Um in den höheren Justizdienst aufgenommen zu werden, musst du schon ein bisschen was auf dem Kasten haben. Die „magische Grenze“ liegt in Baden-Württemberg in der Regel bei mindestens 8,0 Punkten in beiden juristischen Staatsprüfungen. Wer knapp darunter liegt, hat aber trotzdem eine Chance: Eine Einstellung ist im Einzelfall möglich, wenn man in der zweiten Staatsprüfung mindestens 7,5 Punkte erzielt hat und durch besondere Leistungen überzeugen kann.
Aber Noten sind nicht alles! Gesucht werden „ausgewogene und gefestigte Persönlichkeiten“, die entscheidungsstark und belastbar sind. Man braucht ein hohes Maß an sozialer Kompetenz, also Einfühlungsvermögen, Kommunikationsfähigkeit und Verhandlungsgeschick. Rechtlich gesehen musst du die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten. Auch die Altersgrenzen nach der Landeshaushaltsordnung müssen beachtet werden. Man schaut sich also das Gesamtpaket an: Fachwissen gepaart mit Unabhängigkeit und der Fähigkeit, auch in hitzigen Situationen einen kühlen Kopf zu bewahren. Das „Basisprofil“ für das Eingangsamt umfasst daher neben der Fachkompetenz auch Aspekte der Führungskompetenz, etwa die Bereitschaft, Servicepersonal anzuleiten.


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