Wenn dein Herz für das Arbeits-, Sozial-, Verwaltungs- oder Finanzrecht schlägt, sind die Fachgerichtsbarkeiten dein Ziel. Das Coole in Rheinland-Pfalz: Die Bewerbung läuft genauso zentral über das Ministerium der Justiz in Mainz ab wie für die ordentliche Gerichtsbarkeit. Du schickst deine Unterlagen also an dieselbe Adresse: Ministerium der Justiz, Personalabteilung, Ernst-Ludwig-Straße 3, 55116 Mainz. Auch die Notenvoraussetzungen sind identisch – die 8,00 Punkte im zweiten Examen gelten auch hier als Orientierung.
Die Struktur der Fachgerichtsbarkeiten ist im Landesrichtergesetz genau festgelegt. Es gibt Richterräte und Präsidialräte für jeden Zweig (z.B. Arbeitsgerichtsbarkeit, Finanzgerichtsbarkeit) (§ 46, 48 LRiG). Die Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf in Aufsatzform, Zeugnisse, Einverständnis zur Akteneinsicht) sind dieselben wie oben beschrieben. Ein kleiner Unterschied besteht in der späteren Mitwirkung der Gremien: Bei Fachgerichten sind die jeweiligen Fach-Präsidialräte zu beteiligen (§ 52 LRiG). Auch die Ausbildung in der Probezeit folgt dem allgemeinen Assessorenkonzept, wobei die Fortbildungsmodule natürlich auf die spezifischen Rechtsgebiete zugeschnitten sind. Du hast also die volle Auswahl aus allen Gerichtszweigen, ohne dass du dich durch fünf verschiedene Bewerbungssysteme kämpfen musst.



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