KOMMENTARE MIETEN STATT KAUFEN
  • RefNews - Der Blog von und für Rechtsreferendare


REFERENDARIATNEWS

REFNEWS
  Ausgabe 41/2026
Dienstag, der 06.10.2026
     

Der Auftritt vor Gericht in der Anwaltsstation

Symbolbild GerichtssaalZwar hat man in der Regel bereits in der Strafrechtsstation als Referendar seinen „ersten großen Auftritt“ vor Gericht und vertritt dort die Staatsanwaltschaft. Rechtsgrundlage ist § 142 Abs. 3 GVG: Referendaren kann die Wahrnehmung der Aufgaben eines Amtsanwalts und im Einzelfall die Wahrnehmung der Aufgaben eines Staatsanwalts unter dessen Aufsicht übertragen werden. Diese Sitzungsvertretung entgeht einem lediglich dann, wenn bei der Staatsanwaltschaft nicht genügend Staatsanwälte als Ausbilder zur Verfügung stehen und man daher innerhalb der strafrechtlichen Stationsausbildung einem Strafrichter zugewiesen wird.

Nicht selten wird man aber auch in der Anwaltsstation vor Gericht auftreten.  »»» 

Gebühr für den Verbesserungsversuch: Bayern ändert die Regeln

von

Im Freistaat Bayern war der sogenannte Verbesserungsversuch bislang kostenlos: Wer nach dem Zweiten Staatsexamen mit seinem Ergebnis unzufrieden war, durfte die Prüfung einmal wiederholen, ohne in die Tasche greifen zu müssen. Diese Zeiten sind bald vorbei. Das bayerische Landesjustizprüfungsamt hat angekündigt, dass die Wiederholung ab dem Prüfungstermin 2026/2 gebührenpflichtig wird und damit eine weitere finanzielle Hürde für Referendarinnen und Referendare entsteht. Ziel der Änderung soll sein, die Kosten des zusätzlichen Prüfungsaufwandes auf diejenigen umzulegen, die den Verbesserungsversuch nutzen möchten.

 »»» 

Als Referendar beim Bundesverfassungsgericht

In der Legal Tribune Online ist im September 2013 ein nach wie vor lesenswertes Interview mit einem Referendar erschienen, der seine Station im Rahmen des Vorbereitungsdienstes beim Bundesverfassungsgericht absolviert hat.

Die Fragen, die die LTO dem Referendar stellte, drehen sich um die Bewerbung um eine Stelle beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, um die Aufgaben, die einen Referendar dort erwarten, sowie um die Arbeitszeiten.  »»» 

Rechtsreferendar/innen für die Anwaltsstation oder Wahlstation

von Anwaltsbüro im Hegarhaus
Unser Anwaltsbüro in Freiburg verbindet fachliche Kompetenz mit dem Einsatz für die Rechte unserer Mandanten. Wir ermöglichen Referendarinnen und Referendaren, einen Ausbildungsabschnitt bei uns zu absolvieren.

BVerwG bestätigt Ausschluss eines Neonazi-Funktionärs vom Referendariat (2 C 15.23)

von

Nach mehreren Instanzen hat das Bundesverwaltungsgericht am 10. Oktober 2024 endgültig entschieden, dass Bewerber, die sich aktiv gegen die freiheitlich‑demokratische Grundordnung engagieren, keinen Anspruch auf Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst haben. In dem Verfahren 2 C 15.23 ging es um einen Juristen, der nach seinem Studium in Würzburg ab April 2020 den bayerischen juristischen Vorbereitungsdienst absolvieren wollte. Der Präsident des Oberlandesgerichts Bamberg hielt den Bewerber für charakterlich ungeeignet, weil dieser neben langjährigen Aktivitäten in der NPD und der inzwischen verbotenen Kameradschaft „Freies Netz Süd“ vor allem Funktionär der neonazistischen Kleinpartei „Der III. Weg“ gewesen war. Dieses neonazistische Engagement sei mit den Grundwerten der Verfassung unvereinbar; deshalb lehnte die Behörde den Antrag ab.

 »»» 

Mehr Geld, Beamtenstatus und Zusatzangebote: So werben die Länder um Referendare

von

Angesichts einer bevorstehenden Pensionierungswelle bei Richterinnen und Richtern werben die Länder verstärkt um Nachwuchsjuristen. Wie lto.de berichtet, ist das Rechtsreferendariat das zentrale Instrument, um Volljuristen frühzeitig zu binden. Daher haben fast alle Landesjustizministerien die Unterhaltsbeihilfe für Referendarinnen und Referendare erhöht; im Schnitt werden rund 1.622 Euro brutto gezahlt. Die Hoffnung: Mit mehr Geld und attraktiven Rahmenbedingungen steigen die Bewerbungszahlen.Große Wirkung entfaltet vor allem die Verbeamtung. Hessen, Sachsen, Thüringen und Mecklenburg‑Vorpommern bieten diese Statusoption – teilweise obligatorisch – an und verzeichnen sprunghafte Zuwächse.

