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  Ausgabe 17/2024
Freitag, der 26.04.2024
     

 / Hessen

Kopftuch – Verstoß gegen das Neutralitätsgebot der Justiz

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Laut dem nun veröffentlichten Beschluss vom 14. Januar 2020 (2 BvR 1333/17) des Bundesverfassungsgerichts, dürfen muslimische Rechtsreferendarinnen während ihrer praktischen Ausbildung im Gerichtssaal kein Kopftuch tragen. Als Begründung wird die Pflicht genannt, sich in weltanschaulich-religiöser Hinsicht neutral zu verhalten.

Diese Pflicht zur religiösen Neutralität stellt einen Eingriff in die Glaubensfreiheit dar. Doch laut der Verfassungsrichter ist dieser durch andere Verfassungsgüter rechtlich gerechtfertigt. Da sind die Funktionsfähigkeit zur Rechtspflege und die Verpflichtung zur Neutralität des Staates sowie die negative Religionsfreiheit der Verfahrensbeteiligten.

Laut § 27 Abs. 1 Satz 2 des hessischen Juristenausbildungsgesetzes (JAG) gelten für Referendare, die in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis stehen, mit wenigen Ausnahmen die auf Widerruf  geltenden Bestimmungen für Beamte.
Beamtinnen und Beamte haben sich im Dienst politisch, weltanschaulich und religiös neutral zu verhalten. Insbesondere dürfen sie Kleidungsstücke, Symbole oder andere Merkmale nicht tragen oder verwenden, die objektiv geeignet sind, das Vertrauen in die Neutralität ihrer Amtsführung zu beeinträchtigen oder den politischen, religiösen oder weltanschaulichen Frieden zu gefährden. (§ 45 HBG)

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Zum Hintergrund:
Eine junge Muslimin wurde noch vor ihrem Antritt des Vorbereitungsdienstes  2017 in Hessen über das Kopftuchverbot informiert, welches besagt, dass zwar grundsätzlich das Tragen eines Kopftuches möglich ist, jedoch bestimmte Tätigkeiten davon ausgeschlossen sind. Denn als Repräsentantin der Justiz oder des Staates muss sich eine Referendarin den Bürgern gegenüber religiös neutral verhalten. Das wollte die in Frankfurt geborene Deutsch-Marokkanerin so nicht akzeptieren und stellte daher beim Verwaltungsgericht einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz, der zurückgewiesen wurde. Das außerdem angestrengte Klageverfahren ruht derzeit.

Der Artikel wurde am 27. Februar 2020 von veröffentlicht.