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REFERENDARIATNEWS
REFNEWS
  Ausgabe 23/2026
Freitag, der 05.06.2026
     

 / Vor dem Referendariat

Sachsen-Anhalt modernisiert Referendariat mit Teilzeit und Wahlmodell

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Sachsen-Anhalt stellt seine Juristenausbildung neu auf und rückt dabei auch das Referendariat stärker in den Mittelpunkt. Der Landtag hat ein neues Juristenausbildungsgesetz beschlossen, das die klassische Ausbildung zur Volljuristin und zum Volljuristen beibehält, aber an mehreren Stellen flexibler macht. Wie mj.sachsen-anhalt.de berichtet, bleiben erstes und zweites juristisches Staatsexamen weiterhin die maßgeblichen Abschlüsse für Richteramt, Staatsanwaltschaft, Anwaltschaft und weitere volljuristische Berufswege.

Für angehende Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare ist vor allem die Öffnung des Vorbereitungsdienstes interessant. Wer ein Kind tatsächlich betreut oder pflegebedürftige Angehörige versorgt, soll den juristischen Vorbereitungsdienst künftig in Teilzeit absolvieren können. Außerdem sieht das Gesetz Wahlfreiheit beim Status vor: Referendarinnen und Referendare können zwischen Verbeamtung auf Widerruf und öffentlich-rechtlichem Ausbildungsverhältnis wählen. Das kann für Bewerberinnen und Bewerber relevant werden, die familiäre Pflichten, Krankenversicherung, Beihilfe oder spätere Karriereplanung frühzeitig mitdenken müssen.

Inhaltlich setzt Sachsen-Anhalt ebenfalls Akzente. Die ethischen Grundlagen des Rechts sowie die Auseinandersetzung mit nationalsozialistischem Unrecht und dem Unrecht der SED-Diktatur werden verbindlich im Lehrplan verankert. Das ist mehr als Symbolik: Gerade im Referendariat, in dem erstmals praktische Entscheidungen in Justiz, Verwaltung und Anwaltschaft vorbereitet werden, kann eine solche Pflichtverankerung das Bewusstsein für Verantwortung, Rechtsstaatlichkeit und historische Bruchlinien schärfen.

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Daneben führt das Land einen nicht integrierten Bachelor of Laws ein, der unter bestimmten Voraussetzungen bei der Universität Halle-Wittenberg beantragt werden kann. Er soll Studierenden ein Sicherheitsnetz bieten, falls die staatliche Pflichtfachprüfung nicht bestanden wird, und zugleich zusätzliche berufliche Optionen eröffnen. Für Referendarinnen und Referendare ändert sich dadurch nicht der Kern des Examenswegs, wohl aber das Umfeld: Sachsen-Anhalt versucht, die juristische Ausbildung attraktiver, planbarer und sozial verträglicher zu machen.

Der Artikel wurde am 3. Juni 2026 von veröffentlicht. Marcus war Referendar am LG Dortmund in Nordrhein-Westfalen.