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  • RefNews - Der Blog von und für Rechtsreferendare


REFERENDARIATNEWS

REFNEWS
  Ausgabe 43/2026
Samstag, der 24.10.2026
     

Richterassistenz – Neue Möglichkeiten für Rechtsreferendare in Niedersachsen

richterassistenzDas Land Niedersachsen steigert weiter die Attraktivität des juristischen Vorbereitungsdienstes und bietet ab Herbst 2020 Referendaren die Möglichkeit, vertiefte Einblicke in die Arbeit bei Gericht zu erlangen. Geplant ist es, an allen drei Oberlandesgerichten Stellen für Richterassistenten einzurichten.

Bewerbungen sind ab August 2020 möglich. Die Tätigkeit der Richterassistentinnen und Richterassistenten beginnt dann mit dem Anfang der 3. Pflichtstation (9. Monat der Ausbildung, erstmals November 2020) und endet spätestens mit Ablauf der 4. Pflichtstation (20. Monat der Ausbildung). Man erhält einen auf maximal ein Jahr befristeten Arbeitsvertrag und eine Vergütung nach der Entgeltgruppe E13, was ca. 400 € netto bedeutet bei einer Arbeitszeit von sechs Stunden pro Woche. Über die Tätigkeit wird selbstverständlich ein Arbeitszeugnis ausgestellt, das bei einer späteren Bewerbung für den Justizdienst sicherlich von Vorteil ist.  »»» 

Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das Rechtsreferendariat und die zweite juristische Staatsprüfung

von

Wir leben gerade in außergewöhnlichen Umständen. Ausgangsbeschränkungen wurden verhängt, Schulen, Unis und Kindergärten sind geschlossen, das öffentliche Leben wurde radikal reduziert. Und das hat nicht nur Auswirkungen auf Nudeln, Mehl und Toilettenpapier, sondern auch auf das gesamte Rechtsreferendariat.
Arbeitsgemeinschaften fallen aus oder werden in digitaler Form fortgesetzt, Einstellungen werden verschoben, da die Einführungslehrgänge nicht stattfinden können.  »»» 

Angebot: Online-Kurs zur Staatsanwaltsklausur

Aufgrund der aktuellen Situation ist Lernen zu Hause angesagt. Das „AssRep“ hat dazu ein spezielles Angebot für Referendare:

„Wir haben für Referendare einen sehr aufwendigen Online-Kurs produziert, mit dem sie sich – von zu Hause – auf die Staatsanwaltsklausur vorbereiten können. Wegen des Coronavirus haben wir uns dazu entschieden, den Kurs für die Hälfte des regulieren Kurspreises, mithin für 10 € anzubieten. Mehr Informationen erhalten Sie unter www.assrep.de.“

Der Gutschein-Code lautet: #wirbleibenzuhause

Rechtsreferendar Wahlstation (w/m/d)

von Capgemini
Wenn du dich für Capgemini entscheidest, wählst du ein Unternehmen, in dem du die Möglichkeit hast, deinen Karriereweg selbst zu gestalten. Du wirst von einem kollaborativen Netzwerk von Kolleg*innen auf der ganzen Welt unterstützt und inspiriert und kannst neu definieren, was möglich ist. Schließe dich uns an und unterstütze die führenden Organisationen der Welt, den Wert von Technologie zu erschließen und eine nachhaltigere, inklusivere Welt zu gestalten. Capgemini ist ein globaler Partner für die KI-gestützte Geschäfts- sowie Technologietransformation. Das Unternehmen schafft messbaren Mehrwert für seine Kunden, indem es die Zukunft von Organisationen gestaltet und im Zusammenspiel von KI, Technologie sowie dem Mensch Realität werden lässt. Seit fast 60 Jahren steht Capgemini für Verantwortung wie auch Vielfalt und beschäftigt über 420.000 Mitarbeitende in mehr als 50 Ländern. Das End-to-End-Leistungsspektrum gründet auf einer umfangreichen Branchenexpertise, einem starken Partner-Ökosystem sowie Kompetenzen in den Bereichen Strategie, Technologie, Design, Engineering und Operations. Die Gruppe erzielte 2025 einen weltweiten Umsatz von 22,5 Milliarden Euro.

Unterhaltsbeihilfen im Vergleich

von

Es ist wieder an der Zeit, Euch einen Überblick über die aktuell gezahlten Unterhaltsbeihilfen aller Länder zu geben. Denn ein paar Zahlen haben sich in den letzten Monaten doch geändert.

Die letzten Erhöhungen der Unterhaltsbeihilfe fanden im Saarland, in Brandenburg, Sachsen und Rheinland-Pfalz statt.

In unserem Ländervergleich findet Ihr alle Gehälter nochmal grafisch dargestellt.

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Coronavirus und 2. Staatsexamen

In unserem Forum wird bereits spekuliert, ob das Coronavirus Auswirkungen auf die anstehenden Examensdurchgänge haben könnte. Und mit aller Vorsicht: Angeblich hat sich die Justizverwaltung gegenüber dem Tagesspiegel (dort Meldung 5. März 2020 14:24) folgendermaßen geäußert:

„Schniefnasen vom Juristischen Staatsexamen ausgeschlossen

Auch die Justizverwaltung zieht Konsequenzen aus der sich steigernden Zahl der Corona-Infizierten in Berlin und schließt Examenskandidatinnen und -kandidaten von der in der kommenden Woche anstehenden Prüfung für das Zweite Juristische Staatsexamen aus. „Wer schnieft, schreibt nicht“, sagte der Sprecher der Justizverwaltung  »»» 

Kopftuch – Verstoß gegen das Neutralitätsgebot der Justiz

von

Laut dem nun veröffentlichten Beschluss vom 14. Januar 2020 (2 BvR 1333/17) des Bundesverfassungsgerichts, dürfen muslimische Rechtsreferendarinnen während ihrer praktischen Ausbildung im Gerichtssaal kein Kopftuch tragen. Als Begründung wird die Pflicht genannt, sich in weltanschaulich-religiöser Hinsicht neutral zu verhalten.

