In Baden-Württemberg gibt es keine starren Termine für die Einstellung – das Ministerium stellt fortlaufend ein, je nachdem, wo gerade Bedarf ist. Nachdem du deine Unterlagen eingereicht hast, werden diese intensiv geprüft. Wenn deine Noten und Profile passen, wirst du zu einem persönlichen Gespräch eingeladen. An diesem Gespräch nehmen in der Regel die Personalreferenten des Justizministeriums teil, die sich ein Bild von deiner persönlichen und fachlichen Eignung machen wollen. Für Menschen mit Behinderung steht zudem der Schwerbehindertenvertreter für eine vertrauliche Beratung bereit.
Inhaltlich geht es im Gespräch nicht nur darum, dein rechtliches Wissen abzuprüfen – das hast du mit den Examen ja schon bewiesen. Vielmehr wird geschaut, ob du das Anforderungsprofil erfüllst. Es geht um deine soziale Kompetenz, deine Belastbarkeit und deine Fähigkeit, Aufgaben objektiv und unabhängig zu lösen. Man spricht über deine bisherigen Stationen, deine Neigungen und auch darüber, wo du regional eingesetzt werden möchtest. Das Ministerium versucht, soziale Belange wie Kinder oder Partner bei der Zuweisung zu berücksichtigen. Wenn alles glattläuft, bekommst du eine Zusage und wirst zum Richter auf Probe ernannt, was den Startschuss für deine Karriere im höheren Justizdienst markiert.


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