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Das Blog zum Rechtsreferendariat

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REFERENDARIATNEWS
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  Ausgabe 29/2025
Mittwoch, der 16.07.2025
     

Kostenlose Aktenvorträge zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung

Für die mündliche Prüfung muss man sich insbesondere auf den Aktenvortrag vorbereiten. Denn die mündliche Prüfung beginnt gerade mit diesem, und die Prüfer bekommen durch den Aktenvortrag den ersten Eindruck vom Kandidaten, der nicht selten bereits die Weichen für eine gute oder weniger erfolgreiche Prüfung stellt.

Manche Prüfungsämter veröffentlichen Original-Aktenvorträge zum Üben. Links zu diesen findest Du auf protokolle-assessorexamen.de – nach Rechtsgebieten sortiert und mit Schlagworten versehen.  »»» 

Kintz – Öffentliches Recht im Assessorexamen

Das Buch „Öffentliches Recht im Assessorexamen“ von Roland Kintz ist in der JuS-Schriftenreihe erschienen. Das Buch ist im Refendarbuchladen erhältlich.

Der Autor ist Richter am Verwaltungsgericht in Neustadt an der Weinstraße. Seine Nähe zur juristischen Ausbildung hat er als nebenamtlicher Arbeitsgemeinschaftsleiter für Rechtsreferendare sowie als Lehrbeauftragter an der renommierten Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer erlernt.

In seinem Werk behandelt er umfassend das für das Assesorexamen erforderliche Prüfungswissen im Öffentlichen Recht.  »»» 

Kosten des Notenverbesserungsversuchs

Nicht selten verläuft der erste Versuch des Examens zwar erfolgreich, die erreichte Punktzahl ist aber nicht so, wie man sie sich vorgestellt hatte. Dann besteht die Möglichkeit, einen Verbesserungsversuch zu machen.

Das Gute vorweg: Inzwischen wurde in allen Bundesländern die Möglichkeit eines Verbesserungsversuchs geschaffen! Allerdings ist ein solcher 2. Versuch mit erheblichen Kosten verbunden. In den Ländern Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein wurden diese nun um gut 100€ erhöht. Statt der vorherigen 800€ sind jetzt 917€ fällig! Am teuersten ist es derzeit in NRW, wo man knappe 1.000 € bezahlen muss für den Notenverbesserungsversuch.

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von Fieldfisher
Du bist eine aufgeschlossene Persönlichkeit, die ihr Können in unserer Gemeinschaft einbringen und entfalten will? Du suchst einen Arbeitgeber, der Dich dabei unterstützt, neben Deiner fachlichen Expertise auch Deine individuellen Stärken weiterzuentwickeln? Als “law firm built around people” legen wir seit jeher großen Wert auf den Menschen hinter dem Beruf. Ob als Anwält:in oder in unseren Business Services: Es sind der Austausch von Expertenwissen und innovativen Ideen sowie die Verknüpfung unserer individuellen Talente, die es uns ermöglichen, hervorragende Arbeit für unsere Mandant:innen zu leisten. Wir freuen uns auf Deine Bewerbung!
Der ehemals beschwerliche Weg zum Volljuristen in Polen
von

Ein Blick über den Tellerrand hat noch nie geschadet, daher behandelt dieser Artikel die Juristenausbildung in unserem Nachbarland Polen. Da ja die Juristenausbildung in Deutschland, insbesondere das Referendariat, ständig in der Kritik ist, können wir hier vielleicht etwas lernen…

In Polen schließt man das Jurastudium mit einer Magisterarbeit ab. Anschließend folgt das Referendariat, welches dort „Aplikacja“ genannt wird.  »»» 

Revision oder Urteil im 2. Examen?

Die Gretchenfrage im 2. Examen: Soll man sich im Strafrecht auf eine Revisionsklausur vorbereiten oder muss man mit einer Urteilsklausur als S2-Klausur rechnen? Diese Frage stellt sich insbesondere für alle Referendare in NRW.