 »»» 

NRW plant Aufstockung der Referendariatsplätze 2026 – Rückkehr zum Niveau von 2023

von
Nach der Diskussion um drastische Kürzungen der juristischen Vorbereitungsplätze in Nordrhein‑Westfalen (NRW) setzt das Justizministerium 2026 auf einen Kurswechsel. Im Sommer 2024 war die Zahl der zugelassenen Rechtsreferendare aus Kostengründen gesenkt worden, was zu einem Sturm der Entrüstung von Verbänden und Opposition führte. Die Landesregierung reagiert nun auf diese Kritik und plant laut einem Bericht von jurios.de, für das Jahr 2026 wieder mehr Kapazitäten in den juristischen Vorbereitungsdienst einzuplanen. Konkrete Zahlen sollen sich am Jahr 2023 orientieren, als rund 3.200 Referendarinnen und Referendare eingestellt wurden.  »»» 

Informationen rund um „Richter auf Probe“

von

Symbolbild JustizDu spielst mit dem Gedanken, dich als Richter oder Staatsanwalt zu bewerben? Dann stellt sich die Frage, wo der beste Arbeitsplatz für dich wäre. Bleibst du in dem Bundesland, in dem du dein Referendariat absolviert hast? Oder gehst du in dein Heimatbundesland zurück? Wo erfüllst du überhaupt die Mindestanforderungen und was wird wo von dir erwartet? Um diese Fragen zu klären, müsstest du dich durch die Seiten der Oberlandesgerichte und Justizministerien aller Bundesländer klicken, was sehr zeitintensiv wäre.  »»» 

Die Arbeitszeit eines Rechtsanwalts – Work-Life-Balance

von

Laut der 2016 erschienenen Studie „Anwaltstätigkeit der Gegenwart“ des Soldan Instituts betrug die durchschnittliche Wochenarbeitszeit eines Rechtsanwalts damals 51,1 Stunden, das waren rund 10 Stunden mehr als die eines durchschnittlichen deutschen Vollzeitbeschäftigten. Befragt wurden 1.593 Anwälte, von denen jeder Dritte 50 bis 60 Stunden, fast jeder Fünfte sogar noch mehr arbeitete. Rund 30 % gönnten sich an nur einem Wochentag eine Pause.

Hinsichtlich des Umsatzes war nach der Studie eine wöchentliche Arbeitszeit zwischen 50 und 59 Stunden am effektivsten. So wurde ein Umsatz von 96 € pro Stunde erreicht (Stand 2016). Prof. Dr. Matthias Kilian, Direktor des Soldan Instituts, stellte 2017 in einem LTO-Bericht fest, dass der Umsatz pro Arbeitsstunde nicht kontinuierlich linear ansteigt. Der Umsatz pro Arbeitsstunde nahm ab 59 Stunden wieder ab, sodass sich ein höherer zeitlicher Arbeitsaufwand nur noch begrenzt lohnte.  »»» 

Erscheinungstermine von Skripten, Gesetzen und Kommentaren

Symbolbild ReferendarbuchladenWer sich darüber informieren möchte, ob und wann die Neuauflage eines Referendarskripts, eines Kommentars oder einer Ergänzungslieferung für eine Gesetzessammlung angekündigt ist, kann sich darüber auf einer Übersichtsseite im Referendarbuchladen informieren. Die Liste ist nach Skripten, Kommentaren und Loseblattsammlungen gegliedert und wird laufend aktualisiert. So waren im Oktober 2026 etwa die 86. Auflage des Grüneberg (BGB) für Dezember 2026 und die 48. Auflage des Thomas/Putzo (ZPO) für April 2027 angekündigt.

Der Referendarbuchladen ist der Buchshop für Rechtsreferendare. Dort findest Du die Referendarliteratur übersichtlich nach Stationen sortiert. Zudem gibt es auf der Seite viele Rezensionen und Literaturempfehlungen für die einzelnen Stationen, um die Suche und Auswahl der „richtigen“ Literatur zu erleichtern.

Neuauflage und Examen

Welche Kommentare und Auflagen in den Examensklausuren zugelassen sind, legen die Prüfungsämter in ihren Hilfsmittelbekanntmachungen fest – in Bayern etwa in der Hilfsmittelbekanntmachung für die Zweite Juristische Staatsprüfung. Bevor Du kurz vor dem Examen eine Neuauflage kaufst, lohnt sich daher ein Blick, ab wann sie in Deinem Land verwendet werden darf. Gerade wenn eine Neuauflage bevorsteht, kann es außerdem sinnvoll sein, die Examenskommentare für den Prüfungszeitraum zu mieten statt zu kaufen, zum Beispiel beim Juristenkoffer. [RefN]

Gibt es in der Schweiz eigentlich ein Referendariat?

von

SchweizGerade, wenn man vor dem Examen steht, fragt man sich: Muss das denn wirklich alles sein? Ich hab doch schon das erste Examen, das sollte reichen, warum all der Stress, warum dieses wahnsinnig umfangreiche 2. Examen?

Und schon drängt sich die Frage auf, wie eigentlich unsere (teilweise) deutschsprachigen Nachbarn die Juristenausbildung geregelt haben! Und siehe da: Das hört sich doch schon etwas entspannter an als die deutsche.  »»» 

Deutsch-Französische Juristenvereinigung

von

Symbolbild Deutsch-Französische JuristenvereinigungAn dieser Stelle möchten wir Dir die Deutsch-Französische Juristenvereinigung (DFJ) vorstellen. Die DFJ ist bestrebt, die beruflichen und persönlichen Beziehungen zwischen deutschen und französischen Juristen zu fördern. Dies betrifft natürlich auch die Ausbildung der angehenden Juristen. Wer also eine Station in Frankreich verbringen möchte, findet in der DFJ einen Ansprechpartner für die verschiedensten Bereiche und eine vielseitige Informationsquelle.  »»» 

Zulassung von Bürgern aus EU-Staaten zum Rechtsreferendariat

Symbolbild zur Zulassung von EU-Bürgern zum RechtsreferendariatPer E-Mail erhielten wir die Anfrage einer Referendarin, deren französischer Freund zum deutschen Referendariat zugelassen werden wollte. Zu der Frage, ob und wie das möglich ist, antworteten wir ihr, dass ihr Freund feststellen lassen muss, dass sein französischer Abschluss dem ersten Staatsexamen gleichwertig ist. Anschließend kann er sich dann wie jeder andere auch um einen Referendariatsplatz bewerben.  »»»