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Das Blog zum Rechtsreferendariat

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REFERENDARIATNEWS
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  Ausgabe 20/2024
Mittwoch, der 15.05.2024
     

Wer war eigentlich… Dr. Heinrich Schönfelder
von

Jeder Jurist kennt seinen Namen, daher sorgen wir jetzt dafür, dass zumindest jeder RefNews-Leser weiß, wer Dr. Schönfelder war. Geboren wurde er im Jahre 1902 in Nossen (Sachsen). Er studierte Jura in Tübingen und Leipzig und legte dort auch sein erstes Staatsexamen im Jahre 1925 ab. Es folgte kurz darauf die Promotion und das zweite Staatsexamen 1930. Anschließend arbeitete er als Amtgerichtsrat. Aber der perfekte Lebenslauf hatte auch seine Schattenseiten…  »»» 

Ländervergleich zu Ausgaben für Richter und Staatsanwälte
von

Der DAV beschäftigte sich mit der Höhe der Investition der einzelnen Bundesländer in die Justiz. Das erschreckende dabei: kein einziges Bundesland gibt auch nur 5% seines Haushaltsbudgets für die Justiz aus! Gemeint sind hier Sach- und Personalkosten für Richter und Staatsanwälte, wie strafrechtliche Ermittlungen oder Gerichtsverhandlungen. Dabei ist diese Berufsgruppe für den Staat noch verhältnismäßig günstig.

Die vom DAV veröffentlichte Statistik schlüsselt den Anteil am Gesamthaushalt 2016 der einzelnen Länder auf.  »»» 

Trinkversuch
von

Ein ganz besonderes Highlight der Strafstation durften wir direkt zu Beginn der Station schon erleben – den legendären Trinkversuch! Unsere Vorgänger hatten dieses Event organisiert und uns eingeladen, uns anzuschließen. Das ließen wir uns natürlich nicht zweimal sagen!

Am Freitag Nachmittag gegen 17 Uhr fanden sich dann alle Wagemutigen in den Räumen der DEKRA ein.  »»» 

von Rheinische Post Mediengruppe GmbH
Die Rheinische Post Mediengruppe ist ein Medienunternehmen mit Hauptsitz in Düsseldorf, das zahlreiche gedruckte und digitale Medien herausgibt sowie mehrere Lokalrundfunksender betreibt. Falls Sie sich für alle Facetten des Medienrechts interessieren und Erfahrung in allen medialen Bereichen – Print, Online, Hörfunk - sammeln möchten, bieten wir Ihnen im Rahmen der Wahlstation die Möglichkeit das Tagesgeschäft der Rechtsabteilung eines Medienhauses hautnah mit zu erleben. Schwerpunkte sind Medienrecht, Urheberrecht, allgemeines Zivilrecht einschließlich Vertragsgestaltung, das Recht der AGB sowie Datenschutzrecht. Wir bieten Ihnen ein angenehmes und kollegiales Umfeld sowie flexible Arbeitszeiten. Weitere Informationen zum Unternehmen können Sie unserer Homepage entnehmen: https://www.rheinischepostmediengruppe.de/
Referendariat bei einer Botschaft

Die Legal Tribune Online hat in einem lesenswerten Artikel über die Tätigkeit als Referendar in einer Botschaft und insbesondere auch über das zuvor zu durchlaufende Bewerbungsverfahren berichtet. Im Regelfall hat man sowohl in der Verwaltungs- als auch in der Wahlstation die Möglichkeit, sich einer deutschen Botschaft zuweisen zu lassen. Gerade für diejenigen, die eine Karriere im Auswärtigen Amt anstreben eine besonders gute Gelegenheit, den Beruf des Diplomaten im Rahmen des Referendariats kennenzulernen.  »»» 

Legal Project Manager – ein neues Berufsbild
von

Der Legal Project Manger, eine Mischung aus Jurist, Ökonom und Projektmanager, ist ein neues Berufsbild, das aus Zeiten der Globalisierung und Digitalisierung hervorgeht.

In den USA sind Juristen immer mehr als diese angestellt und arbeiten in Großkanzleien oder großen Unternehmen. Zu ihren Aufgaben zählen das Qualitätsmanagement und die Beaufsichtigung der Einhaltung rechtlicher Standards und Vorschriften sowie des zeitlichen und finanziellen Rahmens bei Großprojekten. Somit geht das Wissen über das eines „einfachen“ Juristen hinaus.  »»» 

Viele Fehler in Examensklausuren

Im Rahmen einer mündlichen Anfrage ging es in der Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 18.12.2014 um die Häufigkeit von Fehlern in den Sachverhalten der Klausuren des 2. Examens in Niedersachsen.

Bei der Beantwortung dieser mündlichen Anfrage durch die Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz stellte sich heraus, dass die Klausursachverhalte schon sehr häufig Fehler enthalten!  »»» 

Terminsvertretung durch Rechtsreferendare vor dem AG

In der Rechtsanwaltsstation unterstützt man den ausbildenden Anwalt nicht nur dadurch, dass man die erforderlichen Schriftsätze vorbereitet. Oftmals wird man als Referendar auch zum Amtsgericht geschickt, um dort Gerichtstermine wahrzunehmen. Dass das natürlich erlaubt ist, dürfte jedem klar sein. In welchen Rechtsnormen es aber steht, dass der Referendar als Terminsvertreter auftreten darf, wissen viele möglicherweise nicht spontan.  »»» 

Vorbereitung auf die mündliche Prüfung VOR Erhalt der Ladung
von

Die „heiße Phase“ der Vorbereitung auf die Mündliche beginnt zwar erst mit Erhalt der Ladung. Aber auch vor Erhalt der Ladung kann und sollte man sich bereits auf die mündliche Prüfung vorbereiten. Hilfreich sind hierbei unter anderem das Insider-Dossier zu den Standardfragen sowie unsere anonymisierten Wahlfach-Protokolle.

Die Zeit bis zur mündlichen Prüfung vergeht schneller als man denkt. Auch wenn das Durcharbeiten der Protokolle erst möglich ist, wenn man die Ladung erhalten hat und die Prüfer namentlich kennt, findest Du auf Protokolle-Assessorexamen.de hilfreiche Protokollsammlungen und Bücher, um Dich bereits jetzt auf die mündliche Prüfung vorzubereiten. 

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Prüfungsprotokolle – Die Bezugsquellen
von

Nachdem der schriftliche Teil des Examens abgeschlossen ist, geht die Vorbereitung auf den meist bis dahin vernachlässigten Teil – die mündliche Prüfung – los. In der Wahlstation haben sich die meisten schon eingehend mit Aktenvorträgen beschäftigt, dann kommt endlich der „langersehnte“ Brief vom LJPA, worin die Ergebnisse benannt sind und die Prüfer der mündlichen Prüfung bekannt gegeben werden (so zumindest in NRW).  »»» 

Sind Kosten für die weiße Krawatte als Werbungskosten ansetzbar?
von

Als Referendar hat man chronisch wenig Geld und freut sich auf die Abgabe der Steuererklärung, da man gute Chancen hat, die Lohnsteuer wieder zu bekommen. Sofern die jährlichen Einkünfte abzüglich Pauschbeträgen etc. also unter dem Grundfreibetrag bleiben, gibt´s keine Probleme und die Überweisung vom Finanzamt darf freudig erwartet werden.

Wenn dem nun nicht so ist, zählt jeder Pfennig, der als Werbungskosten angesetzt werden kann.  »»»