Mecklenburg-Vorpommern machte es vor, Hessen will nachziehen. Seit in Mecklenburg-Vorpommern 2018 die Verbeamtung auf Widerruf wieder eingeführt wurde, hat sich die Zahl der Neureferendare nahezu verdoppelt. So berichteten wir Anfang des Jahres hier in den Refnews. Bis 2002 wurden Rechtsreferendare in Hessen verbeamtet, bis zum jetzigen Zeitpunkt besteht zwischen ihnen und dem Land ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis. Die schwarz-grüne Landesregierung Hessens möchte das aber nun wieder ändern. Denn Nachwuchsjuristen sollen gewonnen werden, indem durch diesen Schritt das Absolvieren des juristischen Vorbereitungsdienstes attraktiver wird. Ähnlich wie in Mecklenburg-Vorpommern gäbe es rund 300€ mehr, d.h. statt rund 1.100€ würden sie dann 1.400€ verdienen.
„Es geht um den Wettbewerb um die besten Köpfe“, so die Justizministerin Eva Kühne-Hörmann.
Es wird in Aussicht gestellt, dass bereits ab November 2019 diese neue Regelung in Kraft treten könnte. Ganz billig wird das für das Land nicht werden, da mit Kosten von 1 Million Euro für das Jahr 2019 und ab dann jährlich mit 5,4 Millionen Euro gerechnet wird.
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Insgesamt gesehen kritisiert die Landtagsopposition die allgemeine Einkommensentwicklung im Vergleich zu den anderen Bundesländern. Der öffentliche Dienst müsse attraktiver gemacht werden. Die Besoldung von Beamten und Richtern soll daher bis 2021 stufenweise bis 8% steigen.







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