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  • RefNews - Der Blog von und für Rechtsreferendare


REFERENDARIATNEWS

REFNEWS
  Ausgabe 41/2026
Montag, der 05.10.2026
     

Abbruch des Examens wegen Erkrankung: Amtsarzt

Es gibt wahrscheinlich nichts Schlimmeres, als kurz vor dem Examen oder sogar während der Klausuren krank zu werden und das Examen abbrechen zu müssen. In einem Artikel sind wir bereits auf das amtsärztliche Attest eingegangen.

Weitere interessante Hinweise zur amtsärztlichen Untersuchung enthielt ein Informationsblatt des Gemeinsamen Prüfungsamts (GPA) der Länder Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein mit Stand November 2013. Die Grundsätze daraus gelten im Kern bis heute, im Detail können die Regeln aber je nach Land abweichen.  »»» 

Sind Kosten für die weiße Krawatte als Werbungskosten ansetzbar?

von

Symbolbild weiße KrawatteAls Referendar hat man chronisch wenig Geld und freut sich auf die Abgabe der Steuererklärung, da man gute Chancen hat, die Lohnsteuer wieder zu bekommen. Sofern die jährlichen Einkünfte abzüglich Pauschbeträgen etc. also unter dem Grundfreibetrag bleiben (für 2026: 12.348 €), gibt’s keine Probleme und die Überweisung vom Finanzamt darf freudig erwartet werden.

Wenn dem nun nicht so ist, zählt jeder Euro, der als Werbungskosten angesetzt werden kann.  »»» 

Stoffregen – Die zivilrechtliche Assessorklausur

Buchcover Stoffregen – Die zivilgerichtliche AssessorklausurZur Vorbereitung auf das Assessorexamen reicht die praktische Ausbildung z. B. bei Gericht und der Besuch der Arbeitsgemeinschaft nicht aus. Wie auch beim Referendarexamen kommt es auf die Übung bei den schriftlichen Klausuren an. Viele Rechtsreferendare greifen daher zu Klausurenkursen, Übungsbüchern und Skripten.

Ein verbreitetes Skript ist „Die zivilgerichtliche Assessorklausur“ von Ralf Stoffregen, das bei Alpmann Schmidt erscheint. Die Rezension beruht auf einer Vorauflage; aktuell ist die 6. Auflage 2026. Der Autor ist Richter am Amtsgericht a. D. und hat langjährige Erfahrung als Leiter von Referendararbeitsgemeinschaften und als Repetitor. Das spiegelt sich im Skript durchaus wider. Der Autor erklärt gut und lässt keine Fragen offen, die sich beim Durcharbeiten stellen. Alle Ausführungen sind verständlich, sodass das Skript eine solide Grundlage für die Examensvorbereitung in Bezug auf die juristische Arbeitsweise bietet.  »»» 

Rechtsreferendar / Rechtsreferendarin (m/w/d) – Anwaltsstation / Wahlstation im Bereich Strafrecht

von Louis & Michaelis
Unsere Essener Anwaltskanzlei hat ihren Schwerpunkt im Strafrecht. Seit 2005 bilden wir Referendarinnen und Referendare aus ganz Deutschland aus. Besonders häufig kommen Bewerbungen aus den Landgerichtsbezirken Essen, Bochum, Wuppertal, Dortmund, Duisburg und Düsseldorf. Für unser Team suchen wir engagierte Unterstützung.

Schlecht vorbereitet ins Rechtsreferendariat!?

Symbolbild Vorbereitung auf das ReferendariatDer damalige hauptamtliche AG-Leiter beim LG Landshut, Andreas Stegbauer, äußerte 2018 im Gespräch mit der NJW die Ansicht, dass die Mehrzahl der angehenden Referendare schlecht vorbereitet in den juristischen Vorbereitungsdienst geht. Ihnen fehle eine Vorstellung davon, was sie im Referendariat erwarte. Stegbauer führte aus, dass im Referendariat der Schwerpunkt im Prozessrecht liege. Viele Referendare hätten das Zivilprozessrecht im Studium aber allenfalls in den Grundzügen behandelt. Ein weiteres Problem sah der AG-Leiter darin, dass viele Referendare erwarteten, im Vorbereitungsdienst Lücken im materiellen Recht noch schließen zu können.  »»» 

Revision oder Urteil im 2. Examen?

