Wie lto.de berichtet, stellt Rheinland-Pfalz das zweite juristische Staatsexamen ab der Kampagne im Oktober 2026 einen weiteren Schritt auf digitale Abläufe um. Referendarinnen und Referendare müssen dann keine Kommentare und Gesetzestexte mehr in Papierform in den Prüfungsraum mitbringen. Die benötigten Hilfsmittel sollen während der Klausuren digital auf einem zusätzlichen Bildschirm bereitstehen. Damit nähert sich das Examen stärker der Arbeitsweise an, die viele angehende Juristinnen und Juristen aus Ausbildung, Kanzlei und Verwaltung bereits kennen.
Für Prüflinge ist das mehr als eine organisatorische Erleichterung. Wer sich auf das zweite Examen vorbereitet, kennt den Aufwand rund um zugelassene Gesetzessammlungen, Kommentare, Markierungen und Transportfragen. Digitale Hilfsmittel können diese Belastung reduzieren, zugleich aber neue Anforderungen an Gewöhnung, Technikvertrauen und Konzentration im Klausursetting stellen. Entscheidend wird sein, dass die Bedienung zuverlässig, übersichtlich und prüfungsnah funktioniert und niemand wertvolle Bearbeitungszeit mit Suchwegen oder Bildschirmwechseln verliert.
Nach Angaben des Justizministeriums wurde das Modell bereits im Mai 2026 in einem freiwilligen Probeexamen getestet. Neben den Laptops für die elektronische Klausurbearbeitung erhielten die Teilnehmenden einen zweiten Monitor für die digitalen Arbeitsmittel. Technische Probleme seien dabei nicht aufgetreten. Auch ein Kandidat mit Nachteilsausgleich habe den Versuch problemlos absolvieren können, was für die spätere praktische Umsetzung besonders wichtig ist.
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Bemerkenswert ist außerdem, dass Rheinland-Pfalz die Digitalisierung nicht nur auf die Bearbeitung der Klausuren beschränkt. Korrektur, Akteneinsicht und der Umgang mit noch handschriftlichen Arbeiten laufen ebenfalls zunehmend elektronisch. Für Referendarinnen und Referendare zeigt die Entwicklung: Die Examensvorbereitung muss künftig stärker auch digitale Arbeitsroutinen einbeziehen, ohne die klassische juristische Methodik aus dem Blick zu verlieren. Wer im Herbst antritt, sollte deshalb nicht nur materiell-rechtlich wiederholen, sondern auch das Arbeiten mit zwei Bildschirmen gezielt üben.








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