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  Ausgabe 16/2024
Freitag, der 19.04.2024
     

 / Hessen

Erhöhung der Unterhaltsbeihilfe in Hessen

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Seit dem 01.07.2017 beträgt die Unterhaltsbeihilfe für Rechtsreferendare in Hessen 1050,60€; laut Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Hessen 2017, S. 99.

Für Juli 2017 wird eine Nachzahlung erfolgen, da die Änderungen noch nicht berücksichtig werden konnten.

Hessen ist im Ländervergleich dennoch ganz unten angesiedelt. Das absolute Schlusslicht bildet Hamburg mit einer monatlichen Unterhaltsbeihilfe von 988,38€. Im Mittelfeld stehen u.a. Mecklenburg-Vorpommern (1125,00€) und Rheinland-Pfalz (1133,23€). Die 1250€-Marke knacken nur Sachsen mit 1265,20€ und der absolute Spitzenreiter Brandenburg mit monatlich 1288,89€.

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Bis August 2002 waren hessische Rechtsreferendare noch Beamte auf Widerruf. Seit September 2002 befinden sie sich in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis, die Vergütung betrug 885€. Bis zum jetzigen Stand wurde insgesamt 7x erhöht, die letzte Höhe der Unterhalsbeihilfe von 1030.00€ ist ganze 4 Jahre gleichgeblieben.

Der Artikel wurde am 7. Juli 2017 von veröffentlicht.