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Das Blog zum Rechtsreferendariat

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REFERENDARIATNEWS
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  Ausgabe 36/2025
Montag, der 01.09.2025
     

Regelungen der Länder zum „Gnadenversuch“

Leider müssen sich manche Referendare nach zweimaligem Durchfallen darüber informieren, unter welchen Voraussetzungen ein dritter Versuch im 2. Examen möglich ist. Die gute Nachricht: Ein solcher „Gnadenversuch“ ist in allen Ländern vorgesehen. Allerdings unterscheiden sich die Regelungen inhaltlich voneinander. Zum Teil muss man z.B. in der ersten Wiederholungsprüfung einen bestimmten Schnitt erreicht haben, um einen Antrag stellen zu können.  »»» 

Blick über den Tellerrand: Der Dichterjurist
von

So vielfältige Talente wie bei den Juristen findet man in kaum einer anderen Berufsgruppe, daher wundert es kaum, dass sich für einige sogar eigene Begrifflichkeiten entwickeln. Der Kategorie „Dichterjurist“ (was sich dahinter verbirgt ist klar: Dichter mit juristischer Ausbildung) gehören beispielsweise laut Wikipedia 311 Berühmtheiten an. Johann Wolfgang von Goethe kennt jeder als Dichterjuristen, aber auch Novalis, Heinrich Heine und Theodor Storm waren Juristen.  »»» 

Sperrfrist nach Arbeitslosmeldung? Mit guten Argumenten wehren!

Es ist ein klassisches Problem vieler Referendare: Nach der mündlichen Prüfung meldet man sich bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend / arbeitslos. Die Agentur geht – aus oftmals überhaupt nicht benannten Gründen – davon aus, dass die Meldung zu spät erfolgte und verhängt als erste Maßnahme eine Sperrfrist.

Wir haben aus erster Hand nun einen Erfahrungsbericht eines Referendars erhalten, der sich erfolgreich gegen die verhängte Sperrfrist gewehrt hat (vielen Dank hierfür!).  »»» 

von Law Library of Congress
Werden Sie Teil eines Teams bestehend aus Anwälten aus der ganzen Welt und unterstützen Sie den U.S. Kongress! Die Library of Congress ist die größte Bibliothek der Welt mit mehr als 40 Millionen Bücher und anderen (gedruckten) Werken in 470 Sprachen. Ihre Aufgabe besteht darin Wissen sowohl für die Politik als auch für die breite Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die Law Library of Congress ist Teil der Library of Congress und wurde 1832 gegründet. Sie ist die größte rechtliche Bibliothek weltweit mit mehr als 2,9 Millionen Büchern. Die Law Library erfüllt drei wesentliche Aufgaben: • Sammlung und Archivierung von rechtswissenschaftlichen Publikationen aus allen Ländern und Rechtssystemen der Welt (Collection Service); • Erarbeitung und Bereitstellung von Gutachten zum ausländischen oder vergleichenden Recht durch fachkundige (ausländische und U.S.-amerikanische) Juristen für den U.S. Kongress und andere Bundesbehörden (Foreign Law Research); • Ausarbeitung und Bereitstellung von Informationen über das U.S.-amerikanische und auch ausländische Rechtssysteme. Dies geschieht im Wege der Auftragsrecherche und allgemeiner Publikationen (Public Services). Weitere Information finden Sie unter https://www.loc.gov/research-centers/law-library-of-congress/about-this-research-center/ und https://www.loc.gov/item/internships/global-legal-research/.
Anreise vor der Examensprüfung: Keine Erstattung der Kosten

Ein Rechtsreferendar aus NRW reiste einen Tag vor seiner mündlichen Prüfung nach Düsseldorf und verlangte die Erstattung der ihm entstandenen Übernachtungskosten. Dies lehnte jedoch die Verwaltung ab. Seine hiergegen gerichtete Klage vor dem VG Minden blieb erfolglos.

