Der Weg in die Robe führt in Rheinland-Pfalz über eine klare Qualifikationshürde, die jedoch keine unüberwindbare Mauer ist. Als Faustregel gilt: Im zweiten juristischen Staatsexamen sollten es mindestens 8,00 Punkte sein. Man kann sich aber ausdrücklich bereits dann schon für die Einstellung als Richter in Rheinland-Pfalz bewerben, wenn „das schriftliche Ergebnis im 2. Examen erwarten lässt, dass 8,0 Punkte aller Voraussicht nach erreicht werden“. Aber keine Panik, wenn man knapp darunter liegt: Das Ministerium betont ausdrücklich, dass diese 8 Punkte lediglich eine Orientierungsmarke und kein hartes Ausschlusskriterium sind. Ob man am Ende eingeladen wird, hängt stark von der aktuellen Bewerberlage und den zu besetzenden Stellen ab.
Zusätzlich zu den nackten Zahlen im Examen werden Zusatzqualifikationen extrem gerne gesehen. Dazu gehören beispielsweise eine Promotion, ein Zweitstudium, berufsbezogene Auslandserfahrung oder wenn man schon als Anwalt gearbeitet hat. Auch Tätigkeiten an der Uni als wissenschaftlicher Mitarbeiter zählen positiv in die Waagschale. Doch Jura ist nicht alles: Das Land sucht Persönlichkeiten. Erwartet werden Engagement, Belastbarkeit, Flexibilität und die Fähigkeit, sich fix in neue Rechtsgebiete reinzufuchsen. Besonders wichtig ist die soziale Kompetenz. Man achtet darauf, wie jemand Gespräche führt, ob er Konflikte regeln kann und ob er einen ausgeprägten Gerechtigkeitssinn besitzt. Auch ein Verständnis für gesellschaftliche und wirtschaftliche Zusammenhänge sowie soziales Engagement sind Trumpf. Man sucht also den „ganzheitlichen“ Juristen, der nicht nur das BGB auswendig kennt, sondern auch weiß, wie man mit Menschen umgeht.


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