Referendare in NRW fangen regelmäßig ein paar Wochen vor dem schriftlichen Examen an zu spekulieren, was in ihrem Durchgang wohl als S2-Klausur dran kommen mag. Denn sicher ist nur, dass als S1-Klausur eine Anklage zu schreiben ist. Die zweite Strafrechtsklausur kann dann eine Revision oder ein Urteil sein – andere Aufgaben wie zum Beispiel der Erlass eines Haftbefehls kommen fast nie.
Die Gerüchte, die dann kursieren, fangen an bei „Es kommt auf keinen Fall ein Urteil, es liefen dieses Jahr bereits zwei“ und enden bei „Revision und Urteil wechseln sich immer ab, und da letzten Monat das lief, kommt bei uns jenes„. Die einzig richtige Antwort auf die Frage ist aber Folgende: Es laufen in NRW deutlich mehr Revisionen als Strafurteile, irgendwelche Gesetzmäßigkeiten gibt es aber nicht, sondern es kann einen so oder so treffen!
Und hier noch die konkreten Angabe, was 2008 in NRW in der S2-Klausur nun tatsächlich lief:
Dezember: Urteil; November: Revision; Oktober: Revision; September: Urteil; August: Revision; Juli: Revision; Juni: Revision; Mai: Revision; April: Revision; März: Urteil; Februar: Revision; Januar: Revision.




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