt. Er ist aber nicht als frei disponierbare Verlängerung der Examensvorbereitung angelegt. Deshalb dürfen Prüfungsämter Fristen und feste Kampagnen vorgeben, solange die Grenzen sachlicher Nachvollziehbarkeit und der Chancengleichheit gewahrt bleiben. Einen Verstoß gegen den Gleichheitssatz oder gegen ein faires Prüfungsverfahren sah das VG Hamburg hier nicht.

Für Referendarinnen und Referendare ist die Entscheidung vor allem praktisch bedeutsam. Wer einen Verbesserungsversuch plant, muss die veröffentlichten Hinweise des Prüfungsamts ernst nehmen und den eigenen Zeitplan daran ausrichten. Ein späterer, besser passender Termin lässt sich nicht allein mit dem Argument erzwingen, die Prüfungsordnung enthalte keine ausdrückliche Detailregelung zur Kampagnenzuordnung. Nur besondere Härtefälle könnten ausnahmsweise eine andere Bewertung rechtfertigen. Solche Umstände hatte der Antragsteller jedoch nicht glaubhaft gemacht. Damit bleibt es bei dem Grundsatz: Der Verbesserungsversuch ist eine zweite Chance, aber kein Wunschkonzert.

Der Artikel wurde am 12. Juli 2026 von veröffentlicht. Marcus war Referendar am LG Dortmund in Nordrhein-Westfalen.