Hast du die Hürde der schriftlichen Bewerbung genommen, folgt die Einladung zum Vorstellungsgespräch. Das Ministerium der Justiz prüft nach Eingang der Unterlagen, ob du in das Anforderungsprofil passt. Wer genau an dem Gespräch teilnimmt, ist in den Quellen nicht bis ins letzte Detail aufgelistet, aber es ist klar, dass die Personalabteilung des Ministeriums die Federführung hat. In der Regel sitzen dort erfahrene Praktiker aus der Justizverwaltung, die prüfen, ob du das Zeug für das Richteramt hast.
Inhaltlich geht es im Gespräch nicht nur darum, dein Fachwissen abzufragen – dafür hast du ja die Examina gemacht. Vielmehr steht deine soziale und persönliche Kompetenz im Fokus. Man will sehen, wie du dich in Stresssituationen verhältst, wie deine Gesprächsführung ist und wie du komplexe Konflikte angehen würdest. Die Fähigkeit zur Konfliktregelung und dein Umgangsstil spielen eine „entscheidende Rolle“. Auch deine Motivation und deine Einstellung zu gesellschaftlichen Werten werden unter die Lupe genommen. Das Verfahren ist darauf ausgelegt, die Besten nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung auszuwählen, ohne Ansehen von Geschlecht, Herkunft oder Weltanschauung (§ 22 LRiG).


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