Im Vergleich zur Ersten Juristischen Prüfung (9.255 erfolgreiche Kandidat:innen 2024) bleibt die Zahl der Absolvent:innen der zweiten Ausbildungsstufe fast konstant — der juristische Vorbereitungsdienst verliert also kaum Nachwuchs auf dem Weg zur Befähigung zum Richteramt.
Zwischen 76 und 94 Prozent: das Länder-Gefälle
Die Chance, das Zweite Staatsexamen zu bestehen, hängt spürbar davon ab, in welchem Bundesland man geprüft wird. Zwischen dem besten und dem schwächsten Ergebnis liegen fast 17 Prozentpunkte.
Thüringen (93,5 %), Berlin (93,4 %), Hessen (93,2 %) und Baden-Württemberg (93,1 %) führen das Feld an. Am unteren Ende steht Schleswig-Holstein mit nur 76,6 Prozent bestandenen Prüfungen, gefolgt von Sachsen-Anhalt (81,7 %) und Bayern (83,2 %) — letzteres trotz mit 1.615 Prüflingen der zweitgrößten Kohorte im Bundesgebiet.
Bemerkenswert: Auch mitgliederstarke Länder wie Nordrhein-Westfalen (2.251 Prüflinge, 84,4 %) liegen unter dem Bundesschnitt, während kleinere Länder wie Brandenburg (155 Prüflinge, 91,0 %) überdurchschnittlich abschneiden. Ein einfacher Zusammenhang zwischen Kohortengröße und Erfolgsquote lässt sich aus den Zahlen nicht ablesen.
Welche Note gibt es am Ende?
Das deutsche Notensystem in der Juristenausbildung ist berüchtigt für seine Strenge: Nur eine verschwindend geringe Zahl an Prüflingen erreicht die Spitzennoten.
| Note | Anzahl | Anteil |
|---|---|---|
| sehr gut | 4 | 0,0 % |
| gut | 237 | 2,6 % |
| vollbefriedigend | 1.769 | 19,1 % |
| befriedigend | 3.811 | 41,2 % |
| ausreichend | 2.263 | 24,5 % |
| nicht bestanden | 1.158 | 12,5 % |
Von 9.242 Prüflingen erreichten bundesweit gerade einmal vier die Note „sehr gut“. Fast zwei Drittel aller bestandenen Prüfungen (60,3 %) enden mit „befriedigend“ oder „ausreichend“ — den beiden häufigsten Ergebnissen.
Ein kleiner, aber messbarer Unterschied
Frauen stellen mit 57,2 Prozent die Mehrheit der Prüflinge — bestehen die Prüfung aber etwas seltener als ihre männlichen Kollegen.
3.511 von 3.957 männlichen Prüflingen bestanden das Examen — eine Quote von 88,7 Prozent. Bei den Frauen waren es 4.573 von 5.285, also 86,5 Prozent. Der Abstand von rund zwei Prozentpunkten ist über die Jahre hinweg ein wiederkehrendes Muster in der amtlichen Statistik und spiegelt sich auch in der Zusammensetzung der Durchfaller:innen: 712 der 1.158 nicht bestandenen Prüfungen (61,5 %) entfielen auf Frauen — ein höherer Anteil, als es ihrem Anteil an allen Prüflingen entspräche.
Der zweite Versuch
Wer beim ersten Mal durchfällt, kann die Prüfung wiederholen — mit spürbar besseren Aussichten als beim regulären Antritt.
Rund jede zehnte Prüfung im Jahr 2024 war ein Wiederholungsversuch. Von den 955 Wiederholer:innen bestanden 684 die Prüfung im zweiten (oder weiteren) Anlauf — eine Erfolgsquote von 71,6 Prozent, die zwar unter dem Bundesschnitt der Erstprüfungen liegt, aber zeigt, dass ein erster Misserfolg keineswegs das Ende des juristischen Werdegangs bedeuten muss.







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