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REFERENDARIATNEWS

REFNEWS
  Ausgabe 36/2026
Freitag, der 04.09.2026
     

Kostenlose Skripte zu den Abschlussentscheidungen der StA

Im Netz findet man einige kostenlose Skripte, die man als Einstieg in die neuen Themen der jeweiligen Station nutzen kann. Zwei kurze Skripte für die Strafrechtsstation hat der Verlag Niederle Media auf seiner Homepage veröffentlicht.

Autor der Skripte ist Staatsanwalt Dr. Michael Schmitz, der auch Autor anderer Referendarliteratur ist, wie zum Beispiel des Buches „Der Aktenvortrag im Strafrecht“.  »»» 

Thüringen bindet Referendare früher an die Justiz

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Thüringen will Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare schon während der Ausbildung enger an die Justiz binden. Wie www.lto.de berichtet, sollen ab September zunächst acht Stellen für sogenannte Justizassistentinnen und Justizassistenten am Landgericht Erfurt und bei der dortigen Staatsanwaltschaft ausgeschrieben werden. Der Start des Modellprojekts ist für November geplant. Bezahlt werden soll die Nebentätigkeit mit rund 30 Euro brutto pro Stunde.

Für angehende Volljuristinnen und Volljuristen ist das mehr als ein Nebenjob. Die Tätigkeit soll juristische Recherchen, Entwürfe, Entscheidungsvorschläge und Fallsammlungen umfassen. Damit bekommen Referendare zusätzlichen Praxiskontakt, ohne dass die eigentliche Ausbildung ersetzt wird. Vorgesehen sind höchstens 32 Stunden im Monat, also typischerweise vier bis acht Stunden pro Woche. Gerade in einer Phase, in der Stationen, Arbeitsgemeinschaften und Examensvorbereitung eng getaktet sind, bleibt diese Begrenzung wichtig.  »»» 

OVG Berlin-Brandenburg: Berliner Vorbereitungsdienst darf vollständiges Examenszeugnis verlangen (4 A 1/25)

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Wer in Berlin in den juristischen Vorbereitungsdienst aufgenommen werden will, muss sich auf strengere formale Anforderungen einstellen. Das OVG Berlin-Brandenburg hat einem Bewerber keine Prozesskostenhilfe für eine geplante Normenkontrolle gegen die neue Justizkapazitätsvergabeverordnung bewilligt. Im Kern ging es um die Frage, ob Berlin verlangen darf, dass Bewerberinnen und Bewerber bereits mit ihrem Aufnahmeantrag das vollständige Zeugnis der ersten juristischen Prüfung vorlegen. Dieses Zeugnis umfasst nicht nur die staatliche Pflichtfachprüfung, sondern auch den universitären Schwerpunktbereich. Der Antragsteller hatte die Pflichtfachprüfung zwar bestanden, den Schwerpunktbereich aber noch nicht abgeschlossen und sah sich durch die Neuregelung benachteiligt.

Nach der früheren Praxis konnte offenbar schon die bestandene Pflichtfachprüfung genügen, um den Bewerbungsprozess anzustoßen. Die neue Berliner Regelung knüpft die Berücksichtigung im Auswahlverfahren dagegen an vollständig eingereichte Unterlagen. Das Gericht ordnet diese Änderung nicht als unzulässigen Eingriff in abgeschlossene Rechtspositionen ein. Wer vor Inkrafttreten der Neuregelung noch keinen vollständigen Antrag gestellt hatte, könne grundsätzlich nicht darauf vertrauen, dass eine günstigere alte Verfahrenslage unverändert bleibt.  »»» 

Wahlstation mit Wirkung: Recht gestalten – für mehr Sicherheit im Straßenverkehr.

von Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR) e.V.
Der DVR ist der strategische Taktgeber für mehr Sicherheit auf unseren Straßen und agiert als treibende Kraft für die Vision Zero. Ziel ist die maximale Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden. Kern der Arbeit ist die Bündelung vielfältiger Interessen zu einer geschlossenen, effektiven Strategie zum Schutz von Menschenleben. Ob in Fachgremien, gegenüber der Politik oder in der medialen Öffentlichkeit: Der DVR macht sich auf allen Ebenen – von lokal bis international – stark für optimale Präventionslösungen. Der DVR bietet eine Wahlstation im juristischen Vorbereitungsdienst an.

Wie wichtig sind gute Stations- und AG-Zeugnisse?

