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  Ausgabe 30/2026
Dienstag, der 21.07.2026
     

 / Staatsexamen

Wer besteht das Zweite Staatsexamen — und wo?

von
Die Statistiken für das 2024 wurden veröffentlicht – wir werfen einen Blick drauf! Von den 9.242 Kandidatinnen und Kandidaten, die 2024 zur Zweiten Juristischen Staatsprüfung antraten, war mehr als die Hälfte weiblich. Am Ende bestanden 1.158 Prüflinge nicht — das entspricht einer bundesweiten Durchfallquote von 12,5 Prozent.

9.242
Geprüfte Kandidat:innen insgesamt
57,2 %
Frauenanteil unter den Prüflingen
8.084
Bestandene Prüfungen
1.158
Nicht bestandene Prüfungen

Im Vergleich zur Ersten Juristischen Prüfung (9.255 erfolgreiche Kandidat:innen 2024) bleibt die Zahl der Absolvent:innen der zweiten Ausbildungsstufe fast konstant — der juristische Vorbereitungsdienst verliert also kaum Nachwuchs auf dem Weg zur Befähigung zum Richteramt.

Zwischen 76 und 94 Prozent: das Länder-Gefälle

Die Chance, das Zweite Staatsexamen zu bestehen, hängt spürbar davon ab, in welchem Bundesland man geprüft wird. Zwischen dem besten und dem schwächsten Ergebnis liegen fast 17 Prozentpunkte.

70% 75% 80% 85% 90% 95% 100% Thüringen 93.5% Berlin 93.4% Hessen 93.2% Baden-Württemberg 93.1% Brandenburg 91.0% Niedersachsen 90.2% Sachsen 90.2% Mecklenburg-Vorpommern 90.1% Hamburg 89.9% Bremen 85.7% Rheinland-Pfalz 84.8% Saarland 84.5% Nordrhein-Westfalen 84.4% Bayern 83.2% Sachsen-Anhalt 81.7% Schleswig-Holstein 76.6%

Bestehensquote in % der geprüften Kandidat:innen je Land, 2024. Gestrichelte Linie = Bundesdurchschnitt (87,5 %).

Thüringen (93,5 %), Berlin (93,4 %), Hessen (93,2 %) und Baden-Württemberg (93,1 %) führen das Feld an. Am unteren Ende steht Schleswig-Holstein mit nur 76,6 Prozent bestandenen Prüfungen, gefolgt von Sachsen-Anhalt (81,7 %) und Bayern (83,2 %) — letzteres trotz mit 1.615 Prüflingen der zweitgrößten Kohorte im Bundesgebiet.

Bemerkenswert: Auch mitgliederstarke Länder wie Nordrhein-Westfalen (2.251 Prüflinge, 84,4 %) liegen unter dem Bundesschnitt, während kleinere Länder wie Brandenburg (155 Prüflinge, 91,0 %) überdurchschnittlich abschneiden. Ein einfacher Zusammenhang zwischen Kohortengröße und Erfolgsquote lässt sich aus den Zahlen nicht ablesen.

Welche Note gibt es am Ende?

Das deutsche Notensystem in der Juristenausbildung ist berüchtigt für seine Strenge: Nur eine verschwindend geringe Zahl an Prüflingen erreicht die Spitzennoten.

0% 10% 20% 30% 40% 0.0% sehr gut 2.6% gut 19.1% vollbefr. 41.2% befriedigend 24.5% ausreichend 12.5% nicht best.

Anteil an allen 9.242 geprüften Kandidat:innen, in %.

Note Anzahl Anteil
sehr gut 4 0,0 %
gut 237 2,6 %
vollbefriedigend 1.769 19,1 %
befriedigend 3.811 41,2 %
ausreichend 2.263 24,5 %
nicht bestanden 1.158 12,5 %

Von 9.242 Prüflingen erreichten bundesweit gerade einmal vier die Note „sehr gut“. Fast zwei Drittel aller bestandenen Prüfungen (60,3 %) enden mit „befriedigend“ oder „ausreichend“ — den beiden häufigsten Ergebnissen.

Ein kleiner, aber messbarer Unterschied

Frauen stellen mit 57,2 Prozent die Mehrheit der Prüflinge — bestehen die Prüfung aber etwas seltener als ihre männlichen Kollegen.

80% 84% 88% 92% Männer 88.7% Frauen 86.5%

Bestehensquote nach Geschlecht, in % der jeweils Geprüften.

3.511 von 3.957 männlichen Prüflingen bestanden das Examen — eine Quote von 88,7 Prozent. Bei den Frauen waren es 4.573 von 5.285, also 86,5 Prozent. Der Abstand von rund zwei Prozentpunkten ist über die Jahre hinweg ein wiederkehrendes Muster in der amtlichen Statistik und spiegelt sich auch in der Zusammensetzung der Durchfaller:innen: 712 der 1.158 nicht bestandenen Prüfungen (61,5 %) entfielen auf Frauen — ein höherer Anteil, als es ihrem Anteil an allen Prüflingen entspräche.

Der zweite Versuch

Wer beim ersten Mal durchfällt, kann die Prüfung wiederholen — mit spürbar besseren Aussichten als beim regulären Antritt.

955
Kandidat:innen traten 2024 zur Wiederholungsprüfung an
271
davon erneut nicht bestanden
71,6 %
Erfolgsquote der Wiederholer:innen
≈ 10 %
Anteil der Wiederholer:innen an allen Prüflingen

Rund jede zehnte Prüfung im Jahr 2024 war ein Wiederholungsversuch. Von den 955 Wiederholer:innen bestanden 684 die Prüfung im zweiten (oder weiteren) Anlauf — eine Erfolgsquote von 71,6 Prozent, die zwar unter dem Bundesschnitt der Erstprüfungen liegt, aber zeigt, dass ein erster Misserfolg keineswegs das Ende des juristischen Werdegangs bedeuten muss.

Der Artikel wurde am 16. Juli 2026 von veröffentlicht. Marcus war Referendar am LG Dortmund in Nordrhein-Westfalen.