Die Gretchenfrage im 2. Examen: Soll man sich im Strafrecht auf eine Revisionsklausur vorbereiten oder muss man mit einer Urteilsklausur als S2-Klausur rechnen? Diese Frage stellt sich insbesondere für alle Referendare in NRW, die im schriftlichen Teil acht Aufsichtsarbeiten schreiben, davon zwei im Strafrecht.

Wir haben wieder einmal geschaut, in welchen Monaten eine Revision bzw. ein Urteil lief, und unsere Übersicht um die Daten des Jahres 2025 ergänzt. So ist ein Vergleich der Jahre 2021 bis 2025 möglich.  »»» 

Ich geh mal eben telefonieren…

Symbolbild SitzungsvertretungWie es einem als Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft ergehen kann, schilderte Rechtsanwalt Rainer Pohlen (Mönchengladbach) im Jahr 2013 in einem Beitrag in seinem „strafblog“, der inzwischen nicht mehr online verfügbar ist. Gegenstand des Verfahrens war der Vorwurf der Hehlerei. Nach der Einlassung des Angeklagten sowie der Beweisaufnahme war das Vorliegen des notwendigen Vorsatzes zumindest sehr zweifelhaft. Der Richter regte daher eine Einstellung nach § 153a StPO an, der Verteidiger wäre wohl mit einer Einstellung nach § 153 StPO einverstanden gewesen. Also musste die Referendarin während der Verhandlung ins Richterzimmer und telefonieren.  »»» 

Auslandsaufenthalt in der Zivilrechtsstation

Diejenigen Referendare, die gerne im Rahmen des Referendariats eine gewisse Zeit im Ausland verbringen möchten, planen diesen Aufenthalt in der Regel für die Anwalts- oder die Wahlstation ein, teils auch für die Verwaltungsstation. Was viele nicht wissen: In einigen Bundesländern – etwa in Nordrhein-Westfalen – kann man sogar Teile der Zivil- und Strafrechtsstation im Ausland verbringen!

Gesetzliche Grundlage dafür ist in NRW § 35 des Juristenausbildungsgesetzes (JAG NRW).  »»» 

Anfertigung einer Dissertation vor Beginn des Referendariats

Symbolbild DissertationNach Ende des Studiums hat man eventuell die Entscheidung zu treffen, sofort eine Zusatzqualifikation wie Promotion oder LL.M. zu machen oder aber zunächst durchzustarten und sich für eine Referendarstelle zu bewerben. In diesem Beitrag geht es vor allem um die Promotion.

Prof. Dr. Meinrad Dreher, ehemaliger Lehrstuhlinhaber an der Universität Mainz, hatte auf seiner früheren Lehrstuhlseite Aspekte aufgelistet, die berücksichtigt werden sollten, wenn man in Erwägung zieht, das Referendariat wegen eines solchen Projekts hinauszuschieben.  »»» 

Theiß – Sitzungsdienst des Staatsanwalts

Buchcover Theiß – Sitzungsdienst des StaatsanwaltsIn den meisten Ländern ist die Strafstation – meist bei der Staatsanwaltschaft – die zweite Pflichtstation im juristischen Referendariat; Reihenfolge und Dauer regelt das jeweilige Landesrecht. In Nordrhein-Westfalen etwa dauert die Strafstation drei Monate; reichen die Ausbildungsplätze bei den Staatsanwaltschaften des Bezirks nicht aus, kann sie bei einem Strafgericht abgeleistet werden (§ 35 Abs. 2 Nr. 2 JAG NRW). Normalfall bleibt aber die Ausbildung bei einem Staatsanwalt. Dies bietet sich in der Praxis natürlich auch an, da die strafrechtlichen Klausuren im zweiten Staatsexamen zumeist auch aus der Perspektive der Staatsanwaltschaft gestellt werden.