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Schon nach ca. einem Monat Referendariat geht´s los: Klausuren werden geschrieben, man wird vom Einzelausbilder bewertet und man erhält Bewertungen für mündliche Leistungen wie das Halten von Aktenvorträgen.

All das soll uns natürlich auf das 2. Staatsexamen und die Berufswelt vorbereiten, die Noten sollte man aber trotzdem nicht unterschätzen:  »»» 

Strafstation: Sitzungsdienst wird planbarer mit guter Vorbereitung

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Der erste Sitzungsdienst in der Strafstation gehört für viele Referendarinnen und Referendare zu den Momenten, vor denen die Anspannung besonders groß ist. Plötzlich steht nicht mehr nur eine Akte auf dem Schreibtisch, sondern eine echte Hauptverhandlung mit Publikum, Angeklagten, Gericht und der eigenen Rolle als Vertreterin oder Vertreter der Staatsanwaltschaft. Wie beck-aktuell.de berichtet, rät Christian Walz dazu, diese Angst zunächst als normale Reaktion einzuordnen.

Im Mittelpunkt steht dabei weniger der Termin selbst als die eigene Bewertung der Situation. Walz greift das aus der Psychotherapie bekannte ABC-Modell auf: Nicht das Ereignis löst unmittelbar das Gefühl aus, sondern die gedankliche Einordnung dazwischen. Wer den Sitzungsdienst nur mit Kontrollverlust, Fehlerangst und Überforderung verbindet, steigert die innere Hürde. Wer die Lage realistischer bewertet, kann aus Nervosität eher Arbeitsruhe machen.  »»» 

BVerfG: OLG-Präsident scheitert im Streit um rechtsextremen Referendar (2 BvR 17/26)

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Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde eines OLG-Präsidenten nicht zur Entscheidung angenommen, der sich gegen die vorläufige Aufnahme eines Bewerbers in den juristischen Vorbereitungsdienst gewandt hatte. Der Bewerber war zuvor wegen seines politischen Engagements in Organisationen, die der rechtsextremistischen Szene zugeordnet werden, vom Vorbereitungsdienst abgelehnt worden. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht verpflichtete die Ausbildungsbehörde jedoch im Eilverfahren, ihn vorläufig aufzunehmen. Dagegen wandte sich der OLG-Präsident mit der Begründung, das Oberverwaltungsgericht habe seine Verfahrensrechte verletzt und die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Verfassungstreue von Referendaren verkannt. Das Bundesverfassungsgericht hat nicht abschließend entschieden, ob der Bewerber endgültig in den Vorbereitungsdienst aufgenommen werden muss. Es hat vielmehr geprüft, ob die gegen den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts erhobenen verfassungsrechtlichen Rügen ausreichend begründet waren. Genau daran scheiterte die Beschwerde.  »»» 

Internationaler Studentenausweis für Referendare

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Nach dem 1. Staatsexamen ist man zwar kein Student im eigentlichen Sinne – einen Studentenausweis besitzt man nicht mehr und kommt so nicht in den Genuss verschiedener Vergünstigungen an die man sich im Laufe der Jahre so gewöhnt hat.

Es gibt aber doch eine Möglichkeit, die Vorzüge weiter zu genießen: Den Internationalen Studentenausweis!  »»» 

Examensvorbereitung braucht eigenen Plan statt Musterlösung

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Ein außergewöhnliches Klausurergebnis macht neugierig, doch der eigentliche Nutzen des Beitrags liegt nicht in der 18-Punkte-Anekdote. Wie www.beck-aktuell.de berichtet, beschreibt Ron Straßburg seine Examensvorbereitung als bewusst geplanten, aber nicht schematischen Prozess. Für Kandidatinnen und Kandidaten im Staatsexamen ist daran vor allem wichtig: Der Autor verkauft keinen Königsweg, sondern zeigt, wie Struktur, Selbstbeobachtung und methodisches Üben zusammenwirken können.

