Wenn du dich bereit fühlst, geht der Papierkram los. Die Bewerbung muss schriftlich an das Ministerium der Justiz gerichtet werden:
Ministerium der Justiz
– Personalabteilung –
Ernst-Ludwig-Straße 3
55116 Mainz
Um das Ganze zu beschleunigen, kannst du deine Unterlagen auch vorab per E-Mail an Ulla.Bissbort@jm.rlp.de schicken, was in der heutigen Zeit ja fast schon Standard ist.
Du musst eine ganze Reihe von Unterlagen einreichen, damit sich das Ministerium ein Bild von dir machen kann. Ganz wichtig: Der Lebenslauf muss in Aufsatzform verfasst sein – also keine tabellarische Liste, sondern ein flüssiger Text, der deine Persönlichkeit widerspiegelt. Folgende Dokumente gehören zwingend in die Mappe:
- Das offizielle Bewerbungsformular (findest du im Downloadbereich des MdJ).
- Kopien deiner Zeugnisse (Abitur, Erste Prüfung, Zweite Prüfung bzw. das schriftliche Ergebnis, falls du noch in der Mündlichen hängst). Eine Beglaubigung ist hierfür erst mal nicht nötig.
- Nachweise über deine Ausbildungsstationen und Arbeitsgemeinschaften im Referendariat.
- Ggf. Belege über sonstige Prüfungen oder Tätigkeiten.
- Eine Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in deine Personalakte (inklusive Angabe, wo diese gerade liegt).
Sobald deine Unterlagen in Mainz eingetrudelt sind, bekommst du zeitnah Bescheid, wie es weitergeht. Der Prozess ist also recht transparent gestaltet, sodass man nicht monatelang im Dunkeln tappt.
Man kann sich bereits mit dem Ergebnis des schriftlichen Teils der Zweiten Juristischen Staatsprüfung schon vor der mündlichen Prüfung bewerben, wenn die Leistungen in den schriftlichen Prüfungen erwarten lassen, dass im Endergebnis der Zweiten Juristischen Staatsprüfung mindestens 8 Punkte erreicht werden.



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