Das Gericht begründete die Abweisung damit, dass auch eine Anreise am Prüfungstag möglich gewesen wäre.  »»» 

Kleidung am 1. Tag der Zivilrechtsstation
von

Am ersten Tag des Referendariats möchte man natürlich nicht negativ auffallen. Deshalb taucht im Netz immer wieder die Frage auf, mit welcher Kleidung man erscheinen sollte – förmlich mit Anzug oder locker mit Jeans und Hemd. In den Schreiben der Gerichte steht oftmals, dass um „angemessene Kleidung“ gebeten wird. Aber was ist für den Start ins Referendariat beim Landgericht angemessen? Auch ich will dazu mal meine Erfahrungen erzählen.  »»» 

Die Arbeitszeit eines Rechtsanwalts – Work-Life-Balance
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Laut der Studie „Anwaltstätigkeit der Gegenwart“ des Soldan Instituts beträgt die durchschnittliche Wochenarbeitszeit eines Rechtsanwalts 51,1 Stunden, das sind rund 10 Stunden mehr als die des durchschnittlich deutschen Vollzeitbeschäftigten. Befragt wurden 1.593 Anwälte, von denen jeder Dritte 50 bis 60 Stunden, fast jeder Fünfte sogar noch mehr arbeitete. Rund 30% gönnen sich an nur einem Wochentag eine Pause.

Hinsichtlich des Umsatzes ist eine wöchentliche Arbeitszeit zwischen 50 und 59 Stunden am effektivsten. So wird ein Umsatz von 96€ pro Stunde erreicht. Prof. Dr. Matthias Kilian, Direktor des Soldan Instituts, stellte in einem lto-Bericht fest, dass der Umsatz pro Arbeitsstunde nicht kontinuierlich linear ansteigt. Der Umsatz pro Arbeitsstunde nimmt ab 59 Stunden wieder ab, sodass sich ein höherer zeitlicher Arbeitsaufwand nur noch begrenzt lohnt.  »»» 

Der Auftritt vor Gericht in der Anwaltsstation

Zwar hat man in der Regel bereits in der Strafrechtsstation als Referendar seinen „ersten großen Auftritt“ vor Gericht und vertritt dort die Staatsanwaltschaft. Diese Sitzungsvertretung entgeht einem lediglich dann, wenn bei der Staatsanwaltschaft nicht genügend Staatsanwälte als Ausbilder zur Verfügung stehen und man daher innerhalb der strafrechtlichen Stationsausbildung einem Strafrichter zugewiesen wird.

Nicht selten wird man aber auch in der Anwaltsstation vor Gericht auftreten.  »»» 

Gibt es in der Schweiz eigentlich ein Referendariat?
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Gerade, wenn man vor dem Examen steht, fragt man sich: Muss das denn wirklich alles sein? Ich hab doch schon das erste Examen, das sollte reichen, warum all der Stress, warum dieses wahnsinnig umfangreiche 2. Examen?

Und schon drängt sich die Frage auf, wie eigentlich unsere (teilweise) deutschsprachigen Nachbarn die Juristenausbildung geregelt haben! Und siehe da: das hört sich doch schon etwas entspannter an, als die Deutsche.  »»» 

Deutsch-Französische Juristenvereinigung
von

An dieser Stelle möchten wir Euch die Deutsch-Französiche Juristenvereinigung (DFJ) vorstellen. Die DFJ ist bestrebt,  die beruflichen und persönlichen Beziehungen zwischen deutschen und französischen Juristen zu fördern. Dies betrifft natürlich auch die Ausbildung der angehenden Juristen. Wer also eine Station in Frankreich verbringen möchte, findet in der DFJ einen Ansprechpartner für die verschiedensten Bereiche und eine vielseitige Informationsquelle.  »»» 

Kurz vor dem Ziel gescheitert
von

Zwei Prüfer – zwei Meinungen. Diese Erfahrung machte ein Examenskandidat aus Hessen. Der Erstkorrektor bewertete die erste Klausur im öffentlichen Recht mit 4 Punkten, die Zweitkorrektorin hingegen nur mit 3 Punkten, was als nicht bestanden gilt.  Besonders bitter war diese Bewertung für den Prüfling, weil ihm das letztendlich das Bestehen des zweiten Examens kostete. In insgesamt 7 Klausuren erhielt er weniger als 4 Punkte, damit fiel er bereits zum zweiten Mal durch die zweite juristische Staatsprüfung. Eine mögliche Karriere als Volljurist war damit vom Tisch. Ein Gnadenversuch war scheinbar nicht möglich.*  »»»