Eine Juristin kann vom Land Nordrhein-Westfalen keinen Verdienstausfall verlangen, obwohl ihr Ausschluss von der mündlichen Pflichtfachprüfung später als rechtswidrig bewertet wurde. Wie beck-aktuell.de berichtet, hat das OLG Hamm ihre Berufung gegen ein klageabweisendes Urteil des LG Bielefeld zurückgewiesen. Die Kandidatin war 2015 nach dem Aktenvortrag aus dem Gebäude gegangen und erst rund 20 Minuten nach dem vorgesehenen Beginn der Prüfungsgespräche wieder am Prüfungsraum erschienen.
Das Justizprüfungsamt hatte die staatliche Pflichtfachprüfung daraufhin für nicht bestanden erklärt. Die Kandidatin wehrte sich durch mehrere Instanzen. Erst das Bundesverwaltungsgericht hob den Bescheid 2019 auf: Die einschlägige Vorschrift des nordrhein-westfälischen Juristenausbildungsgesetzes erfasse nicht jede Verspätung, sondern nur einen endgültigen, unbegründeten Ausstieg aus der mündlichen Prüfung. Danach durfte die Frau die Prüfung wiederholen und bestand die erste juristische Prüfung mit einer unteren ausreichenden Gesamtnote.
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Zwei Prüfer – zwei Meinungen. Diese Erfahrung machte ein Examenskandidat aus Hessen. Der Erstkorrektor bewertete die erste Klausur im öffentlichen Recht mit 4 Punkten, die Zweitkorrektorin hingegen nur mit 3 Punkten, was als nicht bestanden gilt. Besonders bitter war diese Bewertung für den Prüfling, weil ihm das letztendlich das Bestehen des zweiten Examens kostete. In insgesamt 7 Klausuren erhielt er weniger als 4 Punkte, damit fiel er bereits zum zweiten Mal durch die zweite juristische Staatsprüfung. Eine mögliche Karriere als Volljurist war damit vom Tisch. Ein Gnadenversuch war scheinbar nicht möglich.* 
Digitale Gewalt hat viele Gesichter und geht heutzutage weit über den Hasskommentar in sozialen Netzwerken hinaus. Menschen werden im Netz beleidigt, verleumdet und bedroht, erleben den Missbrauch und die Manipulation von Bildmaterial oder die Veröffentlichung persönlicher Informationen.
Hier kommen wir ins Spiel. Wir finanzieren Rechtsdurchsetzung, helfen bei der Beweissicherung und suchen den Austausch mit der Justiz und Strafverfolgungsbehörden, um diese zu sensibilisieren und Rechtsfortbildung voranzutreiben. Politisch setzen wir uns dafür ein, dass sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Betroffene verbessern und Onlineplattformen in die Pflicht genommen werden, und zwar europaweit.
Unsere Expertise wird von diversen Institutionen geschätzt und fand bereits mehrfach im Deutschen Bundestag und im Europäischen Parlament sowie in Fortbildungsveranstaltungen der Justiz Gehör. Darüber hinaus strengen wir regelmäßig Grundsatzprozesse zur Klärung grundsätzlicher Rechtsfragen der Nutzenden gegen Onlineplattformen an.
HateAid ist eine gemeinnützige Organisation, die sich seit 2018 für Menschenrechte im digitalen Raum einsetzt. Alle Betroffenen, die selbst keine digitale Gewalt verbreiten, können sich an unsere Beratung wenden. In ausgewählten Fällen unterstützen wir Betroffene zudem bei der Durchsetzung ihrer Rechtsansprüche. In digitaler Gewalt sehen wir eine große Gefahr für die Demokratie. Deshalb wollen wir die Grundvoraussetzungen für Menschen, die digitale Gewalt erleben, nachhaltig verbessern, etwa über Veränderungen im Straf- und Zivilrecht oder im Verbraucherschutz.
Mehr Absolventinnen und Absolventen wollen nach dem Ersten Staatsexamen ihr Referendariat in Niedersachsen absolvieren. Da die Zahl der Ausbildungsplätze konstant blieb, hat das Justizministerium die Einstellungsgrenzen drastisch erhöht: Aktuell werden Bewerberinnen und Bewerber mit etwa neun Punkten direkt eingestellt. Dadurch entsteht eine Zweiklassengesellschaft: Wer Spitzennoten vorweisen kann, gelangt ohne Wartezeit ins Referendariat, während alle anderen vorerst auf die Warteliste kommen.
So vielfältige Talente wie bei den Juristen findet man in kaum einer anderen Berufsgruppe, daher wundert es kaum, dass sich für einige sogar eigene Begrifflichkeiten entwickeln. Der Kategorie „Dichterjurist“ (was sich dahinter verbirgt ist klar: Dichter mit juristischer Ausbildung) gehören beispielsweise laut 
Während eines Online-Einführungslehrgangs für die Anwaltsstation im Bezirk des Oberlandesgerichts München kam es Mitte April zu einem Eklat. Zwei als Ausbilder eingesetzte Anwälte versäumten es, ihre Mikrofone zu stummschalten, und lästerten während einer Übungspause vor rund 400 Zuhörenden über eine Kollegin. Sie bezeichneten Mitarbeiterinnen einer Gerichtsgeschäftsstelle mehrfach als „Mäuschen“ und behaupteten, die Frau arbeite vom Bett aus. Dies sorgte bei den teilnehmenden Referendarinnen und Referendaren für Entsetzen, zumal einer der Dozenten die Äußerungen nach Kritik zunächst bagatellisierte. Als er später versuchte, die Diskussion erneut aufzugreifen, hatte bereits etwa die Hälfte der Teilnehmenden das Meeting verlassen.
Am ersten Tag des Referendariats möchte man natürlich nicht negativ auffallen. Deshalb taucht im Netz immer wieder die Frage auf, mit welcher Kleidung man erscheinen sollte – förmlich mit Anzug oder locker mit Jeans und Hemd. In den Schreiben der Gerichte steht oftmals, dass um „angemessene Kleidung“ gebeten wird. Aber was ist für den Start ins Referendariat beim Landgericht angemessen? Auch ich will dazu mal meine Erfahrungen erzählen. 

Es ist ein klassisches Problem vieler Referendare: Nach der mündlichen Prüfung meldet man sich bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend / arbeitslos. Die Agentur geht – aus oftmals überhaupt nicht benannten Gründen – davon aus, dass die Meldung zu spät erfolgte und verhängt als erste Maßnahme eine Sperrfrist.
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