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Das Blog zum Rechtsreferendariat

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REFERENDARIATNEWS
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  Ausgabe 50/2024
Freitag, der 13.12.2024
     

Deutsch-Französische Juristenvereinigung
von

An dieser Stelle möchten wir Euch die Deutsch-Französiche Juristenvereinigung (DFJ) vorstellen. Die DFJ ist bestrebt,  die beruflichen und persönlichen Beziehungen zwischen deutschen und französischen Juristen zu fördern. Dies betrifft natürlich auch die Ausbildung der angehenden Juristen. Wer also eine Station in Frankreich verbringen möchte, findet in der DFJ einen Ansprechpartner für die verschiedensten Bereiche und eine vielseitige Informationsquelle.  »»» 

Kurz vor dem Ziel gescheitert
von

Zwei Prüfer – zwei Meinungen. Diese Erfahrung machte ein Examenskandidat aus Hessen. Der Erstkorrektor bewertete die erste Klausur im öffentlichen Recht mit 4 Punkten, die Zweitkorrektorin hingegen nur mit 3 Punkten, was als nicht bestanden gilt.  Besonders bitter war diese Bewertung für den Prüfling, weil ihm das letztendlich das Bestehen des zweiten Examens kostete. In insgesamt 7 Klausuren erhielt er weniger als 4 Punkte, damit fiel er bereits zum zweiten Mal durch die zweite juristische Staatsprüfung. Eine mögliche Karriere als Volljurist war damit vom Tisch. Ein Gnadenversuch war scheinbar nicht möglich.*  »»» 

Zulassung von Bürgern aus EU-Staaten zum Rechtsreferendariat

Per Email erhielten wir die Anfrage einer Referendarin, deren fränzösischer Freund nun zum deutschen Referendariat zugelassen werden wollte. Zu der Frage, ob und wie das möglich ist, antworteten wir ihr, dass sich ihr Freund anerkennen lassen muss, dass sein französischer Abschluss dem ersten Staatsexamen gleichwertig ist. Anschließend kann er sich dann wie jeder andere auch um einen Referendariatsplatz bewerben.  »»» 

von Verbraucherzentrale Bayern e.V.
Verbraucher beraten, Verbraucher bilden, Verbraucherrechte stärken – dafür stehen wir als anbieterunabhängige Organisation. Bei der Verbraucherzentrale Bayern arbeiten wir motiviert, lösungsorientiert und mit einer großen Portion Leidenschaft in Fragen des privaten Konsums. Darüber hinaus sind wir eine qualifizierte Einrichtung im Sinne des Unterlassungsklagengesetzes (UKlaG).
Abbruch des Examens wegen Erkrankung: Amtsarzt

Es gibt wahrscheinlich nichts Schlimmeres, als kurz vor dem Examen oder sogar während der Klausuren krank zu werden und das Examen abbrechen zu müssen. In einem Artikel sind wir bereits auf das amtsärztliche Attest eingegangen.

Auf der Seite des GPA Hamburg haben wir ein Informationsblatt mit weiteren interessanten Hinweisen zur amtsärztlichen Untersuchung gefunden.  »»» 

Erscheinungstermine von Skripten, Gesetzen und Kommentaren

Wer sich darüber informieren möchte, ob und wann die Neuauflage eines Referendarskripts, eines Kommentars oder einer Ergänzungslieferung für eine Gesetzessammlung angekündigt ist, kann sich darüber auf einer Übersichtsseite im Referendarbuchladen informieren.

Der Referendarbuchladen ist der Buchshop für Rechtsreferendare. Nur dort findest Du die gesamte Referendarliteratur übersichtlich nach Kategorien sortiert! Zudem gibts auf der Seite viele Rezensionen und Literaturempfehlungen für die einzelnen Stationen, um die Suche und Auswahl der „richtigen“ Literatur zu erleichtern. [RefN]

Wahlstation in Sydney – ein Erfahrungsbericht

Wahlstation in Sydney – ein Erfahrungsbericht von Marius Rakers.

Die Wahlstation im Referendariat bietet eine hervorragende Möglichkeit, vor dem Berufseinstieg Auslandserfahrung zu sammeln. Aber gerade nachdem ich den Entschluss gefasst hatte, diese drei Monate im Ausland zu verbringen, stellte sich die Frage nach dem Ort und den organisatorischen Anforderungen. In diesem Beitrag möchte ich euch eine Station in Sydney näherbringen und denen, die sich dafür entscheiden, einige Hilfestellungen geben. Für diesen Zweck beschreibe ich euch meine Station recht detailliert, von der Entschlussfassung bis zur Rückreise.  »»» 

Informationen rund um „Richter auf Probe“
von

Du spielst mit dem Gedanken dich als Richter oder Staatsanwalt zu bewerben? Jetzt stellt sich die Frage, wo der beste Arbeitsplatz für dich wäre. Bleibst du in dem Bundesland, wo du dein Referendariat absolviert hast? Oder gehst du in dein Heimatland zurück? Wo erfüllst du überhaupt die Mindestanforderungen und was wird wo von dir erwartet? Um diese Fragen zu klären, müsstest du dich jetzt durch die Seiten der OLG´s aller Bundesländer klicken, was sehr zeitintensiv wäre.  »»» 

Ich geh mal eben telefonieren…

Wie es einem als Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft ergehen kann, zeigt ein Blogbeitrag von RA Pohlen im „strafblog“. Gegenstand des Verfahrens war der Vorwurf der Hehlerei. Nach den Einlassungen der Angeklagten sowie der Beweisaufnahme war das Vorliegen des notwendigen Vorsatzes zumindest sehr zweifelhaft. Der Richter regte daher eine Einstellung nach § 153a StPO an, der Verteidiger wäre wohl mit einer Einstellung nach § 153 StPO einverstanden gewesen. Also musste die Referendarin während der Verhandlung ins Richterzimmer und telefonieren.  »»» 

Schlecht vorbereitet ins Rechtsreferendariat!?

Der hauptamtliche AG-Leiter beim LG Landshut Andreas Stegbauer ist der Ansicht, dass die Mehrzahl der angehenden Referendare schlecht vorbereitet in den juristischen Vorbereitungsdienst geht. Ihnen fehle eine Vorstellung davon, was sie im Referendariat erwarte. Im Gespräch mit der NJW führt Stegbauer aus, dass im Referendariat der Schwerpunkt im Prozessrecht liege. Viele Referendare haben aber das Zivilprozessrecht im Studium allenfalls in den Grundzügen behandelt. Ein weiteres Problem sieht der AG-Leiter darin, dass viele Referendare die Erwartung hätten, im Vorbereitungsdienst Lücken im materiellen Recht noch schließen zu können.  »»» 

Auslandsaufenthalt in der Zivilrechtsstation

Diejenigen Referendare, die gerne im Rahmen des Referendariats eine gewisse Zeit im Ausland verbringen möchten, planen diesen Aufenthalt in der Regel für die Verwaltungs- oder die Wahlstation ein. Was viele nicht wissen: In den meisten Bundesländern kann man auch Teile der Zivil- und Strafrechtsstation im Ausland verbringen!

Dies gilt zum Beispiel für NRW. Gesetzliche Grundlage dafür ist die Vorschrift des § 35 Juristenausbildungsgesetz.  »»»