Der hauptamtliche AG-Leiter beim LG Landshut Andreas Stegbauer ist der Ansicht, dass die Mehrzahl der angehenden Referendare schlecht vorbereitet in den juristischen Vorbereitungsdienst geht. Ihnen fehle eine Vorstellung davon, was sie im Referendariat erwarte. Im Gespräch mit der NJW führt Stegbauer aus, dass im Referendariat der Schwerpunkt im Prozessrecht liege. Viele Referendare haben aber das Zivilprozessrecht im Studium allenfalls in den Grundzügen behandelt. Ein weiteres Problem sieht der AG-Leiter darin, dass viele Referendare die Erwartung hätten, im Vorbereitungsdienst Lücken im materiellen Recht noch schließen zu können. »»»
Die Gretchenfrage im 2. Examen: Soll man sich im Strafrecht auf eine Revisionsklausur vorbereiten oder muss man mit einer Urteilsklausur als S2-Klausur rechnen? Diese Frage stellt sich insbesondere für alle Referendare in NRW.
Wir haben wieder einmal geschaut, in welchen Monaten im vergangenen Jahr eine Revision bzw. ein Urteil liefen. Unsere bisherige Übersicht haben wir um diese Daten angepasst. So ist ein Vergleich der vergangenen fünf Jahre möglich. »»»
Wie es einem als Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft ergehen kann, zeigt ein Blogbeitrag von RA Pohlen im „strafblog“. Gegenstand des Verfahrens war der Vorwurf der Hehlerei. Nach den Einlassungen der Angeklagten sowie der Beweisaufnahme war das Vorliegen des notwendigen Vorsatzes zumindest sehr zweifelhaft. Der Richter regte daher eine Einstellung nach § 153a StPO an, der Verteidiger wäre wohl mit einer Einstellung nach § 153 StPO einverstanden gewesen. Also musste die Referendarin während der Verhandlung ins Richterzimmer und telefonieren. »»»
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Diejenigen Referendare, die gerne im Rahmen des Referendariats eine gewisse Zeit im Ausland verbringen möchten, planen diesen Aufenthalt in der Regel für die Verwaltungs- oder die Wahlstation ein. Was viele nicht wissen: In den meisten Bundesländern kann man auch Teile der Zivil- und Strafrechtsstation im Ausland verbringen!
Dies gilt zum Beispiel für NRW. Gesetzliche Grundlage dafür ist die Vorschrift des § 35 Juristenausbildungsgesetz. »»»
Nach Ende des Studiums hat man eventuell die Entscheidung zu treffen, sofort eine Zusatzqualifikation wie Promotion oder LL.M. zu machen oder aber zunächst durchzustarten und sich für eine Referendarstelle zu bewerben.
Prof. Dr. Meinrad Dreher hat auf seiner Homepage Aspekte aufgelistet, die berücksichtigt werden sollten, wenn man in Erwägung zieht, das Referendariat wegen eines solchen Projekts hinauszuschieben. »»»
Die zweite Station im juristischen Referendariat ist die beim Staatsanwalt. In Nordrhein-Westfalen ist geregelt, dass diese Station bei einem Mangel an vorhandenen Plätzen auch gegen eine Station beim Strafrichter getauscht werden kann. Normalfall bleibt aber die Ausbildung bei einem Staatsanwalt. Dies bietet sich in der Praxis natürlich auch an, da die strafrechtlichen Klausuren im zweiten Staatsexamen zumeist auch aus der Perspektive der Staatsanwaltschaft gestellt werden.
Das Buch „Sitzungsdienst des Staatsanwalts“ ist beim C.H.Beck-Verlag erschienen. Es handelt sich nach eigener Beschreibung um ein Kompaktwerk, das eine Einführung in den staatsanwaltschaftlichen Sitzungsdienst geben will. Dieser selbst gestellten Anforderung wird das Buch durchaus gerecht. »»»
Erfolgreich ging ein ehemaliger Rechtsreferendar gegen das Verwaltungsgericht Chemnitz vor, welches sich mehr als zwei Jahre Zeit ließ, um über die Klage auf Zulassung zur 2. Wiederholungsprüfung zu entscheiden.
Passiert war folgendes: Der Referendar erreichte beim 1. Anlauf im 2. Staatsexamen eine Punktzahl von 2,7 – nicht bestanden. In der Wiederholungsprüfung im Dezember 2006 erreichte er wieder nur 3,16 Punkte. »»»
Das Rechtsreferendariat als eng gestaltetes Ausbildungsverhältnis ist nicht vereinbar mit einer Nebentätigkeit als Steuerberater, so das Finanzgericht Münster in seiner Entscheidung vom 20.07.2011 (7 K 77/11 StB).
Zugrunde lag eine Klage eines Rechtsreferendars, der vor Antritt des Referendariats Partner einer Steuerberatersozietät war und diese Tätigkeit auch während des Referendariats fortführen wollte. »»»
Auf unserer Plattform www.protokolle-assessorexamen.de haben wir inzwischen die Marke von 150.000 kostenlosen Protokolle zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung im 2. Staatsexamen übersprungen! Damit sind wir die Seite mit dem größten Bestand an Protokollen für das 2. Examen.
Zudem findest Du bei uns viele hilfreiche Infos. So werden auf der Startseite die Prüfungskommissionen der nächsten Tage angezeigt. Man kann sich auch auf der speziellen Seite zu den Prüfungsterminen im 2. Staatsexamen den Zeitpunkt der nächsten Prüfungen in einem bestimmten Bundesland anzeigen lassen. Gerade für Referendare, die noch auf ihre Ladung warten, besteht so die Möglichkeit zu schauen, ob dort bereits Termine gelistet sind und ob also bereits Kollegen ihre Ladung erhalten haben. [RefN]
Das Referendariat ist die nächste Station nach dem Studium und trotz der anstrengenden Examensvorbereitung möchte man sich auf die neuen Anforderungen vorbereiten. Zum lockeren Einstieg hilft das hier vorgestellte neue Buch 99 Tipps & Hinweise für ein erfolgreiches Rechtsreferendariat. Anstatt gleich mit dicken Lehrbüchern oder mit Skripten zu starten, bekommt man eine kleine Bedienungsanleitung Rund ums Referendariat. Angefangen bei der richtigen Wahl des Ausbildungsortes bis zu der Zeit nach dem zweiten Examen wird alles abgedeckt. Dabei werden sowohl Tipps zur Vorbereitung im Allgemeinen aber auch für jede einzelne Pflichtstation des Referendariats gegeben. Das Buch ist zur Vorbereitung für Referendare aller Bundesländer geeignet, da die jeweiligen Länderunterschiede sowie Besonderheiten dargestellt werden.
Das erste Kapitel gibt allgemeine Tipps & Hinweise für die Zeit vor Beginn des Referendariats. Dabei wird insbesondere auf die Wahl des „richtigen“ Ortes für das Referendariat, die unterschiedlichen Auswahlverfahren der Bundesländer und die Arbeitsgemeinschaften an den Ausbildungsgerichten eingegangen. »»»





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