Das Buch „Sitzungsdienst des Staatsanwalts“ ist beim C.H.Beck-Verlag erschienen, aktuell in der 14. Auflage 2025 (14,90 €, Stand: Oktober 2026); die folgende Rezension beruht auf einer Vorauflage. Es handelt sich nach eigener Beschreibung um ein Kompaktwerk, das eine Einführung in den staatsanwaltschaftlichen Sitzungsdienst geben will. Dieser selbst gestellten Anforderung wird das Buch durchaus gerecht.  »»» 

Zu lange Verfahrensdauer – Zulassung zur 2. Wiederholungsprüfung

von

Bereits 2009 ging ein ehemaliger Rechtsreferendar erfolgreich gegen das Verwaltungsgericht Chemnitz vor, das sich mehr als zwei Jahre Zeit ließ, um über seine Klage auf Zulassung zur 2. Wiederholungsprüfung zu entscheiden.

Passiert war Folgendes: Der Referendar erreichte beim 1. Anlauf im 2. Staatsexamen eine Punktzahl von 2,7 – nicht bestanden. In der Wiederholungsprüfung im Dezember 2006 erreichte er wieder nur 3,16 Punkte.  »»» 

Keine Nebentätigkeit als Steuerberater für Referendare

von

Symbolbild SteuernDas Rechtsreferendariat als eng gestaltetes Ausbildungsverhältnis ist nicht vereinbar mit einer Tätigkeit als Steuerberater, so das Finanzgericht Münster in seinem Urteil vom 20.07.2011 (7 K 77/11 StB; Revision nicht zugelassen).

Zugrunde lag die Klage eines Rechtsreferendars, der vor Antritt des Referendariats Partner einer Steuerberatersozietät war und diese Tätigkeit auch während des Referendariats fortführen wollte.  »»» 

Mehr als 150.000 Protokolle zum 2. Staatsexamen

Symbolbild PrüfungsprotokolleAuf unserer Plattform www.protokolle-assessorexamen.de haben wir die Marke von 160.000 kostenlosen Protokollen zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung im 2. Staatsexamen übersprungen (Stand: Oktober 2026). Damit verfügen wir über einen der größten Bestände an Protokollen für das 2. Examen: Zu mehr als 98 Prozent aller Prüfer im 2. Examen liegen uns Protokolle vor.

Kostenlos heißt dabei: Du zahlst keine Gebühren, sondern reichst nach Deiner Prüfung einfach selbst aussagekräftige Protokolle zu den Prüfern Deiner Kommission ein. So profitieren auch die Referendare, die nach Dir geprüft werden. Sobald Du Deine Ladung mit der Zusammensetzung Deiner Prüfungskommission erhalten hast, kannst Du die Protokolle zu Deinen Prüfern anfordern. Achte bei der Auswertung vor allem auf den Prüfungsstil des Vorsitzenden, wiederkehrende Rechtsgebiete und die Themen der Aktenvorträge – verlass Dich aber nicht allein darauf, denn die Besetzung einer Kommission kann sich auch kurzfristig ändern.

Zudem findest Du bei uns viele hilfreiche Infos. So werden auf der Startseite die Prüfungskommissionen der nächsten Tage angezeigt. Auf der speziellen Seite zu den Prüfungsterminen im 2. Staatsexamen kannst Du Dir außerdem die nächsten Prüfungstermine in einem bestimmten Bundesland anzeigen lassen. Gerade für Referendare, die noch auf ihre Ladung warten, besteht so die Möglichkeit zu schauen, ob dort bereits Termine gelistet sind und ob also bereits Kollegen ihre Ladung erhalten haben. [RefN]