Wir haben wieder einmal geschaut, in welchen Monaten im vergangenen Jahr eine Revision bzw. ein Strafurteil liefen. Unsere bisherige Übersicht haben wir um diese Daten angepasst. So ist ein Vergleich der vergangenen fünf Jahre möglich.  »»» 

Dinter/Jakob – Die Staatsanwaltsklausur: Prüfungswissen für das Assessorexamen

Die Vorbereitung auf die Prüfungen im Assessorexamen sollte möglichst früh beginnen. Schon zu Beginn des Referendariats empfiehlt es sich, über die Anforderungen Bescheid zu wissen und sich den Stoff anzueignen. Das hier vorgestellte Buch soll typisches Klausurwissen behandeln. Grundlage ist die von den Autoren vorgenommene Auswertung bereits gelaufener Examensklausuren im Strafrecht.

Geeignet ist das Buch für Referendare in allen Bundesländern, da auf regionale Besonderheiten Rücksicht genommen wurde. So wird beispielsweise in der Einführung bereits zwischen dem süddeutschen Klausurtyp und dem Nord- und Mitteldeutschen Klausurtyp unterschieden.  »»» 

Gute Stationszeugnisse ersetzen nicht das 2. Examen!

Immer wieder diskutiert wird im Netz die Bedeutung guter AG- und Stationszeugnisse. Dabei darf man zwar den Wert dieser Zeugnisse nicht überschätzen. Denn es hängt oftmals vom jeweiligen AG-Leiter / Ausbilder ab, wie gut das Zeugnis letztlich ausfällt. Dennoch haben diese Zeugnisse sicherlich ihre Bedeutung, wenn man sich später auf den ersten Job bewirbt. Der BGH musste aber tatsächlich dazu Stellung nehmen, ob gute Stationszeugnisse ausreichen, um eine Anwaltszulassung zu bekommen, wenn man endgültig durch das zweite Staatsexamen gefallen ist!  »»» 

Zu viele Kompetenzen für Rechtsreferendar in der Kanzlei

Den Rechtsreferendar intensiv in die Kanzleiarbeit während der Anwaltsstation mit einzubinden, ist vom Anwalt sehr löblich. Denn oftmals beschränkt sich das Tätigwerden des Referendars auf das Mitnehmen, Bearbeiten und Zurückgeben von einzelnen Akten. Dass man es aber auch übertreiben kann mit der Einbindung des Referendars zeigt der Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 11.02.2017.

Sachverhalt

Ein in erster Instanz ergangenes Urteil wurde in der Kanzlei gegen Empfangsbekenntnis am 23.08.2016 zugestellt. Unterschrieben hatte dieses Empfangsbekenntnis der Rechtsreferendar, der zu dieser Zeit seine Anwaltsstation in der Kanzlei ableistet. Um das Urteil anzufechten, stellte der Kläger einen Antrag auf Zulassung der Berufung. Der innerhalb dieser Frist mit Schriftsatz vom 13. September 2016 übersandte Berufungszulassungsantrag war zwar laut Angaben des Anwalts des Klägers von ihm – dem Anwalt – entworfen worden; unterschrieben wurde dieser Schriftsatz aber wiederum vom Rechtsreferendar. Ein weiterer Schriftsatz vom 26. September 2016, der vom Verfahrensbevollmächtigten des Klägers unterzeichnet wurde und einen weiteren Antrag auf Zulassung der Berufung enthielt, ging am 28. September 2016 und damit – zudem entgegen § 124 a Abs. 4 Satz 2 VwGO beim Oberverwaltungsgericht – erst nach Fristablauf ein.  »»» 

Bekanntgabe der Klausurergebnisse

Schon ein paar Wochen nach dem schriftlichen Examen beginnt das Warten auf die Bekanntgabe der Klausurergebnisse und das Bangen, ob man zumindest die erste Hürde genommen hat und zur mündlichen Prüfung geladen wird.

Die Art und Weise, wann und wie man dann vom Prüfungsamt über seine Klausurergebnisse informiert wird, ist aber – wie schon das gesamte Referendariat und das Examen – von Bundesland zu Bundesland sehr verschieden.  »»» 

Unterhaltsbeihilfe ist Bezugsgröße für späteres Arbeitslosengeld

Ein ehemaliger Referendar aus Sachsen-Anhalt forderte, dass bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes nicht die geringe Unterhaltsbeihilfe zugrunde gelegt wird, sondern das erzielbare Einkommen als Richter. Das Arbeitsamt berechnete das Arbeitslosengeld aber nach der im letzten Jahr der Ausbildung bezogenen Unterhaltsbeihilfe i.H.v. 900 €/Monat brutto. Die hiergegen gerichtete Klage des Referendars wies das LSG Halle allerdings ab.  »»»