Mehrere neue Koalitionsverträge zeigen, dass die juristische Ausbildung in den Ländern nicht mehr nur als Hochschulthema behandelt wird. Wie www.beck-aktuell.de berichtet, reichen die Vorhaben von einem leichter zugänglichen Teilzeitreferendariat über höhere Unterhaltsbeihilfen bis zu Reformen bei Prüfungsstoff, Digitalisierung und Zusammensetzung der Prüfungskommissionen. Für angehende Referendarinnen und Referendare ist das relevant, weil politische Programmsätze später über Stationsorte, Prüfungsformate und finanzielle Rahmenbedingungen entscheiden können.
Baden-Württemberg stellt vor allem Praxisnähe, Digitalisierung und eine mögliche Verschlankung der Prüfungsinhalte in den Mittelpunkt. Für den Vorbereitungsdienst werden eine weitere Professionalisierung, ein besser zugängliches Teilzeitmodell und eine höhere Unterhaltsbeihilfe angekündigt. Auch die Besetzung von Prüfungskommissionen soll gleichstellungspolitisch stärker in den Blick kommen. Konkrete Umsetzungsschritte bleiben allerdings noch offen, sodass Referendarinnen und Referendare zunächst vor allem ein Reformsignal sehen. »»»





Zweifellos hat man gerade in der Strafrechtsstation eine große Verantwortung, wenn man als Sitzungsvertreter erstmals allein im Gerichtssaal auftritt. Intensiv diskutiert wird die Frage, inwieweit man von dem im Vorfeld mit dem Staatsanwalt besprochenen Strafmaß abweichen darf, wenn sich die Situation in der mündlichen Verhandlung anders darstellt als erwartet. Darf man zum Beispiel dennoch auf Freispruch plädieren? Und was sind mögliche Konsequenzen einer Überschreitung der Kompetenzen? 
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Das OVG Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 03.02.2012 (Az.: 10 A 11083/11.OVG) entschieden, dass eine gewisse Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer Täuschungshandlung nicht ausreicht, um die Aufhebung der Bewertung der mündlichen Prüfung und die Wiederholung der Prüfung anzuordnen. Geklagt hatte eine Rechtsreferendarin, deren Prüfungsleistung in der mündlichen Prüfung zum 2. Staatsexamen das Landesprüfungsamt vollständig aufgehoben hatte. 

Ein älterer Erfahrungsbericht
Das Rechtsreferendariat endet, das zweite Staatsexamen ist geschrieben oder bestanden, und plötzlich taucht ein Begriff auf, mit dem viele bis dahin kaum Berührung hatten: Nachversicherung.

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