Zentral ist die frühe Planung der Vorbereitungszeit. Der Stoff soll nicht nur gesammelt, sondern realistisch auf Wochen und Tage verteilt werden. Dabei bleibt Raum für Puffer und Anpassungen, weil sich Lernmethoden erst im Verlauf bewähren. Besonders überzeugend ist der Hinweis, Wissen schrittweise stärker an Fällen zu erproben. Wer Themenblöcke regelmäßig wiederholt und zwischen Rechtsgebieten wechselt, trainiert zugleich die Flexibilität, die echte Klausuren verlangen.  »»» 

Spickzettel in der mündlichen Prüfung

„Das Mitführen eines Pfuschzettels während der Vorbereitungszeit für den Aktenvortrag kann damit sanktioniert werden, dass der Aktenvortrag für ungenügend (0 Punkte) erklärt wird“ – so die nicht überraschenden Ausführungen des Verwaltungsgerichts Köln.

Es stellt sich schon die Frage, ob es sich lohnt, sich für den Aktenvortrag einen Spickzettel zu schreiben. Zudem durchaus interessant, wie der Kandidat erwischt wurde:  »»» 

DJFT-Beschlüsse bremsen die Reformdebatte im Staatsexamen

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Wie beck-aktuell.de berichtet, hat der Deutsche Juristen-Fakultätentag erneut Beschlüsse zur Zukunft der juristischen Ausbildung gefasst. Im Mittelpunkt standen Künstliche Intelligenz, die Umsetzung des § 5a DRiG und allgemeine Maßnahmen zur Verbesserung von Studium und Prüfungen. Der Befund fällt jedoch ernüchternd aus: Statt eines klaren Reformprogramms stehen vor allem Bekenntnisse zu bestehenden Strukturen, obwohl gerade Prüfungsdruck und digitale Arbeitsweisen praktische Antworten verlangen.

Für Referendarinnen, Referendare und Examenskandidaten ist das relevant, weil die Debatte um Ausbildungsinhalte, Prüfungsformate und Bewertungstransparenz unmittelbar auf das Staatsexamen zurückwirkt. Der Fakultätentag erkennt zwar an, dass KI das Berufsbild verändert, bleibt aber bei vorsichtigen Formulierungen. Hochschulen sollen ihre Aktivitäten ausbauen, klassische juristische Fähigkeiten sichern und neue Elemente entwickeln, ohne dass konkrete Prüfungs- oder Ausbildungsschritte benannt werden. Damit bleibt offen, wie künftige Klausuren, Arbeitsgemeinschaften und Korrekturen aussehen sollen.  »»» 

VG Wiesbaden: Kein automatischer Notensprung knapp vor dem Prädikat (7 K 298/25.WI)

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Eine Examenskandidatin in Hessen hat vor dem VG Wiesbaden vergeblich versucht, ihre Abschlussnote im Zweiten Juristischen Staatsexamen von 8,95 auf 9,00 Punkte anheben zu lassen. Der Abstand zum Prädikat war minimal: Nur 0,05 Punkte trennten sie von der Note „vollbefriedigend“. Das Gericht stellte jedoch klar, dass eine solche Nähe zur nächsten Notenstufe für sich genommen keinen Anspruch auf eine Notenanhebung begründet. Entscheidend bleibt, ob die Prüfungskommission ihren Beurteilungsspielraum ordnungsgemäß ausgeübt hat.

Der Fall zeigt besonders deutlich, welche praktische Bedeutung die rechnerische Endnote im juristischen Staatsexamen haben kann. Die Klägerin hatte im Vorbereitungsdienst sehr gute Stations- und Arbeitsgemeinschaftsnoten erzielt und auch in der mündlichen Prüfung überwiegend zweistellige Bewertungen erreicht. Gleichwohl ergab die Gesamtberechnung nur 8,95 Punkte. Nach hessischem Prüfungsrecht kann die Kommission die rechnerisch ermittelte Prüfungsnote zwar um bis zu einen Punkt anheben, wenn der Gesamteindruck den Leistungsstand dadurch besser abbildet. Diese Möglichkeit ist aber kein Automatismus.  »»» 

Podcast für die Zivilrechtsstation

Im Netz findet man auf der Seite ag-zivilrecht.de einen interessanten Podcast. Zielgruppe des Podcasts sind Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare, die sich in der Zivilrechtsstation befinden oder den Podcast zur Wiederholung und Examensvorbereitung nutzen möchten. In den vielen abrufbaren Folgen werden zahlreiche zivilrechtliche Themen ausführlich behandelt.

Der Autor heißt Christian Konert. Er ist Richter am Amtsgericht Aschersleben und nebenamtlicher Arbeitsgemeinschaftsleiter für Rechtsreferendare für die Einführungs-AG und den Ergänzungsvorbereitungsdienst.  »»»