RefNews

Das Blog zum Rechtsreferendariat

KOMMENTARE MIETEN STATT KAUFEN
  • RefNews - Der Blog von und für Rechtsreferendare


REFERENDARIATNEWS
REFNEWS
  Ausgabe 30/2024
Samstag, der 27.07.2024
     

 / Bayern / Strafrechtsstation

Klage gegen ein Stationszeugnis

von

Das Stationszeugnis hat eine Doppelfunktion: Es gibt Auskunft über das Erreichen des Ausbildungsziels und zeigt auf, ob der Referendar allen Anforderungen entspricht oder ob es evtl. Bereiche gibt, in denen er sich noch Fertigkeiten aneignen sollte (vgl. § 54 Abs. 3 JAPO). Gegen eben so ein Zeugnis der Strafrechtsstation hat ein Rechtsreferendar aus Bayern Klage erhoben. Im April 2016 begann er sein Rechtsreferendariat. Der Referendar absolvierte im Zeitraum von September bis November 2016 seine Station bei der Staatsanwaltschaft München I.

Rund vier Monate später erhielt er sein Zeugnis, welches besagte, dass die Leistung des Referendars mit neun Punkten zu bewerten ist und das Ausbildungsziel somit erreicht wurde. Unterschrieben war es jedoch nicht von der ihm zugeteilten Ausbilderin, sondern einer Staatsanwältin, die der Referendar wohl gar nicht kannte. Da laut des Referendars einige Formulierungen falsch und irreleitend seien und das Zeugnis durch die Unterschrift einer anderen Person und nicht der eigenen Ausbilderin nicht rechtskräftig sei, forderte der Kläger die Aufhebung des Zeugnisses ein. Es solle ein Neues erstellt werden, das den von ihm erbrachten Leistungen gerechter sei.

Der Leitende Oberstaatsanwaltschaft hat aber beantragt, die Klage abzuweisen, denn das Zeugnis sei formal und inhaltlich rechtlich korrekt. Außerdem habe die Ausbilderin das Zeugnis selbst geschrieben, nur die Unterschrift sei von einer anderen Staatsanwältin gewesen. Dieses Vorgehen sein auch von der „Zentralen Dienstanweisung der Staatsanwaltschaft München I“ gedeckt. Auch inhaltlich sei das Zeugnis nicht zu beanstanden.

Die RefNews sind das Blog von Juristenkoffer.de - einem der ersten und mit weit mehr als 35.000 zufriedenen Kunden einem der größten Vermieter von Kommentaren in Deutschland. Bist Du bereits Rechtsreferendar, hast Dir aber noch keinen Juristenkoffer reserviert? Dann informiere Dich jetzt über unser Angebot und sichere Dir schnell Deine Examenskommentare!

Das Gericht hat die Klage des Referendars abgewiesen, die Verfahrenskosten musste der klagende Referendar tragen.

Interessant sind dabei die Ausführungen des Gerichts zur Bedeutung des Stationszeugnisses:

Ein Stationszeugnis, das sehr schlechte Leistungen attestiert, kann in Zusammenschau mit anderen negativen Leistungen – etwa den in den Arbeitsgemeinschaften geschriebenen Klausuren – Grundlage für eine Entlassung sein, wenn hierauf aufbauend abzusehen ist, dass der Referendar die für den Beruf erforderlichen Leistungen nicht erbringen wird. Hat ein Referendar – wie im vorliegenden Fall – das Ausbildungsziel erreicht, so hat das Ausbildungszeugnis seinen Zweck erfüllt und zeigt – so das Gericht – keine weiteren Rechtsfolgen. Insbesondere fließt die Stationsnote im Freistaat Bayern nicht in die Examensnote mit ein. Das Zeugnis kann sich nach Abschluss der Ausbildung nicht noch auf das berufliche Fortkommen eines ehemaligen Rechtsreferendars auswirken.

Soweit der Kläger darauf hinweist, dass das Stationszeugnis Relevanz für eine spätere berufliche Tätigkeit entfalten könnte, trifft das nicht zu. Entscheidend für die berufliche Zukunft ist die Examensnote bzw. ergänzend sonstige Auswahlverfahren. Dem Stationszeugnis kommt hierfür keinerlei Aussagekraft zu. Denn es gibt über den Leistungsstand während einer sehr kurzen – vorliegend drei Monate umfassenden – Phase Auskunft, die bei Abschluss der Ausbildung schon erhebliche Zeit zurück liegt.

Das Gericht attestiert einem Stationszeugnis im Ergebnis also eine nahezu vollkommene Bedeutungslosigkeit. Gegen die Bewertung kann man nach den Ausführungen des Gerichts allenfalls dann vorgehen, wenn das Stationszeugnis das Ergebnis hat, dass der Referendar während der Station das Ausbildungsziel nicht erreicht hat.

Gerade weil aber im vorliegenden Fall die Leistung mit neun Punkten bewertet wurde und laut Gericht das Stationszeugnis keine Relevanz im späteren Berufsleben hat, wies es die Klage des Referendars wegen des fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses ab. [RefN]

Der Artikel wurde am 6. Juni 2023 von veröffentlicht.