Die Ausbildung im höheren Justizdienst startet mit der Probezeit, die im Regelfall vier Jahre dauert. In dieser Zeit bist du „Richter auf Probe“. In der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist das Ganze sehr abwechslungsreich gestaltet: Man verbringt meist zwei Jahre bei einer Staatsanwaltschaft und zwei Jahre bei einem Gericht (Amts- oder Landgericht). Das Ziel ist es, ein breites Erfahrungswissen zu sammeln und herauszufinden, wo die eigenen Stärken liegen. Ein Laufbahnwechsel zwischen Staatsanwaltschaft und Gericht ist dabei nicht nur vorgesehen, sondern wird ausdrücklich gefördert und ist auch später im Berufsleben jederzeit möglich.
Während der Probezeit wirst du nicht allein gelassen: Erfahrene Kollegen stehen dir als Mentoren oder Tutoren zur Seite. Zudem gibt es ein straffes Beurteilungssystem: Du wirst nach 6, 12 und 18 Monaten und danach jährlich beurteilt, um deine Entwicklung genau zu verfolgen. Auch die Fortbildung kommt nicht zu kurz. Es gibt spezielle Einführungstagungen zur richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Praxis in der Justizakademie Schwetzingen, die mehrere Tage dauern und Themen wie Verhandlungsleitung oder Aussagepsychologie behandeln. Nach erfolgreichem Abschluss der Probezeit erfolgt die Ernennung zum Richter auf Lebenszeit. Wer dann noch weiter hinauswill, muss meist eine sogenannte Erprobungsabordnung an ein Obergericht absolvieren, um sich für Beförderungsämter zu qualifizieren.



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