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  Ausgabe 17/2024
Donnerstag, der 25.04.2024
     

 / Hessen / Zivilrechtsstation

Das erste Geld ist da!

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Man hat uns doch ganz schön warten lassen und wir fragten uns alle schon, wie lange es noch dauert und wie viel es denn überhaupt sein wird… In § 8 S.2 RefUBeihVO für Hessen heißt es, die Unterhaltsbeihilfe wird am ersten Tag eines jeden Monats für den laufenden Monat gezahlt. Als wir damals bescheid bekamen, dass wir in den juristischen Vorbereitungsdienst aufgenommen werden, enthielt der Brief schon die Angabe aller beizubringenden Unterlagen.

Lohnsteuerkarte, Sozialversicherungsausweis, Krankenkassen-Mitgliedsbescheinigung und Kontoverbindung sollten wir möglichst umgehend einreichen, damit die Bezügestelle schnellstmöglich die Auszahlungen für alle Neureferendare organisieren kann.

So gut wie jeder war dieser Aufforderung nachgekommen, nur ganz wenige Leute hatten die Unterlagen erst zum Tag des Dienstantritts dabei. Und während wir tagtäglich zum Einführungslehrgang kamen und über Hausaufgaben brüteten, wurden bei manchen Kollegen die Kühlschränke stets leerer, die doppelten Mietzahlungen – weil manche erst 10 Tage vor Dienstbeginn von ihrem Glück wussten – machten sich bemerkbar, ebenso der Umstand, dass die Zeit des Semestertickets vorbei ist und teure Nahverkehrstickets erstanden werden mussten.

Die Pausen wurden mehr und mehr dominiert von der Fragen:  „Wann können wir denn wohl mit unserem ersten Geld rechnen?“ und „Wie viel bleibt von 942 € brutto denn eigentlich übrig?“. Rechtsreferendare, die zu einem früheren Termin gestartet waren, machten uns wenig Hoffnung, denn sie meinten, der Geldeingang könne oft erst gegen Ende des Monats verbucht werden…

Aber das Warten hat jetzt endlich ein Ende – pünktlich zum 15.11. ist ausweislich des Kontoauszugs das erste „Gehalt“ eingegangen! Von den 942 € brutto bleiben 825 Euro netto übrig!

Jetzt kann der Kühlschrank also guten Gewissens wieder gefüllt werden. Ob es allerdings reicht, um die ganze empfohlene „Pflichtliteratur“ für die Zivilrechtsstation zu erwerben, wird sich zeigen… zum Glück gibt es ja noch Bibliotheken! 😉

Der Artikel wurde am 21. November 2012 von veröffentlicht. Melli war Referendarin in Hessen.