Zwar hat man in der Regel bereits in der Strafrechtsstation als Referendar seinen „ersten großen Auftritt“ vor Gericht und vertritt dort die Staatsanwaltschaft. Rechtsgrundlage ist § 142 Abs. 3 GVG: Referendaren kann die Wahrnehmung der Aufgaben eines Amtsanwalts und im Einzelfall die Wahrnehmung der Aufgaben eines Staatsanwalts unter dessen Aufsicht übertragen werden. Diese Sitzungsvertretung entgeht einem lediglich dann, wenn bei der Staatsanwaltschaft nicht genügend Staatsanwälte als Ausbilder zur Verfügung stehen und man daher innerhalb der strafrechtlichen Stationsausbildung einem Strafrichter zugewiesen wird.
Nicht selten wird man aber auch in der Anwaltsstation vor Gericht auftreten. »»»




In der Legal Tribune Online ist im September 2013 ein nach wie vor lesenswertes Interview mit einem Referendar erschienen, der seine Station im Rahmen des Vorbereitungsdienstes beim Bundesverfassungsgericht absolviert hat.
Unser Anwaltsbüro in Freiburg verbindet fachliche Kompetenz mit dem Einsatz für die Rechte unserer Mandanten. Wir ermöglichen Referendarinnen und Referendaren, einen Ausbildungsabschnitt bei uns zu absolvieren. 



Du spielst mit dem Gedanken, dich als Richter oder Staatsanwalt zu bewerben? Dann stellt sich die Frage, wo der beste Arbeitsplatz für dich wäre. Bleibst du in dem Bundesland, in dem du dein Referendariat absolviert hast? Oder gehst du in dein Heimatbundesland zurück? Wo erfüllst du überhaupt die Mindestanforderungen und was wird wo von dir erwartet? Um diese Fragen zu klären, müsstest du dich durch die Seiten der Oberlandesgerichte und Justizministerien aller Bundesländer klicken, was sehr zeitintensiv wäre.
Laut der 2016 erschienenen Studie „Anwaltstätigkeit der Gegenwart“ des Soldan Instituts betrug die durchschnittliche Wochenarbeitszeit eines Rechtsanwalts damals 51,1 Stunden, das waren rund 10 Stunden mehr als die eines durchschnittlichen deutschen Vollzeitbeschäftigten. Befragt wurden 1.593 Anwälte, von denen jeder Dritte 50 bis 60 Stunden, fast jeder Fünfte sogar noch mehr arbeitete. Rund 30 % gönnten sich an nur einem Wochentag eine Pause.
Wer sich darüber informieren möchte, ob und wann die Neuauflage eines Referendarskripts, eines Kommentars oder einer Ergänzungslieferung für eine Gesetzessammlung angekündigt ist, kann sich darüber auf einer
Gerade, wenn man vor dem Examen steht, fragt man sich: Muss das denn wirklich alles sein? Ich hab doch schon das erste Examen, das sollte reichen, warum all der Stress, warum dieses wahnsinnig umfangreiche 2. Examen?
An dieser Stelle möchten wir Dir die Deutsch-Französische Juristenvereinigung (DFJ) vorstellen. Die DFJ ist bestrebt, die beruflichen und persönlichen Beziehungen zwischen deutschen und französischen Juristen zu fördern. Dies betrifft natürlich auch die Ausbildung der angehenden Juristen. Wer also eine Station in Frankreich verbringen möchte, findet in der DFJ einen Ansprechpartner für die verschiedensten Bereiche und eine vielseitige Informationsquelle.
Per E-Mail erhielten wir die Anfrage einer Referendarin, deren französischer Freund zum deutschen Referendariat zugelassen werden wollte. Zu der Frage, ob und wie das möglich ist, antworteten wir ihr, dass ihr Freund feststellen lassen muss, dass sein französischer Abschluss dem ersten Staatsexamen gleichwertig ist. Anschließend kann er sich dann wie jeder andere auch um einen Referendariatsplatz bewerben.
Juristenkoffer.de ist einer der ersten und mit weit mehr als 35.000 zufriedenen Kunden einer der größten