Diese Pflicht zur religiösen Neutralität stellt einen Eingriff in die Glaubensfreiheit dar.  »»» 

Als Krimineller ins Rechtsreferendariat?

von

Bewerbung für den juristischen Vorbereitungsdienst abgelehnt – so erging es einem Bewerber, der das erste Examen mit 9,0 Punkten abgeschlossen hatte. Doch der Grund ist einleuchtend: Das Kammergericht Berlin wollte dem mehrfach vorbestraftem Mann nicht zur juristischen Karriere verhelfen. Jugendstrafe von 2 Jahren und 3 Monaten wegen Betrugs in 144 Fällen, Haft in Berlin, offener Vollzug und Freiheit auf Bewährung. Später eine Verurteilung wegen Urkundenfälschung in 170 Fällen. Insgesamt lässt sich so auf eine Strafe von 4 Jahren, einschließlich der Jungendstrafe, zurückblicken.  »»» 

Arbeitgeber und die Generation Y

von

Selbstbewusst, fordernd, unfähig, illoyal – Harte Worte, doch genau so denken viele Arbeitgeber aus der juristischen Arbeitswelt über den Nachwuchs. Es ist ein Konflikt zwischen „Alt“ und Jung, der sogenannten Generation Y, also allen den nach 1980 Geborenen.
Was möchte der Nachwuchs? Laut einer Studie von TalentRocket werden auf flache Hierarchien, Work-Life-Balance, Impact und einen inspirierenden Job Wert gelegt. Auch eine festgelegte Wochenstundenzahl oder die Möglichkeit zu Home-Office oder Teilzeitarbeit spielen eine Rolle.   »»» 

Österreich stellt Ermittlungen gegen Rechtsreferendar ein

von

Rechtsreferendar Brian E. war hier in den RefNews schon einige Male Thema. Im Januar 2016 schloss er sich am Abend des 11. Januars spontan einer randalierenden Gruppe, bestehend aus vermummten und mit u.a. Eisenstangen und Schlagstöcken bewaffneten Männern, an, um angeblich ein Zeichen gegen Gewalt zu setzen. Es entstand ein Sachschaden von mehr als 100.00 Euro. Auf der Plattform Indymedia sei er als Nazi bezeichnet worden. Daraufhin wurde er vom Amtsgericht Leipzig wegen schweren Landfriedensbruch zu einer Bewährungsstrafe von 16 Monaten verurteilt, welche Anfang Dezember 2019 vom Landgericht Leipzig bestätigt wurde. Rechtskräftig ist diese Entscheidung allerdings noch nicht, da der Referendar Revision einlegte.   »»» 

Fall des Monats für Rechtsreferendare – Keine Zwangshaft gegen Politiker

von

Ihr möchtet bestmöglich auf die mündliche Prüfung vorbereitet sein? Dann solltet Ihr alle Vorteile unserer Plattform Protokolle-Assessorexamen.de nutzen!
Es stehen nun rund 58.100 Protokolle für Euch zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung kostenlos zur Verfügung! Sofort nach der Bestellung erhaltet Ihr aktuelle Protokolle Eurer Prüfer online als PDF-Dateien.

Hinsichtlich der aktuellen Rechtsprechung werdet Ihr bei uns examensrelevant informiert. Tagesaktuelle Nachrichten von den wichtigsten juristischen Nachrichtenportalen und Pressemitteilungen vom Bundesgerichtshof und Bundesverwaltungsgericht können bei uns abgerufen werden.  »»» 

Sächsischer Rechtsreferendar verurteilt

von

Es gibt Neuigkeiten von dem Fall Brian E., der aktuell noch als Rechtsreferendar im LG Chemnitz tätig ist und wegen Landfriedensbruch verurteilt wurde. Die Berufung des Mannes wurde verworfen und die Bewährungsstrafe von einem Jahr und 4 Monaten von der zweiten Instanz bestätigt.

Nach § 34 IV SächsJAPO müsste der Referendar nun aus dem juristischen Vorbereitungsdienst ausscheiden.
Die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst ist zu versagen, solange gegen den Bewerber eine Freiheitsentziehung vollzogen wird. Sie ist in der Regel zu versagen, wenn der Bewerber wegen einer vorsätzlich begangenen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr rechtkräftig verurteilt und die Strafe noch nicht getilgt worden ist.   »»» 

Auswahlkriterien in SH

von

Ende Oktober diesen Jahres haben wir alle Informationen rund ums Rechtsreferendariat überarbeitet. Dabei fielen uns unter anderem die geänderte Verteilung der Auswahlkriterien in Schleswig-Holstein auf.

Bis November 2017 wurden die Ausbildungsplätze noch so vergeben:
20% nach Leistung
70% nach Wartezeit
10% wegen eines besonderen Härtefalls  »»»