Viele Rechtsanwaltskammern, so zum Beispiel die RAK Koblenz, stellen auf ihren Seiten Dokumente zur Verfügung, welche die empfohlenen Mindesttätigkeiten der Referendare während der Anwaltsstation auflisten. in diesem Katalog finden sich neben Besprechungen mit Mandanten das Verfassen von Schriftsätzen und die Teilnahme an Gerichtsterminen. Die Kammern empfehlen aber außerdem (zwar fakultativ, aber immerhin) Tätigkeiten auf dem Gebiet der Büropraxis und Büroorganisation. »»»
Ende Mai 2017 wurde eine azur-Associate-Umfrage veröffentlicht, in der sich herausstellte, dass junge Juristen außerhalb von großen Anwaltsmetropolen glücklicher sind. Beleuchtet wurden verschiedene Gesichtspunkte wie die Work-Life-Balance, Aufstiegschancen, Zufriedenheit mit den eigenen Arbeitgebern, Gehalt und durchschnittliche Wochenstunden.
In der Metropole wird durchschnittlich 54,50 Stunden in der Woche mit einem durchschnittlichen Stundenlohn von 41,65 Euro gearbeitet. In der Regionalkanzlei sind es im Durchschnitt 51,00 Wochenstunden bei einem Durchschnittsstundenlohn von 32,93 Euro (Quelle: azur-Associateumfrage 2016). »»»
Auf eine höchst interessante Seite soll an dieser Stelle hingewiesen werden: Unter http://www.watchthecourt.org/ veröffentlicht und kommentiert Prof. Dr. Martin Schwab von der Freien Universität Berlin krass rechtswidrige Urteile der deutschen Gerichtsbarkeit.
Die Seite soll eine Sammelstelle sein für strittige und fragwürdige Urteile. »»»

Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung befragt jährlich 20.000 Deutsche zu ihren Lebensumständen. Ein Bereich stellt die Zufriedenheit im Berufsleben dar.
Die glücklichste Berufsgruppe ist tatsächlich die der Rechtsanwälte! In einer Skala von 1 (unzufrieden) bis 10 (sehr zufrieden) ergab sich bei den Rechtsanwälten eine Spitzenposition von 7,83 Punkten, gefolgt von Hochschullehrern und Forschern mit 7,65 Punkten. Auch Unternehmensberater (7,63), Lehrer (7,58) und Geschäftsführer/Vorstände (7,55) sind ziemlich zufrieden. Nicht so glücklich sind hingegen Maurer (6,65), Security (6,64) und Bergleute(6,58). »»»
Ein Buch begleitet uns vom kleinen BGB-Schein (so hieß das damals noch bei mir 🙂 ) im 2. Semester bis zur Z IV Klausur im 2. Staatsexamen: Der Beck´sche Kurzkommentar zum BGB – der „Palandt“ (wie der Name Kurzkommentar hierzu passen soll, frage ich mich bis heute, liegt wohl an den Abkürzungen…).
Wie auch immer, unser BGB-Kommentar namens Palandt ist 2008 Jahr ganze 70 Jahre alt geworden und genau so viele Auflagen gibt es mittlerweile auch. »»»

Wir laden Sie herzlich ein! Gewinnen Sie einen Einblick in die Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek und bereiten Sie sich intensiv auf den Prüfungsstoff im 2. Staatsexamen vor. Der Hemmer-Repetitor RA Dr. Heinfried Hahn behandelt alle wesentlichen Schwerpunkte, die in den letzten Jahren im 2. Staatsexamen geprüft wurden. Flankiert wird der Kurs durch aktuelle Rechtsprechung und Sie erhalten ausführliches Material nebst Übersichten und Prüfungsschemata.
Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat am 03.11.2021 ein Änderungsgesetz zum Juristenausbildungsgesetz des Landes beschlossen. Die Änderungen betreffen wichtige Regelungen zum Ablauf des Studiums, des Vorbereitungsdienstes sowie der beiden Staatsprüfungen. Viele Änderungen betreffen Jurastudenten – so zB die Abschaffung des Abschichtens, die Abschaffung des Vortrags im ersten Staatsexamen sowie die Reduzierung der Kosten für den Notenverbesserungsversuch. In diesem Beitrag möchten wir aber ausschließlich auf die Änderungen eingehen, die den juristischen Vorbereitungsdienst sowie das 2. Staatsexamen betreffen. »»»
Was in vielen anderen Bundesländern schon immer zulässig war, wird ab der im September 2021 startenden Prüfungskampagne auch in Berlin und Brandenburg zulässig sein: In den schriftlichen Prüfungen werden als Hilfsmittel nicht nur die jeweiligen Fachkommentare (also für das Zivilrecht: Palandt und Thomas/Putzo, für das Öffentliche Recht: Kopp/Schenke und Kopp/Ramsauer und für das Strafrecht: Fischer und Meyer-Goßner/Schmitt), sondern für alle Klausuren sämtliche genannten Kommentare zugelassen sein. Das hat das Kammergericht auf seiner Seite bekanntgegeben.
Diesen Monat nimmt das GJPA übrigens nicht am Ringtausch statt, sondern schreibt die Klausuren erst ab dem 17.09.2021. Grund hierfür ist, dass Anfang September keine Räume zur Verfügung standen, die den notwendigen Abstand der Referendare untereinander gewährleistet hätten.
Es ist schon eine sehr interessante Entwicklung: Nachdem vor knapp 20 Jahren alle Bundesländer nach und nach die Verbeamtung der Rechtsreferendare abgeschafft hatten, kehrt sich der Trend nunmehr um. Nach Hessen und Mecklenburg-Vorpommern ermöglicht nun auch Sachsen es wieder, dass Rechtsreferendare in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf übernommen werden. Die Besonderheit: Anders als in Hessen und MV haben Referendare in Sachsen eine Wahlmöglichkeit, ob sie sich verbeamten lassen oder ob sie in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis zum Land stehen möchten. »»»
Für zukünftige Rechtsreferendare in Bayern gibt es durch zahlreiche Änderungen der Ausbildungs- und Prüfungsordnung (JAPO) neue Regelungen, die insbesondere das zweite Staatsexamen betreffen. Vorab: Von diesen Änderungen betroffen sind die Referendare, die ab dem Klausurdurchgang 2022/1 ihre Klausuren schreiben (Zeitraum vom 13.06.2022 – 24.06.2022).
Änderungen im Pflichtstoff-Katalog:
Der Pflichtprüfungsstoff der Zweiten Juristischen Staatsprüfung wird entsprechend der Empfehlungen des Fachausschusses der Justizministerkonferenz zur Koordinierung der Juristenausbildung etwas reduziert (vgl. § 58 Abs. 2 JAPO). Ziele dieser Änderung sind die „Steigerung der länderübergreifenden Vergleichbarkeit“ sowie die Entlastung der Rechtsreferendare. Betroffen von dieser Änderungen sind auch die Berufsfelder, die von den Referendaren gewählt werden müssen und die im Rahmen der mündlichen Prüfung geprüft werden. »»»