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REFNEWS
  Ausgabe 28/2026
Donnerstag, der 09.07.2026
     

 / Rechtsprechung

BayVGH: Keine digitalen Klausurkopien vor der mündlichen Prüfung

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Wie beck-aktuell.de berichtet, hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof einem Rechtsreferendar im Eilverfahren keine digitalen Kopien seiner Examensklausuren vor der mündlichen Prüfung zugesprochen. Der Kandidat hatte die schriftlichen Prüfungen im Termin 2025/2 bestanden und wollte vor dem mündlichen Termin Einsicht in die Klausuren samt Korrekturanmerkungen erhalten. Er berief sich dafür insbesondere auf Auskunfts- und Kopierechte aus der Datenschutz-Grundverordnung.

Das Landesjustizprüfungsamt hatte digitale Kopien vor der mündlichen Prüfung abgelehnt und auf eine Einsichtnahme am Prüfungstag verwiesen. Im gerichtlichen Verfahren bot die Behörde nach einem Hinweis des BayVGH kurzfristig eine persönliche Akteneinsicht in München an. Diese Möglichkeit nahm der Referendar nicht wahr. Für den Senat war damit entscheidend, dass ein praktischer Weg zur Kenntnisnahme der Korrekturen bestand und ein zusätzlicher Eilbedarf für digitale Kopien nicht ausreichend dargelegt war.

Der Beschluss ist für Referendarinnen und Referendare vor allem deshalb relevant, weil er die taktische Bedeutung von Akteneinsicht kurz vor der mündlichen Prüfung zeigt. Wer die schriftlichen Bewertungen noch für die Vorbereitung nutzen will, muss nicht nur einen Anspruch behaupten, sondern auch konkret erklären, warum eine angebotene Einsicht vor Ort unzumutbar oder unzureichend sein soll. Allgemeine Hinweise auf Zeitdruck reichen dafür nach der Entscheidung nicht aus.

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Offen bleibt die eigentliche Datenschutzfrage. Der BayVGH hat nicht entschieden, ob Art. 15 DS-GVO im Prüfungsrecht einen Anspruch auf Übersendung digitaler Kopien vor der mündlichen Prüfung vermitteln kann. Das Verfahren scheiterte bereits am fehlenden Anordnungsgrund. Der Referendar bestand die Prüfung, kündigte aber weitere Schritte an. Für Examenskandidaten bleibt damit: Früh beantragen, Eilbedürftigkeit sauber begründen und angebotene Einsichtsmöglichkeiten ernsthaft prüfen.

Der Artikel wurde am 6. Juli 2026 von veröffentlicht. Marcus war Referendar am LG Dortmund in Nordrhein-Westfalen.